Rechtsprechung
BGH, 26.11.1997 - I ZR 136/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Löschung einer Marke wegen fehlender Benutzung nach den Vorschriften des Warenzeichengesetzes (WZG)
- Judicialis
WZG § 5 Abs. 7; ; WZG § 11 Abs. 1 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WZG § 5 Abs. 7, § 11 Abs. 1 Nr. 4
Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens durch Angabe als besondere Bezeichnung im arzneimittelrechtlichen Registrierungsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 697
- GRUR 1998, 570
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97
IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem …
(2) Die bei der Auslegung des § 5 Abs. 7 WZG entwickelten Grundsätze können jedoch auf die Auslegung des § 26 MarkenG nicht übertragen werden (im Ergebnis ebenso BPatGE 41, 88, 92 = GRUR 1999, 1002;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 26 Rdn. 121;… Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 26 Rdn. 12;… a.A. Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 26 Rdn. 14; offengelassen in BGH, Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 136/95, GRUR 1998, 570, 572 = WRP 1998, 497 - Sapen). - BPatG, 20.05.1999 - 25 W (pat) 130/97
Verwendung einer Marke im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren als …
In Widerspruchsverfahren, in denen die Benutzungsvorschriften des WZG keine Anwendung mehr finden, ist die Verwendung einer Marke im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren nicht mehr als Benutzungshandlung, sondern nach § 26 Abs. 1 MarkenG unter dem Gesichtspunkt berechtigter Gründe für die Nichtbenutzung zu beurteilen (im Anschluß an BGH GRUR 1998, 570 "Sapen").Die nach erstinstanzlicher Klageabweisung und erfolgloser Berufung von der Inhaberin der angegriffenen Marke eingelegte Revision hat der BGH mit Urteil vom 26. November 1997 (GRUR 1998, 570 "Sapen") zurückgewiesen.
Gleichzeitig hat er jedoch in ergänzenden Hinweisen ausgeführt, daß die neue Vorschrift des § 26 MarkenG Anlaß geben könnte, von der "Orbicin"-Rechtsprechung abzurücken und derartige Fallgestaltungen nunmehr unter dem Gesichtspunkt berechtigter Gründe für die Nichtbenutzung zu prüfen (s BGH GRUR 1998, 570 "Sapen").
Gerade im Hinblick darauf, daß der Widersprechenden durch das im Juli 1993 von der Inhaberin der angegriffenen Marke beantragte Löschungsverfahren (vgl. BGH GRUR 1998, 570 "Sapen") die Benutzungsproblematik besonders nahegelegt war, erscheint es um so unverständlicher, daß sie nicht früher mit benutzungsrelevanten Handlungen begonnen hat.
- EuG, 12.12.2014 - T-105/13
Ludwig Schokolade / OHMI - Immergut (TrinkFix) - Gemeinschaftsmarke - …
Wie aber die Streithelferin zu Recht geltend macht, hat der Bundesgerichtshof in einem späteren Urteil vom 26. November 2011, I ZR 136/95, "Sapen", das ebenfalls zum Warenzeichengesetz ergangen ist, einen großzügigeren Maßstab angelegt und die Berücksichtigung des Gebrauchs auf Ankündigungen, Preislisten und Geschäftsbriefen zum Nachweis der ernsthaften Benutzung einer Marke zugelassen. - OLG Hamburg, 05.02.2009 - 3 U 105/05
Markenrecht: Verkaufspräsentation als rechtserhaltende Benutzung der Marke …
Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass schon in diesem Stadium das Warenzeichen in einer Weise verwendet werden könne, die nicht als bloß formal zu beurteilen sei (BGH GRUR 1998, 570, 571 - Sapen; BGH GRUR 1978, 294, 295 f. - Orbicin).