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   OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 74/99   

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https://dejure.org/1999,2431
OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 74/99 (https://dejure.org/1999,2431)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.08.1999 - 6 U 74/99 (https://dejure.org/1999,2431)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. August 1999 - 6 U 74/99 (https://dejure.org/1999,2431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anti-Zellulitis-Werbung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 1, 3, 25; HWG §§ 1, 3; LMBG § 4
    Anti-Zellulitis-Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung; Wettbewerbsrecht; Unterlassungsanspruch; Dringlichkeit; Irreführung; Heilmittelwerbegesetz; Werbung; Anzeige; Antragsbegründung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 269 Abs. 3; ; ZPO § 523; ; ZPO § 545 Abs. 2; ; UWG § 13 Abs. 2 Ziff. 2; ; UWG § 1; ; UWG § 25; ; HWG § 3 S. 2 Ziff. 1; ; HWG § 1 Abs. 1 Ziff. 1; ; HWG § 1 Abs. 1 Ziff. 2; ; HWG § 1 Abs. 2 S. 1; ; HWG § 3; ; AMG § 2 Abs. 1 Ziff. 5; ; LMBG § 27

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG §§ 1, 3; LMBG § 4; UWG §§ 1, 3, 25
    Anti-Zellulitis-Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 154
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 74/99
    Es entspricht für den Fall der wissenschaftlichen Umstrittenheit der Wirksamkeit eines Produktes gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH WRP 71, 26 - "Tampax"; NJW-RR 91, 1391 - "Rheumalind II"), daß der Werbende, der die Wirksamkeit behauptet, diese auch beweisen bzw. im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung glaubhaft machen muß.
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 74/99
    Es entspricht für den Fall der wissenschaftlichen Umstrittenheit der Wirksamkeit eines Produktes gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH WRP 71, 26 - "Tampax"; NJW-RR 91, 1391 - "Rheumalind II"), daß der Werbende, der die Wirksamkeit behauptet, diese auch beweisen bzw. im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung glaubhaft machen muß.
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12

    Irreführende Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor

    Soweit der Werbende nicht dartun kann, dass sein Wirkversprechen wissenschaftlich abgesichert ist, hat er die behauptete Wirkung im einstweiligen Verfügungsverfahren zumindest glaubhaft zu machen (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG , 30. Aufl. 2012, Rdnr. 4.183 zu § 5; OLG Köln, GRUR 2000, 154 ff.; OLG Nürnberg, a.a.O.).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 206/12

    Irreführung durch Bewerbung der fettlösenden Eigenschaften eines Spülmittels

    Daneben hat sie - was ihr in der vorliegenden Fallgestaltung wie bei einer Werbung mit wissenschaftlich zweifelhaften Wirkungsaussagen aber oblegen hätte (vgl. Senat, GRUR 2000, 154 - Anti-Zellulitis-Werbung; Köhler / Bornkamm , UWG, 31. Aufl., § 5 Rn. 3.26, 4.183) - auch keine nur mittelbare Aussagekraft des Experiments für die fettlösende Wirkung ihres Spülmittels glaubhaft gemacht.
  • OLG Köln, 17.07.2002 - 6 U 23/02

    Irreführende Werbung für "Mikromassagehose" - Prozessfähigkeit und

    Dabei kommt es im Ergebnis noch nicht einmal entscheidend darauf an, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch des Senats (vgl. unter anderem BGH NJW-RR 1991, 1391 "Rheumalind II"; BGH WRP 1971, 26 "Tampax" und Senat, Urteile vom 20.08.1999 und 20.12.1996 in den Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung 6 U 74/99 und 6 U 204/96) zwar grundsätzlich dem Antragsteller obliegt, die Unrichtigkeit der Werbung darzulegen und glaubhaft zu machen, dass aber umgekehrt der Werbende dann darlegungs- und glaubhaftmachungsbelastet ist, wenn er mit einer fachlich umstrittenen Meinung wirbt, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen.
  • OLG Köln, 19.07.2000 - 6 U 53/00

    Bewerbung von Shiitake-Pilzen durch Unternehmen der Lebensmittelbranche

    Das Senatsurteil "Anti-Cellulitis-Werbung" vom 20.08.1999 (GRUR 2000, 154 ff.) ist entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht einschlägig.
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10

    "Tschüss Bauch"; Irreführung durch Bewerbung eines Schlankheitsgurts

    Wissenschaftlich umstrittene Wirkungsaussagen müssen zumindest glaubhaft gemacht werden (Bornkamm, aaO., OLG Köln, GRUR 2000, 154 , "Anti-Zellulitis-Werbung").
  • LG Frankfurt/Oder, 24.07.2003 - 32 O 43/03

    Zur unzulässigen Werbung einer Klinik mit Frühlingsrabatten auf

    Das Heilmittelwerbegesetz finden danach u.a. auch Anwendung auf kosmetische Mittel, die äußerlich am Menschen zur Beeinflussung des Aussehens angewendet werden, sowie auf Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind (vgl. BGH GRUR 2000, 154, 155).
  • OLG München, 03.04.2008 - 29 U 1607/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung eines Verfahrens zur Figurverbesserung

    Darüber hinaus gilt: Wer - wie im Streitfall geschehen - mit Wirkungsaussagen wirbt, die wissenschaftlich ungesichert sind, hat darzulegen und zu beweisen, dass seine Angaben zutreffend und richtig sind (BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II ; OLG Köln, Urteil vom 20.08.1999, Az. 6 U 74/99, nachgewiesen in juris, Rn. 15; Hefermehl/Köhler/ Bornkamm , aaO., UWG § 5 Rn. 4.181 und 4.187).
  • LG Bayreuth, 24.06.2009 - 13 KH O 55/07

    Wettbewerbswidrige Internet-Werbung für ein kosmetisches Gerät zur

    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG (hierzu: OLG Köln GRUR 2000/154; Hefermehl-Köhler-Bornkamp, UWG, 26. Auflage, § 5 Randnr. 4.187).
  • LG Heidelberg, 26.07.2006 - 12 O 30/06

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Werbeaussage der

    Wer sich auf die Wirksamkeit gewisser Bestandteile beruft, die wissenschaftlich umstritten ist, muss die Richtigkeit seiner Auffassung glaubhaft machen bzw. beweisen (OLG Köln, GRUR 2000, 154).
  • LG Bayreuth, 24.06.2009 - 13KH O 55/07
    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG (hierzu: OLG Köln GRUR 2000/154; Hefermehl-Köhler-Bornkamp, UWG, 26. Auflage, § 5 Randnr. 4 187).
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