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   BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97   

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BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97 (https://dejure.org/1999,1717)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1999 - KZR 54/97 (https://dejure.org/1999,1717)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1999 - KZR 54/97 (https://dejure.org/1999,1717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GWB § 21 Abs. 1 F: 26. August 1998; GWB § 26 Abs. 1 F: 26. April 1980

  • Wolters Kluwer

    Krankentransportvereinbarung mit Taxiunternehmen; Bestimmtheit des Unterlassungsantrags ("an Dritte"); Unzulässiger Boykottaufruf; Aufforderung zu einer Bezugssperre; Absicht zu unbilliger Beeinträchtigung

  • Judicialis

    GWB § 21 Abs. 1 F. 26. August 1998; ; GWB § 26 Abs. 1 F. 26. April 1980

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; GWB § 21; SGB V § 12; SGB V § 133
    An Ärzte gerichteter Aufruf einer Krankenkasse zur Bevorzugung bestimmter Taxiunternehmen bei Krankentransporten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 21
    Aufforderung einer gesetzlichen Krankenversicherung an Vertragsärzte, Krankenfahrten bevorzugt an solche Taxiunternehmen zu vergeben, mit denen sie eine Transportvereinbarung abgeschlossen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässiger Boykottaufruf einer Krankenkasse

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 1031
  • NZS 1999, 495
  • VersR 1999, 1167
  • DB 1999, 1901
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88

    Krankentransportbestellung

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97
    Unternehmen sind daher auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen, soweit sie zur Beschaffung von Krankentransportleistungen für ihre Mitglieder in den Wettbewerb privater Mitbewerber eingreifen (BGH WuW/E 2603, 2605; BGHZ 107, 40, 42 - Krankentransportbestellung).

    Selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips werden die Interessen der Krankenkassen an einer möglichst preisgünstigen Versorgung von dem Recht der Versicherten überlagert, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels oder der Krankentransportleistung frei auswählen zu können (BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I; 107, 40, 44 - Krankentransportbestellung; BGH WuW/E 2603, 2605; vgl. auch BSGE 77, 119, 124).

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97
    Offenbleiben kann in diesem Zusammenhang, ob die Beklagte den bei ihr gesetzlich Versicherten die hier in Rede stehenden Transportleistungen als Sachleistungen zu gewähren hat oder ob insoweit - jedenfalls im Verhältnis zu Transportunternehmern, mit denen die Beklagte keine Rahmenvereinbarung getroffen hat - das Kostenerstattungsprinzip gilt (vgl. dazu einerseits BGH WuW/E 2603, 2606 f., andererseits BGH, Urt. v. 26.11.1998 - III ZR 223/97, VersR 1999, 339 = JZ 1999, 361 m. Anm. Eichenhofer, unter 2 c im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSGE 73, 271, 273; 77, 119, 128 f.).

    Selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips werden die Interessen der Krankenkassen an einer möglichst preisgünstigen Versorgung von dem Recht der Versicherten überlagert, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels oder der Krankentransportleistung frei auswählen zu können (BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I; 107, 40, 44 - Krankentransportbestellung; BGH WuW/E 2603, 2605; vgl. auch BSGE 77, 119, 124).

  • BGH, 02.07.1996 - KZR 20/91

    "Fremdleasingboykott II"; Aufforderung zu einer Liefersperre als unbillige

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97
    Entscheidend ist hierfür, ob das Anliegen, das der Verrufer verfolgt, rechtmäßig ist (vgl. BGH WuW/E 2562, 2563 f.; WuW/E 2603, 2606 f.; Urt. v. 2.7.1996 - KZR 20/91, WuW/E 3067, 3071 - Fremdleasingboykott II; von Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 26 GWB Rdn. 17).
  • BGH, 05.07.1995 - KRB 8/95

    Handeln des Betroffenen in bestimmten Funktionen; Begriff der Liefer- oder

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97
    Dazu zählen auch Dienst- oder Werkleistungen (vgl. BGH, Beschl. v. 5.7.1995 - KRB 8/95, WuW/E 3006, 3008 - Handelsvertretersperre) eines Taxiunternehmers.
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97
    Selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips werden die Interessen der Krankenkassen an einer möglichst preisgünstigen Versorgung von dem Recht der Versicherten überlagert, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels oder der Krankentransportleistung frei auswählen zu können (BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I; 107, 40, 44 - Krankentransportbestellung; BGH WuW/E 2603, 2605; vgl. auch BSGE 77, 119, 124).
  • BGH, 22.01.1985 - KZR 4/84

    Zulässigkeit von Boykottaufforderungen

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97
    Die Anwendung von Druckmitteln zur Durchsetzung des angestrebten Verhaltens setzt der Begriff der Aufforderung im Sinne des Gesetzes nicht voraus (BGH, Urt. v. 22.1.1985 - KZR 4/84, WuW/E 2137, 2139 - markt intern/Sanitär-Installation; Markert aaO § 26 Rdn. 24; Schultz aaO § 26 GWB Rdn. 19).
  • BGH, 25.10.1988 - KRB 4/88

    Beeinträchtigung anderer Unternehmen durch Auffassung von Zeitungsartikel -

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97
    bb) Ob die beabsichtigte Beeinträchtigung unbillig ist, ist aufgrund einer Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beurteilen (BGH, Beschl. v. 25.10.1988 - KRB 4/88, WuW/E 2562, 2563 - markt-intern-Dienst; Markert aaO § 26 Rdn. 37 m. w. Nachw.).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97
    Offenbleiben kann in diesem Zusammenhang, ob die Beklagte den bei ihr gesetzlich Versicherten die hier in Rede stehenden Transportleistungen als Sachleistungen zu gewähren hat oder ob insoweit - jedenfalls im Verhältnis zu Transportunternehmern, mit denen die Beklagte keine Rahmenvereinbarung getroffen hat - das Kostenerstattungsprinzip gilt (vgl. dazu einerseits BGH WuW/E 2603, 2606 f., andererseits BGH, Urt. v. 26.11.1998 - III ZR 223/97, VersR 1999, 339 = JZ 1999, 361 m. Anm. Eichenhofer, unter 2 c im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSGE 73, 271, 273; 77, 119, 128 f.).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 1/86

    Forderung der Krankenversicherer als Arzneimittelnachfrager nach Belieferung mit

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97
    bb) An der nach § 21 Abs. 1 GWB (§ 26 Abs. 1 GWB a.F.) erforderlichen Dreizahl der beteiligten Unternehmen würde es allerdings fehlen, wenn die Beklagte selbst als Nachfrager der vom Kläger und von den mit ihm konkurrierenden Taxiunternehmern angebotenen Krankentransportleistungen auftreten würde (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.1987 - KZR 1/86, WuW/E 2370, 2373 - Importierte Fertigarzneimittel) und die niedergelassenen Ärzte hinsichtlich der Auswahl des Transportunternehmens im Auftrag der Krankenkasse und damit weisungsgebunden und ohne eigenen Entscheidungsspielraum handeln würden (vgl. BGH WuW/E 2603, 2605).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97
    Offenbleiben kann in diesem Zusammenhang, ob die Beklagte den bei ihr gesetzlich Versicherten die hier in Rede stehenden Transportleistungen als Sachleistungen zu gewähren hat oder ob insoweit - jedenfalls im Verhältnis zu Transportunternehmern, mit denen die Beklagte keine Rahmenvereinbarung getroffen hat - das Kostenerstattungsprinzip gilt (vgl. dazu einerseits BGH WuW/E 2603, 2606 f., andererseits BGH, Urt. v. 26.11.1998 - III ZR 223/97, VersR 1999, 339 = JZ 1999, 361 m. Anm. Eichenhofer, unter 2 c im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, BSGE 73, 271, 273; 77, 119, 128 f.).
  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

  • OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15

    Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig

    Dies setzt die Beteiligung von drei Parteien voraus, nämlich die Beteiligung des Verrufers oder Boykottierers, des Adressaten oder Ausführers des Boykottaufrufs und des Verrufenen oder Boykottierten (vgl. BGH GRUR 1999, 1031, 1032 - Sitzender Krankentransport).
  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14

    ProSiebenSat.1 gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    Dies setzt die Beteiligung von drei Parteien voraus, nämlich die Beteiligung des Verrufers oder Boykottierers, des Adressaten oder Ausführers des Boykottaufrufs und des Verrufenen oder Boykottierten (BGH GRUR 99, 1031 - Sitzender Krankentransport).
  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Der Senat hat für Sachverhalte, die in den Geltungsbereich des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung fielen, bereits entschieden, dass bei den Tatbeständen der unbilligen Behinderung (§ 20 GWB) und des Boykotts (§ 21 Abs. 1 GWB) derjenige Nachfrager ist, der die Auswahl zwischen mehreren Leistungserbringern zu treffen hat (BGH, Urt. v. 27.4.1999 - KZR 54/97, WuW/E DE-R 303, 305 - "Sitzender Krankentransport"; Urt. v. 14.3.2000 - KZR 15/98, WuW/E DE-R 487, 489 - Zahnersatz aus Manila).
  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14

    RTL gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    Dies setzt die Beteiligung von drei Parteien voraus, nämlich die Beteiligung des Verrufers oder Boykottierers, des Adressaten oder Ausführers des Boykottaufrufs und des Verrufenen oder Boykottierten (BGH GRUR 99, 1031 - Sitzender Krankentransport).
  • BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

    Da der Klägerin die Höhe der von der Beklagten jeweils vereinnahmten Differenzrabatte und etwaiger sonstiger Einkaufsvorteile nicht bekannt ist, hat ihr die Beklagte nach § 242 BGB hierüber Auskunft zu erteilen (BGH, Urt. v. 27.4.1999 - KZR 54/97, WuW/E DE-R 303, 307 - "Sitzender Krankentransport").
  • OLG München, 17.08.2017 - U 2184/15

    Adblocker und Whitelists sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich

    Dies setzt die Beteiligung von drei Parteien voraus, nämlich die Beteiligung des Verrufers oder Boykottierers, des Adressaten oder Ausführers des Boykottaufrufs und des Verrufenen oder Boykottierten (vgl. BGH GRUR 1999, 1031, 1032 - Sitzender Krankentransport).
  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    (cc) Ebenso wie bei der unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Wertungen festzustellenden ausnahmsweisen Lauterkeit von Boykottmaßnahmen (vgl. BGH, GRUR 1999, 1031 - Sitzender Krankentransport; BGH, GRUR 2000, 344 [347] - Beteiligungsverbot für Schilderpräger) setzt allerdings auch der mit der Verknüpfung des Faktenchecks mit der Werbung des Veröffentlichenden verbundene Eingriff voraus, dass sich der bewertete Artikel mit einer Angelegenheit von öffentlicher Bedeutung, also im Hinblick auf politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, befasst (vgl. BVerfG, NJW-RR 2008, 200 [201]; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 38. Aufl. 2020, UWG § 4 Rn. 4.123), weil nur dann das legitime Interesse an der Vermeidung einer diesbezüglichen "Filterblase" im Einzelfall gegenüber den Interessen des Veröffentlichenden aus Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG Vorrang genießen kann.
  • OLG Hamburg, 19.04.2007 - 1 Kart U 5/06

    Wettbewerbsrecht; Boykottaufruf: Zuständigkeit der deutschen Gerichte für

    Ob die beabsichtigte Beeinträchtigung unbillig ist, ist aufgrund einer Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beurteilen Entscheidend ist hierfür, ob das Anliegen, das der Verrufer (hier: die Antragsgegnerin) verfolgt, rechtmäßig ist (BGH GRUR 1999, 1031, 1033 - Sitzender Krankentransport m.w.N.).

    Für die Bejahung der Absicht der Antragsgegnerin, die Antragstellerin unbillig zu benachteiligen, genügt es, dass dieser Zweck mitbestimmend war und gegenüber sonstigen Zielen nicht völlig zurücktritt (BGH GRUR 1999, 1031, 1034 - Sitzender Krankentransport m.w.N.).

    Ob die Antragsgegnerin ihr Verhalten für rechtmäßig hielt, und ob sie die zur Feststellung der Unbilligkeit führende Interessenabwägung zutreffend vorgenommen hat, ist unerheblich (BGH GRUR 1999, 1031, 1034 - Sitzender Krankentransport m.w.N.).

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02

    "Preisbindung durch Franchisegeber II"

    Da der Klägerin die Höhe der von der Beklagten jeweils vereinnahmten Differenzrabatte und etwaiger sonstiger Einkaufsvorteile nicht bekannt ist, hat ihr die Beklagte nach § 242 BGB hierüber Auskunft zu erteilen (BGH, Urt. v. 27.4.1999 - KZR 54/97, WuW/E DE-R 303, 307 - "Sitzender Krankentransport").
  • BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

    Zahnersatz aus Manila

    Sie traten entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch nicht als Nachfragedisponenten auf, die für den eigentlichen Nachfrager die Nachfrageentscheidung treffen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.4.1999 - KZR 54/97, WuW/E DE-R 303, 305 - "Sitzender Krankentransport").
  • BGH, 28.09.1999 - KZR 18/98

    Beteiligungsverbot für Schilderpräger

  • OLG Celle, 16.10.2003 - 13 U 60/03

    Nichtübertragung eines Konkurrenzverbots auf Erwerber eines Grundstücks; Verbot

  • BGH, 22.07.1999 - KZR 13/97

    Kartenlesegerät

  • SG Berlin, 02.09.2011 - S 81 KR 372/11

    Krankenversicherung; Vorabgenehmigungspflicht von Krankenbeförderungsleistungen;

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 29/02

    Weitergabe von Einkaufsvorteilen an den Franchisenehmer

  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 1/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

  • LG Düsseldorf, 14.01.2020 - 4a O 71/19

    Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch

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