Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 18.02.1998

Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95   

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https://dejure.org/1998,260
BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95 (https://dejure.org/1998,260)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1998 - I ZR 138/95 (https://dejure.org/1998,260)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - I ZR 138/95 (https://dejure.org/1998,260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1499
  • MDR 1998, 1362
  • GRUR 1998, 1034
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95
    Derartige Umstände können darin liegen, daß der Zeicheninhaber in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren die gleiche oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Marke hat eintragen lassen (BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, WRP 1998, 373, 375 - Analgin, m.w.N.).

    Der Senat hat darüber hinaus das wettbewerbsrechtlich Verwerfliche auch schon darin gesehen, daß ein Markenanmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (BGH WRP 1998, 373, 375 - Analgin).

  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91

    Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95
    Verwirkung setzt voraus, daß bei der Beklagten - oder ihrer Muttergesellschaft - infolge eines länger dauernden ungestörten Gebrauchs der Bezeichnung "Manaslu" ein schutzwürdiger wertvoller Besitzstand entstanden ist, der ihr nach Treu und Glauben erhalten bleiben soll, weil sie aufgrund des Verhaltens der Klägerin darauf vertrauen konnte, diese dulde die Verwendung der Bezeichnung (vgl. BGH, Urt. v. 24.6.1993 - I ZR 187/91, GRUR 1993, 913, 914 - KOWOG; s. auch § 21 Abs. 4 MarkenG).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen

    Auszug aus BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95
    Denn auch wenn der Beklagten von ihrer Muttergesellschaft nur obligatorisch die Benutzung des Kennzeichens "Makalu" gestattet worden ist, kann sie sich nach der Rechtsprechung des Senats gegenüber den von der Klägerin geltend gemachten Ansprüchen entsprechend § 986 Abs. 1 BGB einredeweise auf ein ihrer Muttergesellschaft gegenüber der Klägerin zustehendes Recht berufen (BGH, Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 22/92, GRUR 1994, 652, 653 = WRP 1994, 536 - Virion).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Für die Frage der Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit ist bei eingetragenen Marken hingegen grundsätzlich auf die Waren oder Dienstleistungen abzustellen, für die die Marke eingetragen ist (vgl. BGH, GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Februar 1998 - I ZR 138/95, GRUR 1998, 1034, 1036 = WRP 1998, 978 - Makalu; Urteil vom 15. Januar 2004 - I ZR 121/01, GRUR 2004, 600, 601 = WRP 2004, 763 - d-c-fix/CD-FIX).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    So verhält es sich insbesondere dann, wenn der Domaininhaber den Domainnamen ohne ernsthaften Benutzungswillen in der Absicht registrieren ließ, sich diesen von dem Inhaber eines entsprechenden Kennzeichen- oder Namensrechts abkaufen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, GRUR 1998, 412, 414 = WRP 1998, 373 - Analgin; Urt. v. 19.2.1998 - I ZR 138/95, GRUR 1998, 1034, 1036 f. = WRP 1998, 978 - Makalu; Urt. v. 23.11.2000 - I ZR 93/98, GRUR 2001, 242, 244 = WRP 2001, 160 - Classe E; Beschl. v. 30.10.2003 - I ZB 9/01, GRUR 2004, 510, 511 = WRP 2004, 766 - S100; OLG Hamm MMR 2005, 377, 382 f.).
  • LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19

    Werbung mit Autopilot irreführend für Verbraucher

    Die Verwirkung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste, so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand schuf (BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; BGH GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; BGH GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.02.1998 - 6 W 25/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10644
OLG Frankfurt, 18.02.1998 - 6 W 25/98 (https://dejure.org/1998,10644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.1998 - 6 W 25/98 (https://dejure.org/1998,10644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 6 W 25/98 (https://dejure.org/1998,10644)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 1034
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2011 - 2 W 34/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Auf die sachliche Notwendigkeit der Mitwirkung des Patentanwalts kommt es für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren auf Grund der Regelung des § 143 Abs. 3 PatG nicht an; die für die Mitwirkung des Patentanwalts geschuldeten Gebühren sind in Patentstreitsachen erstattungsfähig, ohne dass zu prüfen wäre, ob und in welchem Umfang die Inanspruchnahme des Patentanwalts notwendig war (vgl. BGH, GRUR 2003, 639, 640 [zu § 140 III MarkenG]; Senat, InstGE 12, 181, 182 - Multi-Werkzeugzubehör-Set; OLG Hamburg, MDR 2007, 369 [zu § 140 III MarkenG]; OLG Frankfurt, GRUR 1998, 1034 ; GRUR-RR 2003, 125 [jew. zu § 140 III MarkenG]; OLG Köln, …
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 W 52/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einem Verfahren betreffend

    1993, 371; GRUR 1998, 1034; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 143 PatG Rdnr. 43; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 143 PatG Rdnr. 415; vgl. ferner BGH, GRUR 1965, 621, 627 = NJW 1965, 1599; BPatG, Beschl. v. 01.04.2004 - 10 W (pat) 7/01), kommt es unter diesen Umständen nicht an.
  • OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03

    Kostenerstattung in Kennzeichenstreitsachen: Patentanwaltskosten bei

    Zwar entspricht es nicht nur gefestigter Senatsrechtsprechung, sondern auch herrschender Ansicht, dass in Rechtsstreitigkeiten um Markenrechte (Kennzeichenstreitsachen) die in § 140 Abs. 3 (früher: Abs. 5) MarkenG enthaltene kostenrechtliche Sonderregelung (ebenso wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten um gewerbliche Schutzrechte im engeren Sinne - § 143 PatG, § 27 GebrMG, § 15 GeschmMG, § 11 HalblSchG, § 38 SortSchG ua) zur Folge hat, dass grundsätzlich nicht die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts zu prüfen ist (Senat Die Justiz 1983, 77 = RPfl 1983, 173 = JurBüro 1983, 766; Die Justiz 1996, 228 = RPfl 1996, 371; unveröff. Beschlüsse 8 W 316/02 und 8 W 420+421/02 v. 22.10.2002; KG GRUR 2000, 803; OLG Frankfurt OLGRep 1998, 154 = GRUR 1998, 1034; ebenso die weitere vom Beklagtenvertreter in der Beschwerdeschrift zitierte Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Auf die sachliche Notwendigkeit der Mitwirkung des Patentanwalts kommt es für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren auf Grund der Regelung des § 143 Abs. 3 PatG nicht an; die für die Mitwirkung des Patentanwalts geschuldeten Gebühren sind in Patentstreitsachen erstattungsfähig, ohne dass zu prüfen wäre, ob und in welchem Umfang die Inanspruchnahme des Patentanwalts notwendig war (vgl. BGH, GRUR 2003, 639, 640 [zu § 140 III MarkenG]; Senat, Beschl. v. 20.08.2007 - I-2 W 11/07; OLG Hamburg, MDR 2007, 369 [zu § 140 III MarkenG]; OLG Frankfurt, GRUR 1998, 1034 ; GRUR-RR 2003, 125 [jew. zu § 140 III MarkenG]; OLG Köln, …
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 10 W 35/02

    Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer auf Reisekosten des Rechtsanwalts

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (GRUR 1998, 1034) und Karlsruhe (JurBüro 2000, 145) an.
  • BPatG, 16.11.1999 - 27 ZA (pat) 2/98

    Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung im markenrechtlichen

    Die Kommentarliteratur (Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 85 Rdn. 7, § 140 Rdn. 58; Fezer, a.a.O., § 140 Rdn. 16, 17; Althammer/Klaka, Markengesetz , 5. Aufl, § 140 Rdn. 4; vgl. zum PatG a Benkard/Rogge, 9. Aufl, § 143 Rdn. 23) folgert daraus, daß eine Notwendigkeitsprüfung der Mitwirkung des Patentanwalts im jeweiligen (Rechtsbeschwerde- oder kennzeichenrechtlichen) Verfahren entfällt (vgl. aus der neueren Rechtsprechung a OLG Frankfurt, GRUR 1998, 1034 ).
  • OLG Dresden, 12.02.2004 - 10 W 72/04

    Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von durch eine Fluganreise den

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  • BPatG, 01.04.2004 - 10 W (pat) 7/01
    Auch die Verletzungsgerichte erkennen die Reisekosten eines auswärtigen Patentanwalts regelmäßig unabhängig davon an, ob am Ort des Prozessgerichts oder am Geschäftsort der Partei ein Patentanwalt zur Verfügung steht (zB OLG Frankfurt GRUR 1998, 1034).
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