Rechtsprechung
BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urheberrechtlicher Schutz einer Coverversion
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Coverversion
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 23 Satz 1, § 61
Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung; Berechtigung des Herstellers von Tonträgern; Benutzung eines Werks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1393
- MDR 1998, 1048
- GRUR 1998, 376
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06
Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten
Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH GRUR 98, 376, 397 - Coverversion; Unterstreichung durch den Senat). - LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen
Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH GRUR 1998, 376, 397 - Coverversion ). - LG Frankfurt/Main, 16.08.2018 - 3 O 32/17
Führt der Nutzer eines unter einer Creative Commons-Lizenz stehenden Bildes die …
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Rechteinhaber den Anspruchsteller entsprechend ermächtigt und der Dritte ein eigenes berechtigtes Interesse an der Anspruchsdurchsetzung besitzt (BGH GRUR 1961, 635, 636 - Stahlrohrstuhl; BGH GRUR 1998, 376 [BGH 11.12.1997 - I ZR 170/95] - Coverversion;… Schricker/Loewenheim-Leistner, UrhG, 5. Aufl. 2017, § 97 Rn. 49;… BeckOK-UrhR/Reber, 20. Ed. 2018, § 97 Rn. 27).
- KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit …
Auch sei der vertraglichen Disponibilität dann eine Grenze gesetzt, wenn - wie vorliegend durch die Klauseln - der Kreative die konkrete Gestalt des zukünftig verwerteten Werkes nicht kennt (vgl. BGH GRUR 1998, 376 ; OLG Hamburg GRUR 2006, 323 ).Etwas Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus dem Urteil des BGH GRUR 1998, 376 , das sich nicht mit der AGB-Kontrolle befasst.
- OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
Haftung eines Fotoportals
Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH GRUR 1998, 376, 397 - Coverversion). - LG München I, 03.12.2008 - 21 O 23120/00
Urheberrechtsverletzung: Unbewusste Übernahme eines fremden Werkes; Werkcharakter …
Zwar nimmt die ... ausweislich des Berechtigungsvertrages, den sie mit den Komponisten abschließt, nicht das Bearbeitungsrecht wahr, so dass dieses beim Urheber verbleibt (vgl. nur BGH GRUR 1998, 376 - Coverversion). - LG Hamburg, 10.02.2006 - 308 O 26/06
Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht: Verwendung eines Musikstücks als …
Dabei bedarf es hier keiner Beantwortung der Frage, ob die GEMA generell nur das Recht am Originalwerk wahrnimmt (so wohl BGH GRUR 1998, 376, 379 - "Coverversion"), oder ob sie nach einer vom Urheber gestatteten Veröffentlichung einer Ruftonversion auch die Rechte an dieser Version wahrnimmt, wie es für eine Coverversion bejaht wird (…Hertin in Festschrift für Wilhelm Nordemann, S. 35, 39 f), und dann auch insoweit ein Abschlusszwang besteht. - OLG Dresden, 28.01.2003 - 14 U 1990/01
Schiedsstellenverfahren; Kontrahierungszwang; Kabelweitersendung
Daraus folgt, dass das Werk ohne Einwilligung des Urheberberechtigten, selbst bei ungerechtfertigter Verweigerung, nicht genutzt werden darf (BGH NJW 1998, 1393, 1394 - Coverversion) . - OLG Dresden, 29.10.2002 - 14 U 2179/01
Notwendigkeit eines Schlichtungsverfahrens in einem Streit zwischen Sende- und …
Daraus folgt, dass das Werk ohne Einwilligung des Urheberberechtigten, selbst bei ungerechtfertigter Verweigerung, nicht genutzt werden darf (BGH NJW 1998, 1393, 1394 - Coverversion). - LG Hamburg, 23.09.2005 - 308 O 378/05
Unbeschränkter Zustimmungsvorbehalt des Urhebers bei Klingeltonnutzung
Dabei bedarf es hier keiner Beantwortung der Frage, ob die GEMA generell nur das Recht am Originalwerk wahrnimmt (so wohl BGH GRUR 1998, 376, 379 -"Coverversion"), oder ob sie nach einer vom Urheber gestatteten Veröffentlichung einer Ruftonversion auch die Rechte an dieser Version wahrnimmt, wie es in der Literatur für eine Coverversion bejaht wird (…Hertin in Festschrift für Wilhelm Nordemann, S. 35, 39 f), und dann auch insoweit ein Abschlusszwang besteht. - LG Hamburg, 18.03.2005 - 308 O 390/04
Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton: …
- LG Hamburg, 10.12.2004 - 308 O 501/04
Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton: …