Rechtsprechung
BGH, 22.01.1998 - I ZR 18/96 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlagsverschulden - Veröffentlichung einer Werbung - Vertragliche Unterlassungsverpflichtung - Erfüllungsgehilfe eines eingeschalteten Verlagsunternehmens
- werbung-schenken.de
Verlagsverschulden II
BGB § 278
BGB - Erfüllungsgehilfe
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Verlagsverschulden II
§ 278 BGB
- info-it-recht.de
Wiederholung einer wettbewerbswidrigen Werbeanzeige durch Presseunternehmen als Erfüllungsgehilfe i. S. einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Verlagsverschulden II)
- Judicialis
BGB § 278
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Haftung eines Vertragsstrafeschuldners für seinen Erfüllungsgehilfen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 278
"Verlagsverschulden II"; Zurechnung des Verschuldens eines Verlagsunternehmens an der Wiederholung einer beanstandeten Veröffentlichung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Abgemahntes Unternehmen haftet für ungewollte Anzeigenveröffentlichung
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3342
- MDR 1998, 1427
- GRUR 1998, 963
- WM 1998, 1789
- afp 1998, 389
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15
Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des …
Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - I ZR 138/84, BGHZ 98, 330, 334 - Unternehmensberatungsgesellschaft I; BGH, GRUR 1988, 561 - Verlagsverschulden I; BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - I ZR 18/96, GRUR 1998, 963, 964 f. - Verlagsverschulden II).Dasselbe gilt, wenn der Schuldner bei seiner Werbung ein Verlagsunternehmen und dessen Anzeigenabteilung einschaltet (BGH, GRUR 1988, 561, 562 - Verlagsverschulden I; GRUR 1998, 963, 965 - Verlagsverschulden II).
- OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14
Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung: Verpflichtung …
Der Schuldner einer Unterlassungsverpflichtung muss grundsätzlich für ein schuldhaftes Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen einstehen, soweit dieses zu einer Verletzung der Unterlassungspflicht geführt hat (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - I ZR 18/96, juris Rdnr. 26 m. w. N.). - BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98
Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen …
Aus der Sicht des Gläubigers geht es - wie für den Schuldner offensichtlich ist - um die Sicherung seines als schutzwürdig angesehenen Einzelinteresses gegen Zuwiderhandlungen, und zwar auch gegen solche, die durch die Erfüllungsgehilfen des Schuldners und ohne dessen persönliches Verschulden begangen werden (vgl. BGHZ 33, 163, 167 - Krankenwagen II; BGH GRUR 1987, 648, 649 - Anwalts-Eilbrief; BGH, Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 18/96, GRUR 1998, 963, 964 f. = WRP 1998, 864 - Verlagsverschulden II).
- OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 129/14
Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund einer …
Der Schuldner haftet im Rahmen von Vertragsstrafevereinbarungen für ein schuldhaftes Verhalten seines Erfüllungsgehilfen, das zu einer Verletzung der vertraglichen Unterlassungspflicht geführt hat, es sei denn, dass diese Haftung vertraglich ausgeschlossen worden ist (BGH GRUR 1985, 1065 - Erfüllungsgehilfe; BGH GRUR 1987, 648, 649 - Anwalts-Eilbrief; BGH GRUR 1988, 561, 562 - Verlagsverschulden I; BGH GRUR 1998, 963, 964 - Verlagsverschulden II; OLG Karlsruhe WRP 1993, 188 f).Unerheblich ist, ob der Erfüllungsgehilfe die Vertragspflicht kennt oder ob er sich im Rahmen von Weisungen hält (BGH GRUR 1988, 561, 562 - Verlagsverschulden I; BGH GRUR 1998, 963, 965 - Verlagsverschulden II).
Die Erfüllung der Verpflichtung des Schuldners ist somit ohne ein ihr genügendes Verhalten auch des beauftragten Zeitungsunternehmens nicht möglich, so dass dieses Verhalten regelmäßig zugleich auch der Erfüllung der Unterlassungspflicht des Schuldners dient (BGH GRUR 1998, 963, 965 - Verlagsverschulden II).
- BGH, 13.02.2003 - I ZR 281/01
Hotelfoto
Die vom Berufungsgericht angeführten Senatsentscheidungen (…Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 40/86, GRUR 1988, 561, 562 = WRP 1988, 608 - Verlagsverschulden I; Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 18/96, GRUR 1998, 963 = WRP 1998, 864 - Verlagsverschulden II; vgl. auch KG GRUR 1989, 707) stützen seine rechtliche Beurteilung nicht. - LG Essen, 03.06.2020 - 44 O 34/19
Fehlende Aufsichtsbehörde im Impressum führt zu Vertragsstrafe von 3.000,00
Vielmehr muss sich die Beklagte auch Wettbewerbsverstöße zurechnen lassen (BGH 15.5.1985 - I ZR 25/83, NJW 1986, 127; BGH 30.3.1988 - I ZR 40/86, NJW 1988, 1907, 1908; BGH 22.1.1998 - I ZR 18/96, NJW 1998, 3342, 3343 f.; BGH 30.4.1987 - I ZR 8/85, NJW 1987, 3253 f.; OLG Frankfurt 6.6.1974 - 6 U [Kart] 15/74, NJW 1974, 2239;… OLG Jena 5.5.2015 - 2 U 41/15 Rn. 4, WRP 2015, 1016). - OLG Köln, 11.03.2009 - 6 U 222/08
Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Verfügung nach Abgabe einer …
Aus den von der Antragstellerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 1988, 561 und 1998, 963 - Verlagsverschulden I und II) ergibt sich nichts anderes.Da der Unterlassungsschuldner sich für die Veröffentlichung eines Verlagsunternehmens bedient, handelt dieses in Erfüllung einer dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit und ist damit dessen Erfüllungsgehilfe (BGH, GRUR 1998, 963, 965 - Verlagsverschulden II).
- BGH, 09.11.2011 - I ZR 204/10
Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung bei Wettbewerbsverstoß: Kommunale …
a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass Erfüllungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB jeder ist, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - I ZR 18/96, GRUR 1998, 963, 964 f. = WRP 1998, 864 - Verlagsverschulden II; Urteil vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 212/03, BGHZ 161, 255, 259, jeweils mwN).Ebenso hat es mit Recht angenommen, dass es für die Erfüllung der Unterlassungspflicht, die ein Vertragsstrafeschuldner übernommen hat, unerlässlich ist, dass auch die Unternehmen, die in seinem Auftrag für ihn Werbung betreiben, die von ihm zu unterlassende Handlung nicht begehen, so dass ein entsprechendes Verhalten unabhängig davon regelmäßig zugleich der Erfüllung der Unterlassungspflicht des Schuldners dient, ob das jeweils beauftragte Werbeunternehmen diese Pflicht kennt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 31. März 1988 - I ZR 40/86, GRUR 1988, 561, 562 = WRP 1988, 608 - Verlagsverschulden I; BGH, GRUR 1998, 963, 965 - Verlagsverschulden II, jeweils mwN).
- OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 56/05
Beeinträchtigung von Mitbewerbern durch die massenhafte Versendung von Werbemails
Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen fungiert, bestimmt sich allein danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als Hilfsperson eingeschaltet wird (vgl. BGHZ 50, 32, 35; BGH GRUR 1988, 561, 562; BGH WRP 1998, 864 - 867 zitiert nach juris;… Bornkamm in Baumbach/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.153).a) Ein Erstattungsanspruch kann insbesondere nicht auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 683, 677, 670 BGB gestützt werden, weil der Kläger mit der schriftlichen Aufforderung in dem Anwaltsschreiben vom 28. Januar 2005, die verwirkte Vertragsstrafe zu bezahlen, kein Geschäft der Beklagten geführt hat (vgl. BGH WRP 1998, 864 - 867 zitiert nach juris).
- OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09
Affiliates als Erfüllungsgehilfen
Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) in Bezug auf vom Anbieter vertraglich übernommene Unterlassungspflichten sind sie aber nicht, soweit keine Neuvornahme (vgl. BGH, GRUR 1998, 963 [964] = WRP 1998, 864 - Verlagsverschulden II für einen nach dem Unterlassungsvertrag neu erteilten Anzeigenauftrag), sondern nur die Beibehaltung der zu unterlassenden Werbung in Rede steht (vgl. BGH, GRUR 2003, 545 f. = WRP 2003, 756 - Hotelfoto für in einem bereits ausgelieferten Gastronomieführer verwendete Fotos; Senat, Urteil vom 11.03.2009 - 6 U 222/08, BeckRS 2009, 86082 = GRUR 2010, 85 Ls. für die Gestaltung einer Seite bei Ebay). - KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages - Verwirkung einer Vertragsstrafe
- LG Dresden, 23.01.2009 - 10 O 2246/08
Fehlendes Verschulden eines Onlinehändleres nach anwaltlicher Überprüfung
- BGH, 02.04.2003 - VIII ZR 137/01
Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht
- OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 27/01
Immobilienmakler; Unlauterer Wettbewerb; Gefahr einer Wiederholung ; …
- LG Münster, 20.08.2013 - 25 O 38/13
Zahlung einer Vertragsstrafe aus der vertragsstrafengesicherten …
- OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 U 18/03
- LG Arnsberg, 09.04.2020 - 8 O 107/19
- AG Leipzig, 01.06.2005 - 106 C 1799/05
Anspruch auf Zahlung einer einer Vertragsstrafe auf der Grundlage einer …