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   BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97   

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BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97 (https://dejure.org/1997,3087)
BPatG, Entscheidung vom 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97 (https://dejure.org/1997,3087)
BPatG, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 24 W (pat) 38/97 (https://dejure.org/1997,3087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenschutz - Festlegung der Markenform in der Anmeldung, Fehlende Unterscheidungskraft bei nicht fotographisch genauen Wiedergabe der Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 713
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
    Der naturgetreuen, wenn auch nicht fotographisch genauen Wiedergabe der von der Markenanmeldung erfaßten Ware oder eines Teils dieser Ware fehlt in der Regel die erforderliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (im Anschluß an BGH GRUR 1995, 732 - Füllkörper; 1997, 527 - Autofelge).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1995, 732, 734 "Füllkörper"; 1997, 527, 529 "Autofelge") ist die naturgetreue, wenn auch nicht fotografisch genaue oder maßstabsgerechte Wiedergabe einer beanspruchten Ware nicht geeignet, diese Ware ihrer betrieblichen Herkunft nach zu individualisieren, und entbehrt deshalb jeglicher Unterscheidungskraft.

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
    Der naturgetreuen, wenn auch nicht fotographisch genauen Wiedergabe der von der Markenanmeldung erfaßten Ware oder eines Teils dieser Ware fehlt in der Regel die erforderliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (im Anschluß an BGH GRUR 1995, 732 - Füllkörper; 1997, 527 - Autofelge).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1995, 732, 734 "Füllkörper"; 1997, 527, 529 "Autofelge") ist die naturgetreue, wenn auch nicht fotografisch genaue oder maßstabsgerechte Wiedergabe einer beanspruchten Ware nicht geeignet, diese Ware ihrer betrieblichen Herkunft nach zu individualisieren, und entbehrt deshalb jeglicher Unterscheidungskraft.

  • BGH, 11.07.1975 - I ZR 77/74
    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
    Da eine angemeldete Marke vom Anmeldetag eine unveränderliche und unteilbare Einheit darstellt (vgl. BGH GRUR 1958, 185, 186 "Wyeth"; 1967, 89, 91 "Rose"; 1972, 180, 182, "Cheri"; 1976, 353, 354, "COLORBOY"; BPatGE 38, 153, 156 kann die Festlegung auf eine bestimmte Markenform nicht nachträglich korrigiert werden.
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
    Da eine angemeldete Marke vom Anmeldetag eine unveränderliche und unteilbare Einheit darstellt (vgl. BGH GRUR 1958, 185, 186 "Wyeth"; 1967, 89, 91 "Rose"; 1972, 180, 182, "Cheri"; 1976, 353, 354, "COLORBOY"; BPatGE 38, 153, 156 kann die Festlegung auf eine bestimmte Markenform nicht nachträglich korrigiert werden.
  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 136/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
    Da eine angemeldete Marke vom Anmeldetag eine unveränderliche und unteilbare Einheit darstellt (vgl. BGH GRUR 1958, 185, 186 "Wyeth"; 1967, 89, 91 "Rose"; 1972, 180, 182, "Cheri"; 1976, 353, 354, "COLORBOY"; BPatGE 38, 153, 156 kann die Festlegung auf eine bestimmte Markenform nicht nachträglich korrigiert werden.
  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
    Da eine angemeldete Marke vom Anmeldetag eine unveränderliche und unteilbare Einheit darstellt (vgl. BGH GRUR 1958, 185, 186 "Wyeth"; 1967, 89, 91 "Rose"; 1972, 180, 182, "Cheri"; 1976, 353, 354, "COLORBOY"; BPatGE 38, 153, 156 kann die Festlegung auf eine bestimmte Markenform nicht nachträglich korrigiert werden.
  • BPatG, 23.05.1997 - 33 W (pat) 47/97
    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
    Da eine angemeldete Marke vom Anmeldetag eine unveränderliche und unteilbare Einheit darstellt (vgl. BGH GRUR 1958, 185, 186 "Wyeth"; 1967, 89, 91 "Rose"; 1972, 180, 182, "Cheri"; 1976, 353, 354, "COLORBOY"; BPatGE 38, 153, 156 kann die Festlegung auf eine bestimmte Markenform nicht nachträglich korrigiert werden.
  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/74
    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
    Die Anmelderin kann sich auch nicht auf die markenrechtliche Schutzfähigkeit von farbigen Webkantenfäden, farbigen Streifen auf Schläuchen, Glasstäben und -röhren (insbesondere Thermometer) sowie Kabeln (vgl. dazu BGH GRUR 1975, 550 "Drahtbewehrter Gummischlauch"; Busse/Starck, WZG , 6. Aufl, § 4 RdNr. 2 mwN) berufen.
  • BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74

    Eintragungsfähigkeit eines plastischen Zeichens - Unterschied zwischen

    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
    Die Auslegung des am 7. April 1994 eingegangenen Anmeldeantrags läßt nur den Schluß zu, daß die Anmelderin Schutz lediglich für eine flächenmäßige Markenform begehren wollte, die allein nach der im damaligen Zeitpunkt herrschenden Rechtsauffassung (vgl. zB BGH GRUR 1976, 355 "P-tronics") der Markeneintragung nach Maßgabe des Warenzeichengesetzes zugänglich war.
  • BPatG, 17.05.1995 - 28 W (pat) 164/94
    Auszug aus BPatG, 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97
    Die angemeldete Bildmarke ist zwar als Wiedergabe der Form einer Ware - im Gegensatz zum früheren Recht - nicht mehr grundsätzlich vom Markenschutz (§ 3 Abs. 1 MarkenG ) ausgeschlossen (vgl. zB BPatG GRUR 1995, 814, 815 "Absperrpoller").
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

  • BPatG, 12.03.1997 - 32 W (pat) 105/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft einer Formmarke

  • BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98

    Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens

    Die Beschwerde der Anmelderin, mit der sie hilfsweise beantragt hat, dem Zeichen Schutz als dreidimensionale Marke mit dem Zeitrang vom 1. Januar 1995 zu gewähren, ist erfolglos geblieben (BPatGE 39, 65 = BPatG GRUR 1998, 713).
  • BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 45/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft eines zur Eintragung als Marke für

    Zur Klarstellung ist darauf hinzuweisen, daß hier nicht der - rechtlich problematische - Fall einer nachträglichen (willkürlichen) Auswechselung der zunächst angemeldeten Markenform vorliegt (vgl hierzu BPatG, Beschluß vom 28.10.1997 - 24 W (pat) 38/97 "Zahnpastastrang", zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 153/96

    Markenschutz - Schutzfähigkeit für sonstige Aufmachung

    So hat zB der 24. Senat des Bundespatentgerichts eine "Auswechselung" einer zunächst angemeldeten Markenform für unzulässig erachtet (Beschluß vom 28. Oktober 1997 - 24 W (pat) 38/97 "Zahnpastastrang" - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 90/99
    Die Senate des Bundespatentgerichts haben wiederholt festgestellt, daß zweidimensionale Marken, die die beanspruchte Ware selbst darstellen, in der Regel nicht unterscheidungskräftig sein können (vgl BPatG GRUR 1998, 713 ff "Zahnpastastrang"; GRUR 1997, 530 f "Rohrreiniger"; GRUR 1993, 121 "Spreizdübelzeichnung").
  • BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 89/99
    Die Senate des Bundespatentgerichts haben wiederholt festgestellt, daß zweidimensionale Marken, die die beanspruchte Ware selbst darstellen, in der Regel nicht unterscheidungskräftig sein können (vgl BPatG GRUR 1998, 713 ff "Zahnpastastrang"; GRUR 1997, 530 f "Rohrreiniger"; GRUR 1993, 121 "Spreizdübelzeichnung").
  • BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 130/99
    Die Senate des Bundespatentgerichts haben wiederholt festgestellt, daß zweidimensionale Marken, die die beanspruchte Ware selbst darstellen, in der Regel nicht unterscheidungskräftig sein können (vgl BPatG GRUR 1998, 713 ff "Zahnpastastrang"; GRUR 1997, 530 f "Rohrreiniger"; GRUR 1993, 121 "Spreizdübelzeichnung").
  • BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 194/98

    Fehlende Unterscheidungskraft bei nicht ungewöhnlicher Einfärbung der Ware in

    Vielmehr bedarf es im Einzelfall einer sachgerechten Beurteilung der bildlichen Wirkung der Farbe oder Farbzusammenstellung im Gesamteindruck unter Berücksichtigung ihrer gestalterischen Funktion - gegebenenfalls auch im Verhältnis zu weiteren Markenelementen - sowie der auf dem betreffenden Warengebiet üblicherweise bestehenden Gepflogenheiten (vgl. z.B. BPatG GRUR 1998, 713, 714f - Zahnpastastrang).
  • BPatG, 20.02.2001 - 24 W (pat) 174/99
    Das Bundespatentgericht hatte die Beschwerde der Anmelderin mit der Begründung zurückgewiesen, daß es dem angemeldeten Zeichen für die Waren "Zahnputzmittel" an der erforderlichen Unterscheidungskraft iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehle (vgl BPatG GRUR 1998, 713).
  • BPatG, 20.02.2001 - 24 W (pat) 178/99
    Das Bundespatentgericht hatte die Beschwerde der Anmelderin mit der Begründung zurückgewiesen, daß es dem angemeldeten Zeichen für die Waren "Zahnputzmittel" an der erforderlichen Unterscheidungskraft iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehle (vgl BPatG GRUR 1998, 713).
  • BPatG, 20.02.2001 - 24 W (pat) 176/99
    Das Bundespatentgericht hatte die Beschwerde der Anmelderin mit der Begründung zurückgewiesen, daß es dem angemeldeten Zeichen für die Waren "Zahnputzmittel" an der erforderlichen Unterscheidungskraft iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehle (vgl BPatG GRUR 1998, 713).
  • BPatG, 20.02.2001 - 24 W (pat) 198/99
  • BPatG, 28.06.2000 - 28 W (pat) 140/99
  • BPatG, 11.05.2001 - 30 W (pat) 27/00
  • BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 84/99
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