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   OLG Frankfurt, 25.11.1999 - 6 U 189/98   

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OLG Frankfurt, 25.11.1999 - 6 U 189/98 (https://dejure.org/1999,15998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.11.1999 - 6 U 189/98 (https://dejure.org/1999,15998)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. November 1999 - 6 U 189/98 (https://dejure.org/1999,15998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 1063
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

    Die Verkehrsgeltung muss sich deshalb auf ein konkretes Zeichen und nicht auf abstrakte Einzelmerkmale beziehen (vgl. OLG Frankfurt GRUR 2000, 1063, 1066; Ingerl/Rohnke aaO § 4 Rdn. 13).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2000 - 6 U 81/99

    Unterlassung der Verwendung eines Namensbestandteils in der Internet-Domain

    Das heißt aber nicht, dass immer dann, wenn kein Anspruch aus dem MarkenG gegeben ist, ein Rückgriff möglich ist, sondern nur dann, wenn Schutz nach dem Markengesetz schon dem Grunde nach nicht zu erlangen ist, weil etwa keine kennzeichenmäßige Benutzung oder eine Verwendung außerhalb des geschäftlichen Verkehr vorliegt (Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 524 ff., auch BGH, WRP 1999, 1279, 1283 - SZENE, zu § 15 Abs. 3 MarkenG; Senatsurteil vom 25.11.1999, 6 U 189/98 - Fuchsmarken).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2004 - 2 U 59/03

    Marken- und Wettbewerbsschutz: Schutzfähigkeit eines codeartigen

    Das Markenrecht erkennt aber solchen offenen und dynamischen Systemen Markenfähigkeit nicht zu (vgl. allgemein zu Markenformen Ingerl/Rohnke a.a.O. § 3, 38; zur Bewegungsmarke etwa Fezer a.a.O. § 3, 289 bis 291; OLG Frankfurt GRUR 2000, 1063, 1066; zur konturlosen Farbmarke BGH a.a.O. Farbmarkenverletzung I; Fezer a.a.O. § 3, 267 d; virtuelle Marke Fezer a.a.O. 294 c und d).
  • BPatG, 24.09.2019 - 27 W (pat) 48/18
    Dies ist jedenfalls dann nicht mehr der Fall, wenn das jüngere Zeichen sich von der bekannten Marke mittels eines unterscheidungskräftigen Zusatzes abhebt (vgl. BGH GRUR 1999, 992, 994 - BIG PACK; OLG Frankfurt GRUR 2000, 1063, 1065 - Spee-Fuchs).
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