Rechtsprechung
BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
ZPO vor § 253
- Judicialis
- JurPC
ZPO § 253
Datenbankabgleich
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterlassungsanspruch - Wiederholungsgefahr - Rechtssutzbedürfnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253
Datenbankabgleich - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
ZPO §§ 253, 91a
Zulässigkeit der auf Vertragsanspruch der Unterlassungsklage auch ohne Erstbegehungsgefahr nur bei Nachweis des Rechtsschutzbedürfnisses ("Datenbankabgleich")
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1337
- GRUR 1999, 522
- NJ 1999, 311
- K&R 1999, 275
Wird zitiert von ... (22)
- OLG Frankfurt, 02.07.2020 - 1 U 111/18
Zur Haftung des Verkäufers bei Aktienlieferungen über den Dividendenstichtag …
Damit könne der Auskunftsanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, U. v. 21.1.1999, Az. I ZR 135/96) nicht erfüllt werden. - OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08
Urheber- bzw. wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz gegen Benutzung einer …
Im Übrigen stellen bloße Erklärungen der Beklagten im Prozess, die nicht zum Zwecke der Auskunftserteilung, sondern unter anderen Gesichtspunkten abgegeben werden (wie Rechtsverteidigung), auch noch keine Erfüllung dar [vgl. BGH WRP 1999, 544 (546) - Datenabgleich; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 9 Rn. 4.25]. - BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung …
Da im Verfahren gemäß § 91a ZPO nicht mehr über den Streitgegenstand entschieden wird (vgl. BGHZ 106, 359, 366; BGH, Urt. v. 21.1.1999 - I ZR 135/96, GRUR 1999, 522, 523 = WRP 1999, 544 - Datenbankabgleich), erscheint dieses zudem wenig geeignet, rechtsgrundsätzliche Fragen entscheidungsrelevant zu klären.
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
Verhältnis des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und …
Zwingende Prozessvoraussetzung für jede Klage ist ein allgemeines Rechtsschutzinteresse (BGH NJW-RR 1989, 263 (264)) bzw. Rechtsschutzbedürfnis (BGH NJW 1999, 1337 (1338)), also ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Geltendmachung des eingeklagten Rechts. - OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15
Forderungsabtretung: Umfang der Informationspflichten des Abtretenden bei …
aa) Zwingende Prozessvoraussetzung für jede Klage ist ein allgemeines Rechtsschutzinteresse (BGH NJW-RR 1989, 263, 264) oder Rechtsschutzbedürfnis (BGH NJW 1999, 1337, 1338), d. h. ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Geltendmachung des eingeklagten Rechts (…Bacher in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO Stand: 01.12.2015 § 253 Rn. 28). - OLG München, 13.02.2019 - 7 U 1974/18
Übergang des Vertragsverhältnis bei Unternehmenskauf
Die Klägerin macht einen im Wettbewerbsverbot gemäß § 7 UKV fußenden Unterlassungsanspruch geltend, der zwar aufgrund seiner vertraglichen Natur für sein materiellrechtliches Ent- und Bestehen weder eine Wiederholungs- noch eine Erstbegehungsgefahr erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1999, Az. I ZR 135/96, Rdnr. 41).Jedoch verlangt die klageweise Geltendmachung eines solchen Unterlassungsanspruchs wie jede Leistungsklage als Prozessvoraussetzung zumindest ein allgemeines Rechtsschutzinteresse im Sinne eines Interesses an ihrer gerichtlichen Geltendmachung (BGH…, Urteil vom 14.12.1988, Az. VIII ZR 31/88, Rdnr. 17 und BGH, Urteil vom 21.01.1999, Az. I ZR 135/96, Rdnr. 42).
Die Frage, ob eine Unterlassungsklage - auf einem gesetzlichen oder einem vertraglichen Anspruch gründend - darüber hinaus ein besonderes Rechtsschutzinteresse iSd. § 259 ZPO erfordert, ist in der Literatur umstritten (…zum Meinungsstand vgl. Becker-Eberhard in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage, München 2016, Rdnrn 6 und 7 zu § 259 ZPO) und vom BGH bislang nicht entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.1988, Az. VIII ZR 31/88, Rdnr. 17, wenngleich im Urteil vom 21.01.1999, Az. I ZR 135/96, Rdnr. 42 von einem besonderen Rechtsschutzbedürfnis nicht die Rede ist).
- OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am …
Erklärungen, die im Prozeß nicht zum Zweck der Auskunftserteilung, sondern unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten abgegeben worden sind, können aber nicht als Erfüllung der geschuldeten Auskunft gewertet werden (BGH NJW 99 1337, 1338 = WRP 99, 544, 546 - Datenbankabgleich). - OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Handelsvertretervertrag - fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Ein vertraglicher Unterlassungsanspruch setzt - anders als ein gesetzlicher Unterlassungsanspruch - keine Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr voraus (BGH, Urteil vom 21.01.1999, I ZR 135/96, zitiert nach juris Tz. 41).Allerdings muss für die klageweise Geltendmachung eines vertraglichen Unterlassungsanspruchs jedenfalls das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis vorliegen (BGH, Urteil vom 21.01.1999, I ZR 135/96, zitiert nach juris Tz. 41).
- OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 11/13
Ansprüche wegen sklavischer Nachahmung einer Seilwinde
Schriftsätzliches Vorbringen, das nicht als Auskunftserteilung bezeichnet ist, sondern sich als Bestreiten klägerischer Behauptungen darstellt, führt daher nicht zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs (BGH, Urteil vom 21.1. 1999 - I ZR 135/96 - NJW 1999, 1337, 1338 - Datenbankabgleich; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.12.1999 - 2 U 133/99 - WRP 2000, 318, 322). - OLG Saarbrücken, 21.01.2004 - 5 U 404/03
Berufshaftpflichtversicherung: Verstoß gegen das Anerkenntnisverbot durch …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 21.1.1999 - I ZR 135/96, NJW 1999, 1337; U. v. 28.5.1991 - IX ZR 181/90, NJW 1991, 2280, 2281) hat eine Erledigungserklärung grundsätzlich nur prozessbeendende, aber keine materiell-rechtliche Wirkung. - BGH, 08.05.2003 - I ZB 41/02
Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung des einstweiligen …
- OLG München, 20.05.2010 - U (K) 4653/09
Überhöhte Zahlungen von Stromnetznutzungsentgelten: Ausschluss von …
- OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 W 28/12
Schadenersatzbegehren wegen unmittelbarer und mittelbarer Patentverletzung bzgl. …
- OLG Brandenburg, 16.09.2009 - 3 U 180/08
Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks zur Nutzung für Windkraftanlagen: …
- OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00
Anspruch des Übersetzers auf Einwilligung in Vertragsänderung - hohe …
- OLG Bremen, 16.05.2002 - 2 U 107/01
Kenntnis des Betriebsinhabers von einer wettbewerbswidrigen Handlung eines …
- LG Frankfurt/Main, 15.04.2014 - 7 O 75/13
- AG Tostedt, 06.12.2018 - 5 C 100/18
Jeder Eigentümer kann Beseitigung einer unzulässigen baulichen Veränderung …
- ArbG Mannheim, 04.08.2009 - 6 Ca 113/09
Unbegründetheit einer auf eine höhere Eingruppierung gestützten Zahlungsklage, …
- OLG Brandenburg, 26.05.1999 - 3 U 172/98
Gewerbeflächen nicht an die Konkurrenz vermieten!
- AG Tostedt, 28.03.2019 - 5 C 141/15
Wann liegt ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage vor?
- KG, 01.03.2006 - 24 U 125/04
Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks durch den …
Rechtsprechung
BGH, 03.12.1998 - X ZR 181/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Krankheit
- rechtsportal.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 938
- MDR 1999, 1029
- GRUR 1999, 522
- VersR 2000, 252
- BB 1999, 928
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 01.02.2012 - XII ZB 298/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung …
aa) Es ist anerkannt, dass eine krankheitsbedingte Fristversäumung des Anwalts unter besonderen Voraussetzungen, insbesondere bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung, für die der Anwalt keine Vorsorge treffen konnte, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann (Senatsbeschluss vom 26. November 1997 - XII ZB 150/97 - NJW-RR 1998, 639; BGH Beschluss vom 3. Dezember 1998 - X ZR 181/98 - NJW-RR 1999, 938). - BGH, 29.09.2016 - I ZB 31/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehler des Prozessbevollmächtigten bei der …
Zwar ist anerkannt, dass eine krankheitsbedingte Fristversäumung des Anwalts unter besonderen Voraussetzungen, insbesondere bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung, für die der Anwalt keine Vorsorge treffen konnte, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann (BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - XII ZB 150/97, NJW-RR 1998, 639; Beschluss vom 3. Dezember 1998 - X ZR 181/98, NJW-RR 1999, 938;… Beschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 298/11, NJW-RR 2012, 694 Rn. 15). - BGH, 18.09.2003 - V ZB 23/03
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung wegen …
Daß er die Entwicklung seiner Erkrankung günstiger einschätzt, entlastet ihn nicht (BGH, Beschl. v. 8. Februar 2000, XI ZB 20/99, veröffentlicht bislang nur bei juris; vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 3. Dezember 1998, X ZR 181/98, NJW-RR 1999, 938).
- BGH, 19.03.2008 - III ZB 81/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Abweichend von der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1998 (X ZR 181/98 - NJW-RR 1999, 936 = VersR 2000, 252) zugrunde liegenden Fallgestaltung, auf den die Rechtsbeschwerde verweist, ist im vorliegenden Fall bereits nicht hinreichend glaubhaft gemacht, dass der Fehler des Anwalts bei der Eintragung des Fristendes für die Berufungsbegründung zum 11. Juli 2007 statt dem 9. Juli 2007 auf seine Erkrankung zurückzuführen ist. - OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 193/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Zwar ist anerkannt, dass das Versäumnis eines Prozessbevollmächtigten als unverschuldet gewertet werden kann, wenn es auf einem durch Krankheit verursachten Erregungszustand beruht (vgl. BGH VersR 1986, 95;… BFH/NV 2007, 244; BAG NJW 2013, 1467), auf einer krankheitsbedingten Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit (BGH VersR 2000, 252) oder einer besonderen persönlichen Belastungssituation durch Todesfälle naher Angehöriger oder befreundeter Kollegen (vgl. BGH VersR 1981, 839;… BFH/NV 1992, 257). - BSG, 18.09.2014 - B 8 SO 65/14 B Dass er sich nach seinem Vortrag zumindest zeitweise in der Lage fühlte, konzentriert zu arbeiten, seine Leistungsfähigkeit aber unzutreffend einschätze, entlastet ihn insoweit nicht (BGH, Beschlüsse vom 8.2.2000 - XI ZB 20/99 - und vom 3.12.1998 - X ZR 181/98).
- BSG, 09.10.2012 - B 6 KA 26/12 B Solche organisatorische Vorsorge hätte zur Folge, dass eine Fristversäumung nur noch dann vorstellbar - und dann unvermeidbar sowie unverschuldet - wäre, wenn die Erkrankung so unversehens eintritt und so schwer ist, dass der Prozessbevollmächtigte nicht einmal mehr einen Telefonanruf tätigen kann (vgl dazu BGH vom 14.2.2012 - VIII ZB 3/12 - Juris RdNr 7, vom 5.4.2011 - VIII ZB 81/10 - NJW 2011, 1601 RdNr 18 f, vom 3.12.1998 - X ZR 181/98 - NJW-RR 1999, 938 f, und vom 6.3.1990 - VI ZB 4/90 - Juris RdNr 7; BFH vom 30.8.2005 - III R 15/05 - Juris RdNr 13, vom 11.8.2005 - VII B 319/04 - Juris RdNr 6 und vom 13.6.2005 - III R 3/04 - Juris RdNr 10; vgl auch BGH vom 19.3.2009 - IX ZB 198/08 - Juris RdNr 5).
- BPatG, 18.10.2005 - 27 W (pat) 117/04 Dadurch konnte es zu dem Übersehen der Frist kommen, ohne dass dem ein Verstoß gegen die Pflicht zur Beachtung der zumutbaren Sorgfalt zugrunde gelegen hätte (vgl BGH WRP 1999, 438 - Konzentrationsstörung).