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   BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95   

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BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95 (https://dejure.org/1997,8521)
BPatG, Entscheidung vom 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95 (https://dejure.org/1997,8521)
BPatG, Entscheidung vom 15. April 1997 - 24 W (pat) 255/95 (https://dejure.org/1997,8521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche; Verwechslungsgefahr der Marke "Lindora" mit der Marke "Linola"; Zum Begriff der Warenähnlichkeit ; Unterschiede zwischen Mittel zur Körper- und Schönheitspflege und Dermatika in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 42 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • GRUR 1997, 840
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
    Die vorliegende Entscheidung könnte jedoch nur dann hierauf gestützt werden, wenn die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht nur im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung, sondern auch schon im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke entsprechend erhöht war (vgl. BGH GRUR 1960, 130, 134 "Sunpearl II"; GRUR 1963, 626, 628 f "Sunsweet"; Althammer, Warenzeichengesetz, 4. Aufl 1989, § 31 Rdnr 44).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
    Denn es ist seit langem anerkannt, daß im Widerspruchsverfahren als einem auf die Erledigung einer Vielzahl von Fällen ausgerichteten summarischen Verfahren grundsätzlich nur "liquide" Sachverhalte Berücksichtigung finden können (BGH GRUR 1967, 246, 248 f "Vitapur"; vgl. auch die Begründung zu § 9 des Regierungsentwurfs des Markengesetzes , BlPMZ 1994, Sonderheft, S 67).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

    Auszug aus BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
    Die vorliegende Entscheidung könnte jedoch nur dann hierauf gestützt werden, wenn die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nicht nur im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung, sondern auch schon im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke entsprechend erhöht war (vgl. BGH GRUR 1960, 130, 134 "Sunpearl II"; GRUR 1963, 626, 628 f "Sunsweet"; Althammer, Warenzeichengesetz, 4. Aufl 1989, § 31 Rdnr 44).
  • BPatG, 30.08.1996 - 27 W (pat) 203/94
    Auszug aus BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
    Die Anschlußbeschwerde ist zulässig ( § 82 Abs. 1 MarkenG in Verb mit § 521 Abs. 1 ZPO ; vgl. auch § 577 a ZPO ; BPatG GRUR 1997, 54, 57 [BPatG 30.08.1996 - 27 W pat 203/94] "S. OLIVER").
  • BPatG, 28.06.1979 - 25 W (pat) 166/78
    Auszug aus BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
    Soweit die Widersprechende in der Begründung ihrer Anschlußbeschwerde unterstellt, daß die Widerspruchsmarke für den gesamten Bereich der Arzneimittel als benutzt anzusehen ist, wird dies dem Wortlaut und Zweck des § 43 Abs. 1 Satz 3 MarkenG nicht gerecht und steht auch mit der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts nicht in Einklang (vgl. BPatG GRUR 1980, 54, 55 "MAST REDICAP"; 1995, 488, 489 "APISOL/Aspisol").
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
    Als Orientierungshilfe kann dabei jedenfalls im Regelfall auf die bisherige Spruchpraxis zur Warengleichartigkeit zurückgegriffen werden (vgl. BGH GRUR 1996, 404, 405 [BGH 14.03.1996 - I ZB 36/93] "Blendax Pep"; GRUR 1997, 221, 222 [BGH 12.12.1996 - I ZB 15/94] "Canon"), denn diese Judikatur hat schon bisher die maßgeblichen Kriterien aufgestellt und zur Beurteilung herangezogen, nach denen im Verkehr - bei Unterstellung identischer Zeichen - markenrechtlich erhebliche Herkunftsverwechslungen unter zwar verschiedenen, jedoch nach den Gegebenheiten des Marktes ähnlich erscheinenden, dh nach Auffassung der angesprochenen Verkehrs kreise einander nahestehenden Waren angenommen werden müssen.
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63

    Unterlassung der Führung einer Firmenbezeichnung - Verwechslungsfähigkeit eines

    Auszug aus BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
    Die Rechtsprechung geht daher seit langem von einer engen wirtschaftlichen Nähe dieser Waren aus (vgl. BGH GRUR 1965, 670, 671 "Basoderm").
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 15/94

    Beurteilung der Ähnlichkeit der durch zwei Marken erfaßten Waren und

    Auszug aus BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
    Als Orientierungshilfe kann dabei jedenfalls im Regelfall auf die bisherige Spruchpraxis zur Warengleichartigkeit zurückgegriffen werden (vgl. BGH GRUR 1996, 404, 405 [BGH 14.03.1996 - I ZB 36/93] "Blendax Pep"; GRUR 1997, 221, 222 [BGH 12.12.1996 - I ZB 15/94] "Canon"), denn diese Judikatur hat schon bisher die maßgeblichen Kriterien aufgestellt und zur Beurteilung herangezogen, nach denen im Verkehr - bei Unterstellung identischer Zeichen - markenrechtlich erhebliche Herkunftsverwechslungen unter zwar verschiedenen, jedoch nach den Gegebenheiten des Marktes ähnlich erscheinenden, dh nach Auffassung der angesprochenen Verkehrs kreise einander nahestehenden Waren angenommen werden müssen.
  • BPatG, 18.01.1995 - 26 W (pat) 198/93
    Auszug aus BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95
    Soweit die Widersprechende in der Begründung ihrer Anschlußbeschwerde unterstellt, daß die Widerspruchsmarke für den gesamten Bereich der Arzneimittel als benutzt anzusehen ist, wird dies dem Wortlaut und Zweck des § 43 Abs. 1 Satz 3 MarkenG nicht gerecht und steht auch mit der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts nicht in Einklang (vgl. BPatG GRUR 1980, 54, 55 "MAST REDICAP"; 1995, 488, 489 "APISOL/Aspisol").
  • BPatG, 31.08.2011 - 26 W (pat) 109/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "iMOVE/IMOVIE" - zur Kennzeichnungskraft - Identität

    Da die Steigerung der Kennzeichnungskraft bestritten ist, kann im registerrechtlichen Widerspruchsverfahren, in dem kein Raum für eingehende Beweiserhebungen ist, von einer Steigerung nur ausgegangen werden, wenn diese sich ohne weitere Ermittlungen ohne weiteres aus der Akte ergibt (BPatG GRUR 1997, 840 - Lindora-Linola).

    Zum einen müssen jedoch die tatsächlichen Voraussetzungen einer entsprechenden Verwendung derartiger Serienmarken im Verkehr im Widerspruchsverfahren "liquide" sein (vgl. BGH GRUR 2000, 890, 892 - IMMUNINE/IMUKIN; GRUR 1998, 927, 929 - COMPO-SANA; BPatG GRUR 2001, 436, 438 - CEFABRAUSE/CEFASEL; GRUR 1997, 840, 842 - Lindora/Linola; Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 119 - 122), wozu nichts vorgetragen ist.

  • BPatG, 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96

    Verwechslungsgefahr bei Markenserie mit kennzeichnungskräftigen Stammbestandteil

    Für die Frage, inwieweit und nach welchen Kriterien diese Umstände im Widerspruchsverfahren zu berücksichtigen sind, sieht der Senat in der Entscheidung BPatG GRUR 1997, 840 - Lindora / Linola - einen richtigen Lösungsansatz und überzeugende Ausführungen.

    Vielmehr wird vielfach darauf hingewiesen, daß es dem Charakter des auf eine rasche Erledigung einer großen Anzahl von Fällen gerichteten summarischen Verfahrens entspricht, die Ermittlungen angemessen zu begrenzen (vgl zB BGH GRUR 2000, 890, 892 - IMMUNINE / IMUKIN) und nur liquide, also unstreitige, amtsbekannte oder solche Umstände zu berücksichtigen, die sich unschwer - gegebenenfalls aufgrund präsenter Glaubhaftmachungsmittel oder Beweismittel - feststellen lassen (vgl BPatG GRUR 1997, 840 - Lindora / Linola; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl, § 73 RdNr 4; Althammer/Ströbele, Markengesetz , 6. Aufl, § 9 RdNr 138ff, § 59 RdNr 6, § 74 RdNr 8; Ingerl/Rohnke, Markengesetz , § 59 , RdNrn 2-4).

  • BGH, 15.02.2007 - I ZB 46/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Von einer erhöhten Kennzeichnungskraft kann das Bundespatentgericht dabei nur ausgehen, wenn dafür tatsächliche Umstände vorgetragen oder ausnahmsweise gerichtsbekannt sind (§ 73 Abs. 1 MarkenG; vgl. BPatG GRUR 1997, 840 - Lindora/Linola; BPatGE 44, 1, 4 - Korodin).
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