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   OLG Frankfurt, 09.10.1997 - 6 U 147/96   

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https://dejure.org/1997,6510
OLG Frankfurt, 09.10.1997 - 6 U 147/96 (https://dejure.org/1997,6510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.10.1997 - 6 U 147/96 (https://dejure.org/1997,6510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 6 U 147/96 (https://dejure.org/1997,6510)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Chance für Markenspekulanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 3 § 14; BGB § 242
    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Marke durch eine Privatperson

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 704
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Die Berufung ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt am Main GRUR 1998, 704 = WRP 1997, 1208).
  • OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99

    "Johann-Sebastian-Bach"; Freihaltebedürfnis für Benutzung des Namens und des

    Deshalb gehe auch der Hinweis auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 09.10.1997 "Classe E" (GRUR 1998, 704) fehl, da dieser Entscheidung keineswegs ein gleichgelagerter Fall zugrunde läge.
  • OLG Köln, 18.05.2001 - 6 U 25/00

    Warenmarke und Werktitelschutz - Verwechslungsgefahr - Verkehrsgeltung -

    Von einer missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn ein Markeninhaber eine Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet, hinsichtlich der in Rede stehenden Marken keinen ernsthaften Benutzungswillen hat - vor allem zur Benutzung in einem eigenen Geschäftsbetrieb oder für dritte Unternehmen aufgrund eines bestehenden oder potentiellen konkreten Beratungskonzepts - und ferner die Marken im wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (BGH MD 2001, 109/113 -"Classe E"-; OLG Frankfurt am Main, GRUR 1998, 704/705 -"Classe E"-).
  • BPatG, 22.01.2014 - 26 W (pat) 13/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EVONIC" - bösgläubige

    Ein solches Verhalten erfülle den Tatbestand der Bösgläubigkeit (BGH GRUR 1998, 704, 705 - Classe E), so dass die angegriffene Marke zu löschen sei.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00

    Internet-Adresse - Zulässigkeit allgemeiner Begriffe wie Gattungs- und

    Auch der generelle Benutzungswille der Beklagten wird allein durch deren Werbeabstinenz nicht widerlegt; dazu bedarf es vielmehr des Vorliegens besonderer Umstände (zur vergleichbaren Situation im Markenrecht vergl. Fezer, § 3 Rn. 77-80 und OLG Frankfurt WRP 1997, 1208 - Classe E).
  • OLG Hamburg, 31.08.2000 - 3 U 272/99

    Rechtsfolgen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung

    Auch die Tatsache, dass der Vorstand Me_ der Antragsgegnerin für sich weitere Marken mit den Bezeichnungen "A2" (unter anderem für "Fahrzeuge") sowie "B-787" und "B-797" (unter anderem für "Flugzeuge") hat eintragen lassen, geben Anlass zu der Annahme, dass auch insoweit eine rechtsmissbräuchliche Markennutzung beabsichtigt sein könnte (vgl. OLG Frankfurt GRUR 98, 704, 705 - Classe E).
  • BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05

    Anmeldung von Hinterhaltsmarken führt zur Markennichtigkeit

    Das werde zweifelsfrei durch sein rechtsmissbräuchliches Verhalten nach Schutzbewilligung der Marke belegt und sei bereits im Verfahren vor den ordentlichen Gerichten festgestellt worden (so ausdrücklich OLG Frankfurt GRUR 1998, 704 und BGH GRUR 2001, 242 - Classe E), wo die Antragstellerin mit einer negativen Feststellungsklage gegen den Antragsgegner die rechtskräftige Feststellung erreicht hat, dass der Antragsgegner aus der beschwerdegegenständlichen Marke keine Rechte gegen die Antragstellerin geltend machen kann.
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