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   BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93   

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https://dejure.org/1997,1625
BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93 (https://dejure.org/1997,1625)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1997 - X ZR 101/93 (https://dejure.org/1997,1625)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1997 - X ZR 101/93 (https://dejure.org/1997,1625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme einer Patentverletzung in verschlechterter Ausführung - Auslegung von Begriffen in den Patentansprüchen und in der Patentbeschreibung (hier: "waschen" und "reinigen" von Kunststoffabfällen) - Äquivalenz im patentrechtlichen Sinne - Funktion ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 141 ( PatG 1968 § 48 )
    "Kunststoffaufbereitung"; Beginn der Verjährungsfrist zu Lasten des Lizenznehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1196
  • MDR 1997, 866
  • GRUR 1998, 133
  • BB 1997, 1555
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 118/67

    Haftung des Geschädigten für das Wissen Dritter

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
    Danach gilt als Grundsatz, daß die Kenntnis des rechtsgeschäftlichen Vertreters in aller Regel unbeachtlich ist und im allgemeinen nur die Kenntnis des verletzten Rechtsinhabers selbst geeignet ist, den Lauf der Verjährungsfrist in Gang zu setzen (BGH NJW 1968, 988).

    Wissen, das der andere in diesem Rahmen erlangt, muß sich der Verletzte wie eigenes Wissen zurechnen lassen (BGH NJW 1989, 2323 m.w.N.; NJW 1968, 988).

  • BGH, 21.10.1969 - X ZR 11/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
    Im Rahmen der Äquivalenz muß ein patentgemäßes Lösungsmittel nicht notwendig durch ein einzelnes anderes Lösungsmittel ersetzt werden; es kann seine Entsprechung ebensogut in dem Zusammenwirken mehrerer Austauschmittel finden (Sen. Urt. v. 21.10.1969 - X ZR 11/68, Umdr. S. 13).
  • BGH, 31.01.1984 - X ZR 7/82

    Auslegung von Maß- und Zahlenangaben im Patentanspruch; Verwendung abweichender

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 3, 365 - Schuhsohle; GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; GRUR 1984, 425, 426 - Bierklärmittel) sind Begriffe in den Patentansprüchen und in der Patentbeschreibung so zu deuten, wie sie der angesprochene Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung der Erfindung versteht.
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
    Erforderlich ist, daß das Ersatzmittel, welches bei der angegriffenen Ausführungsform anstelle des im Patent ausdrücklich empfohlenen Mittels benutzt wird, zur Erfüllung der im Patent gestellten konkreten Aufgabe dient und den vom Patent angestrebten Erfolg - zumindest im wesentlichen - erreicht (BGH GRUR 1967, 84, 85 - Christbaumbehang I; GRUR 1960, 478, 481 - Blockpedale; GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag).
  • BGH, 01.04.1969 - X ZR 3/67
    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
    Ließe sich eine solche gegenständliche Verletzung durch beide Funktionen erfüllende Mittel der angegriffenen Ausführungsform nicht feststellen, könnte nur eine Verletzung einer Teilkombination bzw. eines allgemeinen Erfindungsgedankens in Betracht kommen (vgl. Sen. Urt. GRUR 1969, 532 - Früchtezerteiler).
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
    Das Urteil über den erfinderischen Rang einer technischen Lehre stellt eine wertende Entscheidung dar, die als solche dem Tatrichter vorbehalten ist und die in der Revisionsinstanz - ebenso wie im Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. dazu BGH GRUR 1984, 797, 798 f. - Zinkenkreisel; BlPMZ 1989, 133, 134 - Gurtumlenkung) - nur eingeschränkt überprüft werden kann.
  • BGH, 12.11.1974 - X ZR 76/68

    Klage auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft infolge Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 3, 365 - Schuhsohle; GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; GRUR 1984, 425, 426 - Bierklärmittel) sind Begriffe in den Patentansprüchen und in der Patentbeschreibung so zu deuten, wie sie der angesprochene Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung der Erfindung versteht.
  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
    Erforderlich ist, daß das Ersatzmittel, welches bei der angegriffenen Ausführungsform anstelle des im Patent ausdrücklich empfohlenen Mittels benutzt wird, zur Erfüllung der im Patent gestellten konkreten Aufgabe dient und den vom Patent angestrebten Erfolg - zumindest im wesentlichen - erreicht (BGH GRUR 1967, 84, 85 - Christbaumbehang I; GRUR 1960, 478, 481 - Blockpedale; GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag).
  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 111/50

    Patentverletzung. Schutzumfang

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 3, 365 - Schuhsohle; GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; GRUR 1984, 425, 426 - Bierklärmittel) sind Begriffe in den Patentansprüchen und in der Patentbeschreibung so zu deuten, wie sie der angesprochene Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung der Erfindung versteht.
  • BGH, 15.05.1975 - X ZR 35/72

    Beachtung der Veränderung der Patentlage in der Revisionsinstanz - Erlöschen

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
    Nach den von der Rechtsprechung zum alten Recht herausgebildeten Grundsätzen liegt Äquivalenz im Patentrechtliehen Sinne nur dann vor, wenn bei den sich gegenüberstehenden Ausführungsformen Aufgabe und technischer Erfolg gleich, die zur Lösung der Aufgabe und damit zur Erzielung des gleichen Erfolges verwendeten Mittel aber verschieden sind (BGH GRUR 1976, 88, 89 - Ski-Absatzbefestigung).
  • BGH, 14.07.1966 - Ia ZR 79/64

    Verzichtbare prozesshindernde Einrede der wegen Verletzung eines weiteren Patents

  • BGH, 24.10.1986 - X ZR 45/85

    Stand der Technik - Stromwandler - Patent - Schutzumfang

  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

  • BGH, 16.01.1990 - X ZR 57/88
  • BGH, 29.05.1973 - X ZR 77/69

    Auslegung eines Klagepatents - Aufhebung eines Urteils auf Grund einer Revision -

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 147/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Begriffe in den Patentansprüchen und in der Patentbeschreibung sind deshalb so zu deuten, wie sie der angesprochene Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung der Erfindung versteht (Sen.Urt. v. 31.1.1984 - X ZR 7/82, GRUR 1984, 425, 426 - Bierklärmittel; Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 f. - Prospekthalter; Urt. v. 29.4.1997 - X ZR 101/93, GRUR 1998, 133, 134 - Kunststoffaufbereitung).

    Erforderlich ist demnach, daß das Ersatzmittel, welches bei der angegriffenen Ausführungsform anstelle des im Patent ausdrücklich empfohlenen Mittels benutzt wird, zur Erfüllung der im Patent gestellten konkreten Aufgabe dient und den vom Patent angestrebten Erfolg - zumindest im wesentlichen - erreicht (BGH, Urt. v. 14.7.1966 - Ib ZR 79/64, GRUR 1967, 84, 85 - Christbaumbehang II; Sen.Urt. v. 29.4.1997 - X ZR 101/93, GRUR 1998, 133, 135 - Kunststoffaufbereitung; vgl. dazu auch ÖOGH, Urt. v. 3.4.1984, GRUR Int. 1985, 766, 767; Benkard/Ullmann, aaO, § 14 Rdn. 130, 149).

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Begriffe in den Patentansprüchen sind jedoch - unabhängig davon, ob der Inhalt des Patentanspruchs für die Prüfung seiner Patentfähigkeit oder als Grundlage für die Schutzbereichsbestimmung festgestellt wird - so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung versteht (Sen., BGHZ 98, 12, 19 - Formstein; 105, 1, 10 - Ionenanalyse; Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 f. - Prospekthalter; Urt. v. 29.4.1997 - X ZR 101/93, GRUR 1998, 133, 134 - Kunststoffaufbereitung; Urt. v. 2.3.1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hatte zur früheren Rechtslage noch nicht die enge Bindung des Schutzbereichs des Patents an die Patentansprüche wie nach geltendem Recht zu beachten, vielmehr konnte selbst ein "allgemeiner Erfindungsgedanke" in den Schutz einbezogen werden, der lediglich aus den Patentansprüchen herleitbar war, aber selbst im Anspruchswortlaut nicht hervortrat (vgl. zuletzt Sen.Urt. v. 29.4.1997 - X ZR 101/93, GRUR 1998, 133, 136 - Kunststoffaufbereitung).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2011 - 2 U 71/10

    Prepaid-Karten III

    aa) Nach der - auch im Rahmen von § 141 PatG, § 199 BGB zu beachtenden (vgl. BGH, NJW 2008, 2576, 2578) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 BGB a. F. ist grundsätzlich nur die Kenntnis des verletzten Rechtsinhabers selbst geeignet, den Lauf der Verjährungsfrist in Gang zu setzen (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).

    Wissen, das der andere in diesem Rahmen erlangt, muss sich der Verletzte wie eigenes Wissen zurechnen lassen (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung; NJW 1989, 2323 m. w. Nachw.; BGH, NJW 1968, 988).

    Bei Patentverletzungen kommt eine Wissenszurechnung nach diesen Regeln grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Patentinhaber den Dritten mit der Geltendmachung von Rechten aus dem Patent beauftragt hat (vgl. BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

    Es entspricht der - auch im Rahmen von § 1.41 PatG zu beachtenden - Rechtsprechung des BGH zu § 852 BGB, dass die Kenntnis eines rechtsgeschäftlichen Vertreters grundsätzlich unbeachtlich und nur die Kenntnis des verletzten Rechtsinhabers selbst geeignet ist, den Lauf der Verjährungsfrist in Gang zu setzen (vgl. BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des

    Die Patentschrift stellt hinsichtlich der in ihr verwendeten Begriffe - und Grammatik - gleichsam ihr eigenes Lexikon dar (BGH GRUR 1999, 910 (911) - Spannschraube; BGH GRUR 1998, 133 (134) - Kunststoffaufbereitung; BGH GRUR 1991, 444 - Autowaschvorrichtung; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1975, 422 (424) - Streckwalze II).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Polstervorrichtung zum

    Nach der - auch im Rahmen von § 141 PatG zu beachtenden (BGH, MDR 2008, 615) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 BGB ist allerdings die Kenntnis eines rechtsgeschäftlichen Vertreters grundsätzlich unbeachtlich und nur die Kenntnis des verletzten Rechtsinhabers selbst geeignet, den Lauf der Verjährungsfrist in Gang zu setzen (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).

    Bei Patentverletzungen kommt eine Wissenszurechnung nach diesen Regeln nur in Betracht, wenn der Patentinhaber den Dritten mit der Geltendmachung von Rechten aus dem Patent beauftragt hat (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 94/11

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Polstervorrichtung zum

    Nach der - auch im Rahmen von § 141 PatG zu beachtenden (BGH, MDR 2008, 615) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 BGB ist allerdings die Kenntnis eines rechtsgeschäftlichen Vertreters grundsätzlich unbeachtlich und nur die Kenntnis des verletzten Rechtsinhabers selbst geeignet, den Lauf der Verjährungsfrist in Gang zu setzen (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).

    Bei Patentverletzungen kommt eine Wissenszurechnung nach diesen Regeln nur in Betracht, wenn der Patentinhaber den Dritten mit der Geltendmachung von Rechten aus dem Patent beauftragt hat (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 22/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein elektronisches Leitsystem für

    Begriffe in den Patentansprüchen und in der Patentbeschreibung sind so zu deuten, wie sie der Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung der Erfindung versteht (BGH, GRUR 1998, 133 - Kunststoffaufbereitung).
  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05

    MPEG2-Standard

    Es entspricht der - auch im Rahmen von § 141 PatG zu beachtenden - Rechtsprechung des BGH zu § 852 BGB, dass die Kenntnis eines rechtsgeschäftlichen Vertreters grundsätzlich unbeachtlich und nur die Kenntnis des verletzten Rechtsinhabers selbst geeignet ist, den Lauf der Verjährungsfrist in Gang zu setzen (vgl. BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).
  • OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08

    Abgrenzung zwischen der Aufnahme eines Aktiv- oder eines Passivprozesses durch

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 546/05

    Berechtigung zum Anbieten von DVD-ROM mit komprimierten Videosignalen innerhalb

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 345/05

    Anspruch auf Unterlassen der Verwendung eines Verfahrens zur Übertragung eines

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 343/05

    DVD-ROM

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 347/05

    Verletzung eines Patents über Systeme und Verfahren zur Codierung alternierender

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 348/05

    Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. eines europäischen Patents über ein

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 511/05

    DVD-ROM II

  • LG München I, 11.04.2007 - 21 O 22411/04

    Golfwagen

  • LG München I, 04.04.2007 - 21 O 20728/00

    Hammerkopfschraube

  • LG Mannheim, 27.09.2002 - 7 O 90/02

    Europäisches Patent betreffend eine Dreh-Schwenkeinrichtung für Tastköpfe von

  • BPatG, 01.07.2015 - 6 Ni 33/14

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 25.02.2010 - 4b O 4/08

    Lastbremsventil

  • LG Düsseldorf, 02.09.1999 - 4 O 239/98

    Stent I

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