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OLG Köln, 22.04.1998 - 6 U 194/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 25; MARKENG §§ 24, 19 III; ERSCHÖPFUNG VON MARKENRECHTEN; SERIENNUMMERN
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.10.1997 - 31 O 194/97
- LG Köln, 21.10.1997 - 31 O 661/97
- OLG Köln, 22.04.1998 - 6 U 194/97
- OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 194/97
Papierfundstellen
- GRUR 1999, 337
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02
Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder …
Vielmehr muss der Auskunftspflichtige alle ihm zur Verfügung stehenden und mit zumutbarem Aufwand erschließbaren Erkenntnisquellen (z. B. Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen; Nachfrage bei Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten) nutzen (vgl. BGH, GRUR 2003, 433, 434 - Cartier-Ring; OLG Köln, GRUR 1999, 337, 339;… Köhler/Piper, a.a.O., vor § 13 Rdnr. 131). - BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01
"Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs
Der Auskunftsanspruch nach § 19 MarkenG kann, soweit der zur Auskunft Verpflichtete seinen Lieferanten anhand seiner Unterlagen nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen kann, im Einzelfall auch eine Pflicht begründen, diese Zweifel durch Nachfrage bei den in Betracht kommenden Lieferanten aufzuklären (vgl. hierzu OLG Köln GRUR 1999, 337, 339). - OLG Frankfurt, 15.11.2017 - 6 W 83/17
Zwangsvollstreckung: Auskunftserteilung in fremder Sprache
Diese kann, soweit der zur Auskunft Verpflichtete seinen Lieferanten anhand seiner Unterlagen nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen kann, auch eine Pflicht begründen, diese Zweifel durch Nachfrage bei den in Betracht kommenden Lieferanten aufzuklären (vgl. hierzu OLG Köln, GRUR 1999, 337 [339]). - OLG Köln, 07.10.2003 - 6 W 67/03
Anordnung der markenrechtlichen Auskunftserteilung im Verfügungsverfahren
Eine solche verneint dementsprechend auch die ganz herrschende Auffassung (…vgl. Ingerl/Rohnke a.a.O. RZ 6;… Fezer a.a.O. RZ 7;… Ströbele/Hacker a.a.O. RZ 4; vgl. im übrigen auch die Senatsentscheidungen GRUR 99, 337 - "Sculpture" und GRUR 99, 346 - "Davidoff Cool Water", in denen die Vorschrift ohne nähere Begründung auf Fälle angewandt worden ist, die keine Produktpiraterie darstellten).