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   BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98   

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BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98 (https://dejure.org/1999,1453)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1999 - X ZB 13/98 (https://dejure.org/1999,1453)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - X ZB 13/98 (https://dejure.org/1999,1453)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 5 (Fassung: 1. November 1998); PatGÄndG 2 Art. 29

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitpatent über tragbare Informationsträger für die Speicherung und Verarbeitung von Informationen (28 58 819); Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde wegen Versagung rechtlichen Gehörs; Deutsche Offenlegungsschrift 26 21 271; Anforderungen für Nachweis der Verletzung des ...

  • Judicialis

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 5 (Fassung/ 1. November 1998); ; PatGÄndG 2 Art. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugriffsinformation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 5 (Fassung: 1. 11. 1998); PatGÄndG 2 Art. 29 - "Zugriffsinformation"
    Gewährung rechtlichen Gehörs im Patentverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 573
  • GRUR 1999, 919
  • BB 1999, 2053
  • DB 1999, 2411
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98
    Hieraus kann nicht abgeleitet werden, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen oder gar sich hiermit in einer bestimmten Weise auseinanderzusetzen habe (st. Rspr. vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 1991 - II BvR 324/91, NJW 1992, 1031; Beschl. v. 1. Februar 1978 - I BvR 426/77, NJW 1978, 989 m.w.N.).

    Es muß deshalb besondere Umstände geben, die deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung des Gerichts überhaupt nicht erwogen worden ist (st. Rspr. vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 1991 - II BvR 324/91, NJW 1992, 1031 m.w.N.).

  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98
    Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG erst dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren (st. Rspr. vgl. etwa Sen.Beschl. v. 2. März 1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer) oder wenn von mehreren geltend gemachten ein (Angriffs- oder)Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (st. Rspr. vgl. etwa, Sen.Beschl. v. 26. September 1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - Elektrisches Speicherheizgerät).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98
    Hieraus kann nicht abgeleitet werden, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen oder gar sich hiermit in einer bestimmten Weise auseinanderzusetzen habe (st. Rspr. vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 1991 - II BvR 324/91, NJW 1992, 1031; Beschl. v. 1. Februar 1978 - I BvR 426/77, NJW 1978, 989 m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92

    Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98
    Unvollständigkeit in der Begründung stellt einen Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG erst dar, wenn die vorhandenen Gründe ganz unverständlich, verworren oder in sich widersprüchlich sind oder wenn sie sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken, so daß sie nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren (st. Rspr. vgl. etwa Sen.Beschl. v. 2. März 1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer) oder wenn von mehreren geltend gemachten ein (Angriffs- oder)Verteidigungsmittel, das selbständigen Charakter hat und deshalb in den Gründen auch zu bescheiden ist, bei der Begründung übergangen ist (st. Rspr. vgl. etwa, Sen.Beschl. v. 26. September 1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120, 122 - Elektrisches Speicherheizgerät).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gibt jedem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und dem Gericht die eigene Auffassung zu den erheblichen Rechtsfragen darzulegen; das Gericht ist verpflichtet dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 1995 - I BvR 2174/94, NJW 1995, 2095, 2096 m.w.N.).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 28/07

    Beschichten eines Substrats

    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., u.a. BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m.w.N.; BVerfGE 86, 133, 144; BGHZ 173, 47 Tz. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Sen.Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation).

    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.5.1999, aaO, 920; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle; zuletzt Sen.Beschl. v. 24.7.2007 - X ZB 17/05, GRUR 2007, 996 - Angussvorrichtung für Spritzgusswerkzeuge).

    Ein Recht, mit der eigenen Einschätzung durchzudringen, gibt der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht (Sen. Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation).

  • LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12

    Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!

    Es muss deshalb besondere Umstände geben, die deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung des Gerichts überhaupt nicht erwogen worden ist (vgl. zum Ganzen nur BGH, NJW-RR 2000, 573 f.).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZB 23/98

    Tragbarer Informationsträger; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den

    Da das Rechtsmittel der Patentinhaberin nach dem 1. November 1998 innerhalb der damals noch laufenden Rechtsbeschwerdebegründungsfrist entsprechend begründet worden ist, ist auch die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs in zulässiger Weise erhoben (Sen.Beschl. v. 19.05.1999 - X ZB 13/98, BlPMZ 1999, 310 - Zugriffsinformation).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verlangt von einem Gericht jedoch nicht, sich in einer bestimmten Weise mit einer entscheidungserheblichen Streitfrage und dem Vorbringen der Parteien hierzu auseinanderzusetzen (Sen.Beschl. v. 19.05.1999, aaO - Zugriffsinformation).

    Ein Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG liegt vor, wenn die gegebene Begründung nicht erkennen läßt, welche tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen für die Entscheidung maßgeblich waren (st. Rspr. vgl. etwa Sen.Beschl. v. 02.03.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer; Beschl. v. 19.05.1999, aaO - Zugriffsinformation).

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04

    Vertikallibelle

    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m. w. N.; Sen.Beschl. v. 19.05.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation).

    Hieraus kann nicht abgeleitet werden, daß sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.05.1999, aaO, 920).

  • BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen den Widerruf eines Patents betreffend

    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m.w.N.; Sen.Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffs-information).

    Hieraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen einer Partei in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen hat (BVerfG NJW 1992, 1031; Sen.Beschl. v. 19.5.1999, aaO, 920; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).

  • BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98

    Kupfer-Nickel-Legierung; rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Die Vorschrift ist auf den zu entscheidenden Fall auch zeitlich anwendbar (Sen.Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 29/07

    Antennenhalter

    Das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m.w.N.; BVerfGE 86, 133, 144; BGHZ 173, 47 Tz. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Sen.Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation; Sen.Beschl. v. 30.3.2005 - X ZB 8/04, GRUR 2005, 572 - Vertikallibelle).
  • BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01

    "Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der

    Verletzt ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn das entscheidende Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182, 188; Sen.Beschl. v. 25.01.2000 aaO; Beschl. v. 19.05.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation), oder wenn es Erkenntnisse verwertet hat, zu denen die Verfahrensbeteiligten nicht Stellung nehmen konnten (BGH, Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 - TOP-Selection).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 2/03

    Patent über Verwendung von Temperiereinrichtungen zur Temperierung eines

    b) Der Anspruch auf rechtliches Gehör gibt jedem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und dem Gericht die eigene Auffassung zu den erheblichen Rechtsfragen darzulegen; das Gericht ist verpflichtet, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.; BVerfG NJW 1995, 2095, 2096 m.w.N.; Sen.Beschl. v. 19.05.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation m.w.N.).

    Es muß deshalb besondere Umstände geben, die deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung des Gerichts überhaupt nicht erwogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BVerfG NJW 1992, 1031 m.w.N.; Sen.Beschl. v. 19.05.1999, aaO).

  • BGH, 10.08.2011 - X ZA 1/11

    Formkörper mit Durchtrittsöffnungen

    Das Gericht muss sich in den Entscheidungsgründen nicht mit jedem Vorbringen ausdrücklich befassen; das Fehlen einer Auseinandersetzung erlaubt für sich nicht den Schluss auf die Nichtberücksichtigung, denn grundsätzlich ist von der Kenntnisnahme des Vortrags durch das Gericht auszugehen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1999  X ZB 13/98, GRUR 1999, 919, 920 - Zugriffsinformation).
  • BGH, 05.07.2011 - X ZB 1/10

    Modularer Fernseher II

  • BGH, 12.09.2000 - X ZB 16/99

    Abdeckrostverriegelung; Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den

  • OLG Dresden, 26.09.2016 - 22 UF 306/16
  • OLG Dresden, 23.08.2016 - 22 UF 306/16
  • BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07

    Anforderungen an die Gründe einer Entscheidung im Patentverfahren

  • BGH, 12.12.2000 - X ZB 23/99

    Gebrauchsmuster betreffend eine Handwerkzeugmaschine zur Flächenbearbeitung;

  • BGH, 13.06.2006 - X ZB 19/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Patentverfahren

  • BPatG, 13.09.2010 - 35 W (pat) 12/08
  • BPatG, 01.08.2006 - 17 W (pat) 57/04
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