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   BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95 (1)   

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https://dejure.org/1998,806
BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95 (1) (https://dejure.org/1998,806)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1998 - I ZR 185/95 (1) (https://dejure.org/1998,806)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1998 - I ZR 185/95 (1) (https://dejure.org/1998,806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsklage - Streitwertbemessung - Klägerinteresse - Streitwertherabsetzung für einen Wettbewerbsverein - Revisionssumme - Streitwertbegünstigung für einen Wettbewerbsverein - Revisionssumme - Außergewöhnliche Umstände

  • werbung-schenken.de

    Verbandsinteresse

    UWG § 13; UWG § 23a; UWG § 23b; ZPO § 3
    Streitwertbemessung

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 23a; ; UWG § 23b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 23a, § 23b; ZPO § 3
    "Verbandsinteresse"; Bemessung des Streitwerts einer Verbandsklage; Voraussetzungen der Streitwertherabsetzung und der Streitwertbegünstigung

  • rechtsportal.de

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 23a, § 23b; ZPO § 3
    "Verbandsinteresse"; Bemessung des Streitwerts einer Verbandsklage; Voraussetzungen der Streitwertherabsetzung und der Streitwertbegünstigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1421
  • MDR 1998, 1237
  • GRUR 1998, 958
  • BB 1998, 1442
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2015 - 15 U 100/14

    Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO

    Das Interesse eines nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktiv legitimierten Verbandes ist dabei so zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 46/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgestaltung des Rücktritts- bzw. Widerrufsrechts in

    Bei einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist das Interesse regelmäßig so zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; BGH, GRUR 2011, 560 - Streitwertherabsetzung II).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09

    Streitwertherabsetzung II

    Das Berufungsgericht hat sich bei seiner Entscheidung maßgeblich auf Erwägungen gestützt, die der Senat in den Entscheidungen "Streitwertbemessung" (Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052) und "Verbandsinteresse" (Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 958 = WRP 1998, 741) angestellt hat.

    So ist es bei einem Wettbewerbsverband für den Regelfall gerechtfertigt, dessen für die Bemessung des Streitwertes maßgebliches Interesse ebenso zu bewerten wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse).

    Außerdem muss ein solcher Verband, wenn er sich der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs widmet und Wettbewerbsverstöße jedenfalls auch im Interesse betroffener Mitbewerber verfolgt, grundsätzlich finanziell in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen, ohne zur sachgerechten Prozessführung auf eine Streitwertherabsetzung angewiesen zu sein; eine Streitwertherabsetzung kommt bei ihm daher nur bei Verfahren mit Streitwerten in Betracht, die über der Revisionssumme - damals 60.000 DM - liegen (BGH, GRUR 1998, 958 f. - Verbandsinteresse, mwN).

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