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   BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95   

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https://dejure.org/1998,66
BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95 (https://dejure.org/1998,66)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1998 - I ZB 35/95 (https://dejure.org/1998,66)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - I ZB 35/95 (https://dejure.org/1998,66)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr bei Marken - Prüfung der Warenähnlichkeit

  • Judicialis

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 - "LIBERO"
    Marke: Verwechslungsgefahr bei Warenähnlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    LIBERO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 919
  • GRUR 1999, 245
  • DB 1999, 1213
 
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Wird zitiert von ... (146)

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Zu den Faktoren, die das Verhältnis der Waren kennzeichnen, zählen insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23 - Canon; BGH, Beschl. v. 8.10.1998 - I ZB 35/95, GRUR 1999, 245, 246 = WRP 1999, 196 - LIBERO; Beschl. v. 26.11.1998 - I ZB 18/96, GRUR 1999, 496, 497 = WRP 1999, 528 - TIFFANY; GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Die Verwechselungsgefahr ist auch im Rahmen des § 15 MarkenG nach denselben Maßstäben wie zu § 14 Abs. 2 MarkenG zu prüfen (vgl. Ingerl/Rohnke § 15 Rdn 43), Demgemäß ist die hierzu entwickelte Wechselwirkungsrechtsprechung des BGH in vollem Umfang anwendbar, wonach alle Einzelfallumstände und Faktoren zu berücksichtigen sind und der Gesamteindruck einschließlich der unterscheidenden und der dominierenden Elemente den Ausschlag gibt (BGH WRP 1999, 192 - Lions; WRP 1999, 196 - Libero).

    Die Wechselwirkung besteht zwischen der Ähnlichkeit der Marken einerseits und der angebotenen Waren und Dienstleistungen andererseits sowie der Kennzeichnungskraft der Marke (BGH WRP 1999, 196 - Libero; BGH GRUR 1999 - Tiffany).

    Ist eines Jena Elemente schwächer ausgeprägt, so kann dies durch die Stärke eines anderen ausgeglichen werden (EuG NJW 1999, 933 - Canon), Die Verwechselungsgefahr entfällt nur dann von vornherein, wenn eines der vorgenannten Elemente völlig fehlt (BGH WRP 1999, 196 - Libero).

    Hierfür kommt es auf die Art der angebotenen Leistungen, ihren Verwendungszweck, die Nutzung, ihre Eigenart als miteinander konkurrierend oder ergänzend, ihre Herkunft aus evtl. demselben Unternehmen, ihre stoffliche Beschaffenheit, ihren Verwendungszweck und auf mögliche Berührungspunkte beim Vertrieb an (BGH WRP 1999, 196 - Libero - WRP 1998, 1078 - John Lobb).

    Dies gilt aber nur ganz eingeschränkt, wenn jener Oberbegriff - wie bei Klasse 35 - eine große Abstraktionshöhe hat, weil er zahlreiche auch inhaltlich unterschiedlichste Betätigungen umfaßt (BGH WRP 1999, 196 - Libero -).

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Das kann zwar im Ausgangspunkt nicht beanstandet werden, weil auch das Tatbestandsmerkmal einer Markenähnlichkeit i. S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG unabdingbare Voraussetzung der Annahme einer Verwechslungsgefahr ist (vgl. BGH, Beschl. v. 8.10.1998 - I ZB 35/95, GRUR 1999, 245, 247 = WRP 1999, 196 - LIBERO).
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