Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 23.07.1998

Rechtsprechung
   OLG München, 27.08.1998 - 29 W 2437/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3311
OLG München, 27.08.1998 - 29 W 2437/98 (https://dejure.org/1998,3311)
OLG München, Entscheidung vom 27.08.1998 - 29 W 2437/98 (https://dejure.org/1998,3311)
OLG München, Entscheidung vom 27. August 1998 - 29 W 2437/98 (https://dejure.org/1998,3311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung über die Gesellschaftsform einer Gesellschaft; GbR mit beschränkter Haftung; Haftungsbeschränkung bei einer BGB-Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3, 13; GmbHG § 4
    BGB-Gesellschaft mit Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen: Unzulässige Bezeichnung "GbR mit beschränkter Haftung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1493
  • NJW-RR 1998, 1728
  • ZIP 1998, 1800
  • ZIP 1999, 535
  • GRUR 1999, 429
  • DB 1998, 2012
  • NZG 1998, 899
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1990 - 2 U 83/89
    Auszug aus OLG München, 27.08.1998 - 29 W 2437/98
    Die Antragstellerin kann sich nach alledem auf § 3 UWG berufen, weil aufgrund der von den Antragsgegnern gewählten Firmierung die Gefahr der Irreführung über die Gesellschaftsform ihrer Gesellschaft besteht (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW 1990, 2133 f.) Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Haftungsbeschränkung bei Anwälten" (NJW 1992, 3037 f. = ZIP 1992, 1500 f.) nicht entgegen.
  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 120/90

    Haftungsbeschränkung bei Anwälten - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG München, 27.08.1998 - 29 W 2437/98
    Die Antragstellerin kann sich nach alledem auf § 3 UWG berufen, weil aufgrund der von den Antragsgegnern gewählten Firmierung die Gefahr der Irreführung über die Gesellschaftsform ihrer Gesellschaft besteht (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW 1990, 2133 f.) Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Haftungsbeschränkung bei Anwälten" (NJW 1992, 3037 f. = ZIP 1992, 1500 f.) nicht entgegen.
  • LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09

    "Schleichbären" verletzen die Wort-/Bildmarke "Schleich"

    Irreführende Angaben in der Firmierung zur Gesellschaftsform sind in hohem Maße geeignet, den Wettbewerb auf dem Markt wesentlich in Mitleidenschaft zu ziehen (OLG München, GRUR 1999, 429 - GbR mit beschränkter Haftung).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.07.1998 - 3 U 180/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13790
OLG Hamburg, 23.07.1998 - 3 U 180/96 (https://dejure.org/1998,13790)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.07.1998 - 3 U 180/96 (https://dejure.org/1998,13790)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 3 U 180/96 (https://dejure.org/1998,13790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 429
  • K&R 1999, 141
  • ZUM 1998, 1032
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 146/90

    Stundung ohne Aufpreis - Kaufpreisstundung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.1998 - 3 U 180/96
    Die an jener Fundstelle zitierte BGH-Entscheidung (NJW-RR 1992, 1069, 1070 - Stundung ohne Aufpreis) besagt ebenfalls nichts anderes.
  • OLG Köln, 27.05.1999 - 18 U 61/97
    An die weiteren Pensionäre, die monatlich insgesamt 19.954,-DM beanspruchten - dazu gehöre der Rentenanspruch der Witwe des ehemaligen Hauptgesellschafters Ahrenkiel von 3.700,-DM, dessentwegen das Berufungsverfahren 3 U 180/96 OLG Köln anhängig sei, und der Anspruch des zweiten früheren Geschäftsführers, Herrn P.-M., von 3.400,-DM Rente - seien letzte Zahlungen im Jahre 1996 geleistet worden (Anlage BB 7).

    Anders als in dem Parallelrechtsstreit 3 U 180/96 OLG Köln, in dem zu diesen Fragen ein Sachverständigengutachten eingeholt worden ist, kann deren Beantwortung im vorliegenden Rechtstreit dahinstehen, weil die Beklagte gegenüber dem Kläger schon aus anderen Gründen nicht zur Verweigerung ihrer Versorgungsleistungen berechtigt ist.

  • OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 6 U 243/04

    Wettbewerbswidrige Werbung: Anzeigenkunden und Werbefachleute ansprechende

    Eine solche Substituierbarkeit ist hinsichtlich der ZEIT als Wochenzeitung und der in der Werbeanzeige angesprochenen Tageszeitungen aus der Sicht eines Anzeigenkunden zu bejahen (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1999, 429, 433; Baumbach/ Hefermehl - Köhler, a.a.O.).
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