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   BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97   

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BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97 (https://dejure.org/1999,1010)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1999 - I ZR 225/97 (https://dejure.org/1999,1010)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1999 - I ZR 225/97 (https://dejure.org/1999,1010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 28 EG, § 3 UWG
    Kaufrecht, Zur Hinweispflicht des Händlers bei der Werbung für EG-Neuwagen auf nachteilige Abweichungen bezüglich der Herstellergarantie und der Serienausstattung

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3491
  • MDR 2000, 408
  • GRUR 1999, 1125
  • WM 1999, 2269
  • BB 1999, 2047
  • DB 2000, 208
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 44/95

    Titelschutz für ein Computerprogramm

    Auszug aus BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97
    Die Pflicht zur Aufklärung besteht jedoch in den Fällen, in denen das Publikum bei Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Kaufentschluß zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde (vgl. BGH, Urt. v. 3.12.1998 - I ZR 63/96, WRP 1999, 839 f. - Auslaufmodelle I; Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/95, Umdr. S. 7 - EG-Neuwagen I).

    Vielmehr besteht aus dem Gesichtspunkt des § 3 UWG eine Verpflichtung, bereits in Werbeanzeigen negative Eigenschaften des eigenen Angebots offenzulegen, nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerläßlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.5.1989 - I ZR 141/87, GRUR 1989, 682, 683 = WRP 1989, 655 - Konkursvermerk; WRP 1999, 839, 840 - Auslaufmodelle I; Urt. v. 3.12.1998 - I ZR 74/96, WRP 1999, 842, 843 - Auslaufmodelle II; Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/95, Umdr.

    Sie ist zwar zu bejahen, wenn zum Zeitpunkt der Werbung infolge der im Ausland erfolgten "Tageszulassung" bereits ein nicht unerheblicher Teil der Garantiezeit verstrichen ist (BGH, Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/95, Umdr. S. 10 - EG-Neuwagen I).

    Unter diesen Umständen kann eine Pflicht der Beklagten, bereits in der Zeitungswerbung auf jede auch noch so geringe zeitliche Einschränkung der Werksgarantie hinzuweisen, nicht angenommen werden (vgl. auch BGH, Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/95, Umdr. S. 12 ff. - EG-Neuwagen I).

    Das gleichwohl aus § 3 UWG abgeleitete Verbot ist - falls es in den Anwendungsbereich von Art. 28 EG fällt - als durch zwingende Gründe des Verbraucherschutzes und des Schutzes der Lauterkeit des Handelsverkehrs gerechtfertigt anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/95, Umdr. S. 11 f. - EG-Neuwagen I, m.w.N.).

  • EuGH, 16.01.1992 - C-373/90

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97
    Denn sie können dadurch, daß sie einer Abschottung der nationalen Märkte entgegenwirken, die Entwicklung des Warenaustauschs begünstigen und den Wettbewerb verstärken (vgl. EuGH, Urt. v. 16.1.1992 - Rs. C-373/90, Slg. 1992, I-131 = WRP 1993, 233 f. Tz. 12 - Nissan; vgl. auch EuGH, Urt. v. 10.12.1985 - Rs. 31/85, Slg. 1985, 3933 = WuW/E EWG/MUV 723, 724 - Swatch-Quarzuhren).

    Dementsprechend hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in einem die Irreführungsrichtlinie (Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10.9.1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung) betreffenden Fall, in dem es ebenfalls um die aus dem Irreführungsverbot abzuleitende Aufklärungspflicht des Parallelimporteurs über nachteilige Eigenschaften seines Angebots ging, das Verbot der irreführenden Werbung (dort aus Art. 4 Abs. 1 i.V. mit Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie) zurücktreten lassen, soweit einerseits die beim Verbraucher hervorgerufenen, nicht als besonders gravierend erscheinenden Fehlvorstellungen regelmäßig vor der Kaufentscheidung ausgeräumt werden und andererseits ein Verbot die Tätigkeit von Parallelimporteuren nicht unerheblich beeinträchtigen würde (EuGH Slg. 1992, I-131 = WRP 1993, 233, 234 Tz. 13 ff. - Nissan; dazu Tilmann, Festschrift Piper, 1996, S. 481, 487; ferner OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586; Bornkamm in Schwarze [Hrsg.], Werbung und Werbeverbote im Lichte des europäischen Gemeinschaftsrechts, 1999, S. 134, 145).

    Für diese Beurteilung, die der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere dem Nissan-Urteil (Slg. 1992, I-131 = WRP 1993, 233), Rechnung trägt und die die in früheren Senatsentscheidungen, insbesondere in der Entscheidung "Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag" (GRUR 1992, 171, 172 f.), angenommene umfassende Aufklärungspflicht unter gewissen Voraussetzungen einschränkt, sind folgende Gesichtspunkte maßgeblich:.

  • OLG Karlsruhe, 20.06.1996 - 4 U 211/95
    Auszug aus BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97
    Wie sich bereits aus einer früheren Entscheidung ergebe (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1472), erweise sich eine solche Hinweispflicht als ein unzulässiges Handelshemmnis.

    Ihre Beantwortung ist somit nicht abhängig davon, ob - wie das Berufungsgericht gemeint hat - ein solches Verbot, wenn es nach dem autonomen deutschen Recht bestünde, als eine Maßnahme gleicher Wirkung nach Art. 28 EG (früher Art. 30) anzusehen wäre oder als bloße Verkaufsmodalität nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fiele (vgl. einerseits OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586 und NJW-RR 1997, 1472 sowie andererseits OLG Dresden GRUR 1997, 231, 233 = WRP 1997, 197).

  • BGH, 05.12.1991 - I ZR 63/90

    Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag - Täuschung; Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97
    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - keine Feststellungen dazu getroffen, ob es sich bei den in Rede stehenden Abweichungen um Merkmale handelt, die für eine Kaufentscheidung der angesprochenen Verkehrskreise von Bedeutung sein könnten (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 63/90, GRUR 1992, 171, 172 f. = WRP 1992, 165 - Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag; Urt. v. 28.10.1993 - I ZR 247/91, GRUR 1994, 228, 229 = WRP 1994, 106 - Importwerbung).

    Für diese Beurteilung, die der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere dem Nissan-Urteil (Slg. 1992, I-131 = WRP 1993, 233), Rechnung trägt und die die in früheren Senatsentscheidungen, insbesondere in der Entscheidung "Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag" (GRUR 1992, 171, 172 f.), angenommene umfassende Aufklärungspflicht unter gewissen Voraussetzungen einschränkt, sind folgende Gesichtspunkte maßgeblich:.

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96

    Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97
    Die Pflicht zur Aufklärung besteht jedoch in den Fällen, in denen das Publikum bei Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Kaufentschluß zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde (vgl. BGH, Urt. v. 3.12.1998 - I ZR 63/96, WRP 1999, 839 f. - Auslaufmodelle I; Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/95, Umdr. S. 7 - EG-Neuwagen I).

    Vielmehr besteht aus dem Gesichtspunkt des § 3 UWG eine Verpflichtung, bereits in Werbeanzeigen negative Eigenschaften des eigenen Angebots offenzulegen, nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerläßlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.5.1989 - I ZR 141/87, GRUR 1989, 682, 683 = WRP 1989, 655 - Konkursvermerk; WRP 1999, 839, 840 - Auslaufmodelle I; Urt. v. 3.12.1998 - I ZR 74/96, WRP 1999, 842, 843 - Auslaufmodelle II; Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/95, Umdr.

  • OLG Karlsruhe, 13.03.1996 - 6 U 199/95
    Auszug aus BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97
    Dementsprechend hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in einem die Irreführungsrichtlinie (Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10.9.1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung) betreffenden Fall, in dem es ebenfalls um die aus dem Irreführungsverbot abzuleitende Aufklärungspflicht des Parallelimporteurs über nachteilige Eigenschaften seines Angebots ging, das Verbot der irreführenden Werbung (dort aus Art. 4 Abs. 1 i.V. mit Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie) zurücktreten lassen, soweit einerseits die beim Verbraucher hervorgerufenen, nicht als besonders gravierend erscheinenden Fehlvorstellungen regelmäßig vor der Kaufentscheidung ausgeräumt werden und andererseits ein Verbot die Tätigkeit von Parallelimporteuren nicht unerheblich beeinträchtigen würde (EuGH Slg. 1992, I-131 = WRP 1993, 233, 234 Tz. 13 ff. - Nissan; dazu Tilmann, Festschrift Piper, 1996, S. 481, 487; ferner OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586; Bornkamm in Schwarze [Hrsg.], Werbung und Werbeverbote im Lichte des europäischen Gemeinschaftsrechts, 1999, S. 134, 145).

    Ihre Beantwortung ist somit nicht abhängig davon, ob - wie das Berufungsgericht gemeint hat - ein solches Verbot, wenn es nach dem autonomen deutschen Recht bestünde, als eine Maßnahme gleicher Wirkung nach Art. 28 EG (früher Art. 30) anzusehen wäre oder als bloße Verkaufsmodalität nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fiele (vgl. einerseits OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586 und NJW-RR 1997, 1472 sowie andererseits OLG Dresden GRUR 1997, 231, 233 = WRP 1997, 197).

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 74/96

    Auslaufmodelle II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97
    Vielmehr besteht aus dem Gesichtspunkt des § 3 UWG eine Verpflichtung, bereits in Werbeanzeigen negative Eigenschaften des eigenen Angebots offenzulegen, nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerläßlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.5.1989 - I ZR 141/87, GRUR 1989, 682, 683 = WRP 1989, 655 - Konkursvermerk; WRP 1999, 839, 840 - Auslaufmodelle I; Urt. v. 3.12.1998 - I ZR 74/96, WRP 1999, 842, 843 - Auslaufmodelle II; Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/95, Umdr.
  • OLG Dresden, 21.01.1997 - 14 U 1405/96

    Werbung für Verkauf von importierten "EG-Neuwagen" als Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97
    Ihre Beantwortung ist somit nicht abhängig davon, ob - wie das Berufungsgericht gemeint hat - ein solches Verbot, wenn es nach dem autonomen deutschen Recht bestünde, als eine Maßnahme gleicher Wirkung nach Art. 28 EG (früher Art. 30) anzusehen wäre oder als bloße Verkaufsmodalität nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fiele (vgl. einerseits OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586 und NJW-RR 1997, 1472 sowie andererseits OLG Dresden GRUR 1997, 231, 233 = WRP 1997, 197).
  • BGH, 11.05.1989 - I ZR 141/87

    Konkursvermerk

    Auszug aus BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97
    Vielmehr besteht aus dem Gesichtspunkt des § 3 UWG eine Verpflichtung, bereits in Werbeanzeigen negative Eigenschaften des eigenen Angebots offenzulegen, nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerläßlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 11.5.1989 - I ZR 141/87, GRUR 1989, 682, 683 = WRP 1989, 655 - Konkursvermerk; WRP 1999, 839, 840 - Auslaufmodelle I; Urt. v. 3.12.1998 - I ZR 74/96, WRP 1999, 842, 843 - Auslaufmodelle II; Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/95, Umdr.
  • BGH, 28.10.1993 - I ZR 247/91

    Importwerbung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97
    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - keine Feststellungen dazu getroffen, ob es sich bei den in Rede stehenden Abweichungen um Merkmale handelt, die für eine Kaufentscheidung der angesprochenen Verkehrskreise von Bedeutung sein könnten (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 63/90, GRUR 1992, 171, 172 f. = WRP 1992, 165 - Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag; Urt. v. 28.10.1993 - I ZR 247/91, GRUR 1994, 228, 229 = WRP 1994, 106 - Importwerbung).
  • EuGH, 10.12.1985 - 31/85

    ETA / DK Investment

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Aus diesem Grund kann nicht auf den im nationalen Recht entwickelten Begriff des "Neuwagens" zurückgegriffen werden, den der Bundesgerichtshof im Kaufrecht (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - VIII ZR 61/09, NJW 2010, 3710 Rn. 14 ff. mwN) oder im Wettbewerbsrecht bei der Frage der Irreführung zugrunde legt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - I ZR 44/97, GRUR 1999, 1122, 1124 = WRP 1999, 1151 - EG-Neuwagen I; Urteil vom 19. August 1999 - I ZR 225/97, GRUR 1999, 1125, 1126 = WRP 1999, 1155 - EG-Neuwagen II, mwN).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Eine umfassende Aufklärung, insbesondere auch über die weniger vorteilhaften Eigenschaften des eigenen Produkts, wird vom Werbenden vor allem in der gedrängten Darstellung eines Fernsehspots oder eines Zeitungsinserats nicht erwartet (vgl. BGH, Urt. v. 15.07.1999 - I ZR 44/97, GRUR 1999, 1122, 1123 = WRP 1999, 1151 - EG-Neuwagen I; Urt. v. 19.08.1999 - I ZR 225/97, GRUR 1999, 1125, 1126 = WRP 1999, 1155 - EG-Neuwagen II; zu zuckerhaltigen Bonbons mit Vitaminen: KG NJW-RR 1991, 1449).

    Die Pflicht zur Aufklärung besteht jedoch in den Fällen, in denen das Publikum bei Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Kaufentschluß zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würde (BGH GRUR 1999, 1122, 1123 - EG-Neuwagen I; GRUR 1999, 1125, 1126 - EG-Neuwagen II, jeweils m.w.N.).

    Eine Verpflichtung, negative Eigenschaften des eigenen Angebots in der Werbung offenzulegen, besteht nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerläßlich ist (BGH GRUR 1999, 1122, 1123 - EG-Neuwagen I; GRUR 1999, 1125, 1126 - EG-Neuwagen II).

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14

    Anforderungen an die Werbung mit einem Prüfsiegel

    Eine Verpflichtung zur Aufklärung (auch über negative Produkteigenschaften) besteht jedoch stets dann, wenn dies zum Schutz des Verbrauchers unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerlässlich ist (BGH WRP 1993, 239 - Sofortige Beziehbarkeit; GRUR 1999, 1122, 1123 - EG-Neuwagen I; GRUR 1999, 1125, 1126 - EG-Neuwagen II).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    Wie der Senat inzwischen entschieden hat, muß ein Händler, der in Zeitungsanzeigen für fabrikneue Fahrzeuge wirbt, die aus dem EU-Ausland importiert worden sind und bei denen die Herstellergarantie wegen einer im Ausland erfolgten Erstzulassung bereits zu laufen begonnen hat, auf diesen Umstand nur dann hinweisen, wenn zum Zeitpunkt der Werbung bereits ein nicht unerheblicher Teil der Garantiezeit verstrichen ist (BGH, Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/97, GRUR 1999, 1122, 1123 f. = WRP 1999, 1151 - EG-Neuwagen I; Urt. v. 19.8.1999 - I ZR 225/97, GRUR 1999, 1125, 1126 = WRP 1999, 1155 - EG-Neuwagen II).
  • OLG Hamm, 04.06.2009 - 4 U 19/09

    Irreführende Werbung in Google AdWords

    Die geringere Beeinflussung des Wettbewerbs ist hier jedenfalls im Rahmen einer Interessenabwägung in der Weise zu berücksichtigen, dass eine in der Anlockwirkung liegende mögliche Beeinträchtigung der Mitbewerber außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Hefermehl/Bornkamm, a.a.O. Rdn. 2.192 ff., 2.196 unter Hinweis auf BGH GRUR 1999, 1122, 1124 -EG-Neuwagen I und BGH GRUR 1999, 1125, 1126 -EG-Neuwagen II).
  • OLG Braunschweig, 20.11.2002 - 3 U 47/02

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Straßenbaulast;

    Der Verkehrssicherungspflichtige ist grundsätzlich nur gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen oder sie zu beseitigen, auf die diese bei der jeweils gebotenen Sorgfalt sich selbst nicht hinreichend einstellen und vor denen sie sich selbst nicht schützen können (vgl. BGH VersR 1979, 1055; OLG Celle NVwZ-RR 1996, Seite 120; OLG Rostock MDR 2000, Seite 408 f.; Münchener Kommentar/Mertens, § 823, BGB Randnummer 258).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 6 U 276/21

    Irreführung durch irrtümlich überhöhte Preisforderung

    Im Rahmen einer Interessenabwägung kann dieser Umstand ggf. berücksichtigt werden (vgl. BGH GRUR 1999, 1122 (1124) - EG-Neuwagen I; BGH GRUR 1999, 1125 (1126) - EG-Neuwagen II).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 6 U 56/22

    Irreführung über die Lieferbarkeit eines Medikaments kurz vor Markteintritt

    Hierbei mag auch zu berücksichtigen sein, dass die Gefahren, die von einer Irreführung mit bloßem Anlockeffekt ausgehen, in der Regel geringer sind als die einer Irreführung, die unmittelbar in eine durch Täuschung und mangelnde Aufklärung bewirkte (Kauf-)Entscheidung mündet (vgl. BGH GRUR 1999, 1122, 1124 - EG-Neuwagen I; BGH GRUR 1999, 1125, 1126 - EG-Neuwagen II; OLG Karlsruhe WRP 1996, 584, 586; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen UWG § 5 Rn 1.199).
  • OLG Hamm, 27.05.2010 - 4 U 213/09

    Zur Werbung mit der Garantie einer "24-Stunden-Lieferung" und zur Werbung mit

    Die geringere Beeinflussung des Wettbewerbs ist hier jedenfalls im Rahmen einer Interessenabwägung in der Weise zu berücksichtigen, dass eine in der Anlockwirkung liegende mögliche Beeinträchtigung der Mitbewerber außer Betracht zu bleiben hat (vgl. Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 2.192 ff., 2.196 unter Hinweis auf BGH GRUR 1999, 1122, 1124 - EG-Neuwagen I, und BGH GRUR 1999, 1125, 1126 - EG-Neuwagen II).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 138/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Wie der Senat inzwischen entschieden hat, muß ein Händler, der in Zeitungsanzeigen für fabrikneue Fahrzeuge wirbt, die aus dem EU-Ausland importiert worden sind und bei denen die Herstellergarantie wegen einer im Ausland erfolgten Erstzulassung bereits zu laufen begonnen hat, auf diesen Umstand nur dann hinweisen, wenn zum Zeitpunkt der Werbung bereits ein nicht unerheblicher Teil der Garantiezeit verstrichen ist (BGH, Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/97, GRUR 1999, 1122, 1123 f. = WRP 1999, 1151 - EG-Neuwagen I; Urt. v. 19.8.1999 - I ZR 225/97, GRUR 1999, 1125, 1126 = WRP 1999, 1155 - EG-Neuwagen II).
  • OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 U 141/09

    Wettbewerbswidrigkeit einer Abgabebeschränkung

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 139/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • LG Osnabrück, 25.06.2007 - 5 O 793/07

    Keine Schadensersatzpflicht des Landes bei Verkehrsunfall wegen erkennbarer

  • OLG Saarbrücken, 02.08.2000 - 1 U 1086/99

    Preisspionage durch Testkäufe

  • OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 54/06

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Gleicher Preis für alle

  • OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99

    Vergleichende Werbung eines Krankenversicherers

  • LG Köln, 03.08.2011 - 84 O 95/11

    Neuwagen-Anbieter im Internet muss auf eine verkürzte oder abgelaufene

  • OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2373/99

    Hochleistungstarif

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