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   BGH, 13.11.1997 - I ZB 22/95   

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https://dejure.org/1997,305
BGH, 13.11.1997 - I ZB 22/95 (https://dejure.org/1997,305)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1997 - I ZB 22/95 (https://dejure.org/1997,305)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1997 - I ZB 22/95 (https://dejure.org/1997,305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Warenvergleich - Italienische Herkunft

  • Judicialis

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Ähnlichkeit von Waren italienischer Herkunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 158
 
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Wird zitiert von ... (71)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Bei der Auslegung des Begriffs der Warenähnlichkeit - es handelt sich bei der Bestimmung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG um die unmittelbare Übernahme der Vorschrift des Art. 4 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL - ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urt. v. 29.9.1998 - Rs. C-39/97, Tz. 15 - CANON) und des Senats (BGH, Beschl. v. 13.11.1997 - I ZB 22/95, WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI, m.w.N.) auch der Inhalt der zehnten Begründungserwägung zur Markenrechtsrichtlinie heranzuziehen.

    Denn in derartigen Fällen ist es nicht (mehr) möglich, davon auszugehen, daß "wegen ihrer ... Ähnlichkeit mit der älteren Marke und der ... Ähnlichkeit der ... erfaßten Waren ... für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht" (vgl. für die Markenähnlichkeit z.B.: BGH, Beschl. v. 18.4.1996 - I ZB 3/94, GRUR 1996, 774, 775 - falke-run/Le Run; Beschl. v. 2.7.1998 - I ZB 36/95, WRP 1998, 988, 990 - ECCO II; Urt. v. 18.6.1998 - I ZR 15/96, WRP 1998, 990, 992 - ALKA-SELTZER; für die Warenähnlichkeit z.B.: EuGH aaO - CANON, Tz. 22; BGH WRP 1998, 747 - GARIBALDI; BGH WRP 1998, 1078, 1080 - JOHN LOBB; s. auch Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 14 Rdn. 180, 251).

    Obwohl es sich bei der Warenähnlichkeit um einen neuen, eigenständigen Rechtsbegriff handelt, kann bei seiner Bestimmung, wie der Senat verschiedentlich ausgeführt hat, auch auf Umstände zurückgegriffen werden, die bislang für die Bestimmung des Warengleichartigkeitsbereichs Geltung hatten (BGH, Beschl. v. 12.12.1996 - I ZB 15/94, GRUR 1997, 221, 222 f. = WRP 1997, 557 - Canon; WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI; Beschl. v. 19.3.1998 - I ZB 29/95, WRP 1998, 750, 751 - Bisotherm-Stein).

    Bei dieser Betrachtungsweise wird der flexible Begriff der Warenähnlichkeit (vgl. BGH GRUR 1995, 216, 219 - Oxygenol II) unzutreffend der (starren) Warengleichartigkeit i.S. des Warenzeichengesetzes gleichgesetzt und nicht anhand verwechslungsrelevanter Ähnlichkeitskriterien der Waren bestimmt, wie es nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich ist (BGH WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI).

    Hiervon kann als Grundsatz allerdings nur bei besonders hohem Abstraktionsgrad der Gattungsbezeichnung, wie er bei dem Begriff "alkoholfreie Getränke" oder etwa bei "Nahrungsmitteln" (vgl. BGH WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI) gegeben ist, ausgegangen werden.

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

    Denn in derartigen Fällen ist es nicht (mehr) möglich, davon auszugehen, daß "wegen ihrer ... Ähnlichkeit mit der älteren Marke und der ... Ähnlichkeit der ... erfaßten Waren ... für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht" (vgl. für die Warenähnlichkeit z. B. EuGH Slg. 1998, I-5509 = GRUR 1998, 922 Tz. 22 - Canon; BGH, Beschl. v. 13.11.1997 - I ZB 22/95, GRUR 1999, 158, 159 = WRP 1998, 747 - GARIBALDI; Beschl. v. 16.7.1998 - I ZB 5/96, GRUR 1999, 164, 166 = WRP 1998, 1078 - JOHN LOBB).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Obwohl es sich bei der Warenähnlichkeit um einen neuen, eigenständigen Rechtsbegriff handelt, kann bei seiner Bestimmung auch auf Umstände zurückgegriffen werden, die bislang für die Bestimmung des Warengleichartigkeitsbereichs Geltung hatten (BGH, Beschl. v. 12.12.1996 - I ZB 15/94, GRUR 1997, 221, 222 f. = WRP 1997, 557 - Canon; Beschl. v. 13.11.1997 - I ZB 22/95, WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI; Beschl v. 19.3.1998 - I ZB 29/95, Umdr. S. 7 f. - Bisotherm-Stein).
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