Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1241
BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97 (https://dejure.org/2000,1241)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2000 - I ZR 203/97 (https://dejure.org/2000,1241)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - I ZR 203/97 (https://dejure.org/2000,1241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bezeichnung eines Marketingprojekts als Forschungsvorhaben - Zur Frage der Irreführung durch Verwendung des Begriffs der Gesundheitsforschung im Firmennamen eines Unternehmens.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Irreführung - Unternehmenskennzeichnung - Unternehmen - Firmennamen - Gesundheitsforschung

  • werbung-schenken.de

    Unternehmenskennzeichnung

    UWG § 1; UWG § 3; UWG § 13
    Irreführung/Leistungsfähigkeit; Rufausbeutung; Verbandsausstattung

  • Judicialis

    UWG § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Unternehmenskennzeichnung; Begriff der Gesundheitsforschung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 32
  • GRUR 2000, 1084
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)

  • OLG Frankfurt, 02.05.2019 - 6 U 58/18

    Wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis von Wettbewerbsverbänden: Anforderungen an

    Damit sind solche Unternehmen gemeint, die dem Verletzer auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt als Wettbewerber begegnen, also um Kunden konkurrieren können (BGH GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung; vgl. auch BGH GRUR 2017, 926 Rn. 9 - Anwaltsabmahnung II).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 89/12

    Matratzen Factory Outlet

    aa) Der Verkehr verbindet mit dem Begriff der "Markenware" vor allem die Vorstellung, dass die Ware im Gegensatz zu einem ohne Herkunftshinweis vertriebenen Erzeugnis durch die Kennzeichnung mit einer Marke ihrer Herkunft nach legitimiert ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - I ZR 88/87, GRUR 1989, 754, 755 f. = WRP 1989, 794 - Markenqualität; Urteil vom 13. Juli 2000 - I ZR 203/97, GRUR 2000, 1084, 1086 = WRP 2000, 1253 - Unternehmenskennzeichnung).
  • OLG Koblenz, 20.01.2016 - 9 U 1181/15

    Unzulässige Werbung für eine Magnetfeldtherapie

    Damit sind solche Unternehmen gemeint, die dem Verletzer auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt als Wettbewerber begegnen, also um Kunden konkurrieren können (vgl. BGH, GRUR 2000, 1084).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22

    Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II

    Gemeint sind solche Unternehmen, die dem Verletzer oder dem von ihm geförderten Unternehmen auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt als Wettbewerber begegnen, also um Kunden konkurrieren können (vgl. BGH, GRUR 2000, 1084, 1085 m.w.N.- Unternehmenskennzeichnung; GRUR 2017, 926 Rn. 9 - Anwaltsabmahnung II; GRUR 2021, 1400 Rn. 16 - Influencer I).

    Maßgebend ist dabei, ob sich die betreffenden Waren oder Dienstleistungen ihrer Art nach so gleichen oder nahestehen, dass der Absatz des einen Unternehmers durch irgendein wettbewerbswidriges Handeln des anderen beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung; GRUR 2015, 1240 Rn. 15 - Der Zauber des Nordens) und die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (vgl. BGH, GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung; GRUR 2006, 778 Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung), also wenn ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Mitgliedsunternehmen und Verletzer besteht.

    (1) Eine Irreführung kann - vorbehaltlich abschließender, im Streitfall nicht in Rede stehender kennzeichenrechtlicher Regelung (vgl. BGH, BGHZ 149, 191, GRUR 2002, 622 - shell.de) - auch durch eine Unternehmens- oder Produktbezeichnung hervorgerufen werden (vgl. BGH, GRUR 1987, 365 - Gemologisches Institut; GRUR 2000, 1084, 1086 - Unternehmenskennzeichnung; GRUR 2003, 448 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft; GRUR 2007, 1079, 1081 - Bundesdruckerei; GRUR 2010, 642, 645 - WMMarken; GRUR 2011, 85 Rn. 18 - Praxis aktuell; GRUR 2013, 1161 Rn. 58 - Hard Rock Cafe; GRUR 2012, 1273 - Stadtwerke Wolfsburg; GRUR 2021, 746 Rn. 20 - Dr. Z; vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, 41. Aufl. 2023, UWG § 5 Rn. 1.42).

    Ähnlich dem Begriff "Forschung" (vgl. hierzu BGH, GRUR 2000, 1084, 1086 - Unternehmenskennzeichnung) besteht auch hinsichtlich des Begriffs der Wissenschaft für sich im Verkehrsverständnis keine festgefügte Qualitätsvorstellung.

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 141/02

    Hamburger Auktionatoren

    Die Klagebefugnis, die von Amts wegen - auch ohne entsprechende Rüge der Revision - zu prüfen ist (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 18.10.1995 - I ZR 126/93, GRUR 1996, 217 = WRP 1996, 197 - Anonymisierte Mitgliederliste; Urt. v. 13.7.2000 - I ZR 203/97, GRUR 2000, 1084, 1085 = WRP 2000, 1253 - Unternehmenskennzeichnung; Urt. v. 14.12.2000 - I ZR 181/99, GRUR 2001, 846, 847 = WRP 2001, 926 - Metro V), ist nicht schlüssig behauptet.
  • LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16

    Kein Steak im Kartoffelsnack

    Damit sind solche Unternehmen gemeint, die dem Verletzer (oder dem von ihm geförderten Unternehmen; BGH WRP 1997, 843, 845 - Emil-Grünbär-Klub) auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt als Wettbewerber begegnen, also um Kunden konkurrieren können (BGH, GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung).

    Es reicht aus, dass die Mitgliedsunternehmen eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch die Wettbewerbsmaßnahme mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; BGH GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung; BGH, GRUR 2006, 778, Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, GRUR 2007, 610, Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99

    Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze

    Bei der Prozeßführungsbefugnis gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes um eine Prozeßvoraussetzung, deren Vorliegen in jeder Lage des Verfahrens, also auch vom Revisionsgericht, von Amts wegen geprüft werden muß (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 122/95, GRUR 1998, 417 = WRP 1998, 175 - Verbandsklage in Prozeßstandschaft; Urt. v. 27.4.2000 - I ZR 287/97, GRUR 2000, 1093, 1094 = WRP 2000, 1275 - Fachverband; Urt. v. 13.7.2000 - I ZR 203/97, GRUR 2000, 1084, 1085 = WRP 2000, 1253 - Unternehmenskennzeichnung).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2017 - 1 W 38/17

    Vorgerichtliche Legitimation - Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch

    Da ein Verband diese Funktion nur erfüllen kann, wenn ihm tatsächlich eine ausreichende Zahl von Mitgliedern angehört, deren Interessen von der Zuwiderhandlung berührt sind, die also Waren oder Dienstleistungen gleicher bzw. verwandter Art auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt vertreiben und dem Abgemahnten deshalb als Wettbewerber begegnen (BGH GRUR 2015, 1240; 2000, 1084, 1085), muss der Verband das auf Verlangen des Abgemahnten schlüssig darlegen.
  • KG, 04.05.2021 - 5 U 126/19

    Arthrose-Gel - Unterlassungsprozess wegen wettbewerbswidriger

    Damit sind insbesondere solche Unternehmen gemeint, die dem Verletzer auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt als Wettbewerber begegnen, also um Kunden konkurrieren können (BGH, Urt. v. 13.07.2000 - I ZR 203/97, GRUR 2000, 1084, 1085 - Unternehmenskennzeichnung; Köhler/Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 8 Rn. 3.35).
  • LG Bonn, 31.01.2008 - 14 O 140/07

    Unterlassung des Anrufens von Verbrauchern im Falle des Fehlens ihrer vorherigen

    Wissenschaftliche Bezüge (vgl. Schäfer-Newiger, WRP 2001, 782) und Voraussetzungen einer wissenschaftlichen Marktforschung durch neutrale Marktforschungsinstitute hat die Beklagte nicht andeutungsweise dargelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2003 - 4 B 970/03

    Verfahren zur Aufhebung der Eintragung eines Verbandes in die Liste

  • OLG Brandenburg, 18.03.2021 - 6 W 15/21
  • LG Magdeburg, 06.11.2009 - 36 O 88/09
  • KG, 04.10.2022 - 5 U 1048/20

    Ansprüche auf Unterlassung von unzulässiger Werbung für "Biform Pflanzliches

  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 4 U 147/00

    Werbung für Strom - Irreführung - "HochrheinStrom"

  • KG, 04.10.2022 - 5 U 1023/20

    Prosta Pax

  • OLG Nürnberg, 30.09.2021 - 3 U 2128/21

    Unzulässiger Verzicht auf Eigenbeteiligung bei der Abgabe von FFP2-Schutzmasken

  • SG Düsseldorf, 09.01.2015 - S 2 KA 440/14

    Strukturvertrag über die wirtschaftliche Versorgung mit Blutzuckertestgeräten und

  • LG Erfurt, 04.02.2014 - 1 HKO 133/13

    Unlauterer Wettbewerb: Klagebefugnis eines eingetragenen Vereins

  • LG München I, 18.11.2022 - 3 HKO 1918/22

    Unzulässige Werbung für ein Kaugummi zur Verringerung der Ansteckungsrisiken mit

  • LG Frankfurt/Main, 08.02.2013 - 6 O 273/12

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Angebot von Dienstleistungen

  • LG Berlin, 31.05.2022 - 91 O 35/21

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Internet-Werbung eines

  • LG Düsseldorf, 31.08.2017 - 37 O 45/17
  • LG Stuttgart, 28.07.2009 - 17 O 190/09

    Unzulässigkeit des Angebots von Rubbellosen als Glücksspielveranstaltung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht