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   BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98   

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https://dejure.org/1999,682
BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98 (https://dejure.org/1999,682)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1999 - X ZR 61/98 (https://dejure.org/1999,682)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - X ZR 61/98 (https://dejure.org/1999,682)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine internationale Erschöpfung des Patentrechts

  • Judicialis

    PatG 1981 § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG PatG (1981) § 9
    Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    PatG 1981 § 9; TRIPS-Übk, Art. 6, 27, 28; PVÜ Art. 4; EGV Art. 28, 30
    Keine internationale Erschöpfung des Patentrechts ("Karate")

Papierfundstellen

  • BGHZ 143, 268
  • NJW-RR 2000, 569
  • ZIP 2000, 289
  • MDR 2000, 964
  • GRUR 2000, 299
  • GRUR Int. 2000, 635
  • DB 2000, 1121
  • JR 2001, 20
  • JR 2001, 25
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Hat der Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung ein Dritter das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis des patentierten Verfahrens bloß außerhalb der Mitgliedstaaten der EU und der dem EWR angehörigen Staaten in den Verkehr gebracht, so tritt in der Bundesrepublik Deutschland die Erschöpfungsfolge nicht ein, weil für deutsche Patente gerade nicht der Grundsatz der sog. "internationalen Erschöpfung" gilt (BGHZ 143, 268, 273 - Karate; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Soweit mit der Verbindung von Gehäuse (der Klägerin) und Meßkapsel (der Beklagten) erstmals der geschützte Flügelradzähler hergestellt wird, scheidet eine Erschöpfung des Patentrechts daher aus (vgl. BGHZ 143, 268, 270 - Karate; Sen.Urt. v. 13.3.2003 - X ZR 100/00, GRUR 2003, 507, 511 - Enalapril).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97

    Stüssy; Erschöpfung des Markenrechts aufgrund nationaler Rechtsvorschriften

    Das hat der Bundesgerichtshof für das Patentrecht neuerdings nochmals ausdrücklich betont (BGH, Urt. v. 14.12.1999 - X ZR 61/98, GRUR 2000, 299, 302 - Karate, m.w.N., zum Abdruck in BGHZ bestimmt).

    Die neue Fassung beruht vor allem darauf, daß mit ihr der Charakter des Markenrechts als Ausschließlichkeitsrecht (§ 14 Abs. 1 MarkenG) durch den Hinweis betont wird, daß eine zulässige Benutzung der Marke durch Dritte von der Zustimmung des Markeninhabers abhängig sein soll (vgl. zu §§ 9, 10 PatG: BGH GRUR 2000, 299, 302 - Karate).

    Unter diesen Umständen besteht die Gefahr, daß der Markeninhaber die Marke dazu verwendet, die nationalen Märkte voneinander abzuschotten und generell auf den Vertrieb der markierten Ware auf unzulässige Weise Einfluß zu nehmen (vgl. zum Patentrecht BGH GRUR 2000, 299, 302 - Karate).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 97/11

    Palettenbehälter II

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Patent, das ein Erzeugnis betrifft, hinsichtlich solcher Exemplare des geschützten Erzeugnisses erschöpft, die vom Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Dezember 1999 - X ZR 61/98, BGHZ 143, 268, 270 f. = GRUR 2000, 299 - Karate; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 Rn. 27 - Pipettensystem).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 47/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische

    Durch das erstmalige in Verkehr bringen des patentgeschützten Erzeugnisses hat der Patentinhaber das ihm gewährte Recht "verbraucht" und seine Befugnis verloren, dem Abnehmer oder Dritten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des geschützten Erzeugnisses zu verbieten (BGH GRUR 2012, 1118 - Palettenbehälter II; BGH GRUR 2003, 507 - Enalapril; BGH GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; BGH GRUR 2000, 299 - Karate, m. w. N.).

    Das Inverkehrbringen eines patentgeschützten Gegenstands außerhalb des Gebiets der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes führt zwar nicht zur Erschöpfung des Rechts aus einem deutschen Patent oder einem deutschen Anteil eines europäischen Patents (BGH GRUR 2000, 299 - Karate m. w. N.).

    Der Grund hierfür ist, dass der Patentinhaber andernfalls in der Lage wäre, die nationalen Märkte abzuriegeln und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beschränken, obwohl eine derartige Beschränkung nicht notwendig ist, um den spezifischen Gegenstand des ihm zustehenden Ausschließlichkeitsrechts zu schützen (EuGH GRUR Int. 1997, 250 - Merck/Primecrown; EuGH GRUR Int. 1982, 47 - Merck/Stephar; EuGH GRUR Int. 1974, 454 - Centrafarm; BGH GRUR 2000, 299 - Karate m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2015 - 2 U 21/15

    Verletzung eines Ergänzenden Schutzzertifikats durch den Parallelimport eines

    a) Eine die Zulässigkeit der Benutzung begründende Erschöpfung der Rechte aus einem mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten Patent oder Ergänzenden Schutzzertifikat tritt zwar grundsätzlich dann ein, wenn das geschützte Erzeugnis durch den Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Deutschland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörigen Staat in Verkehr gebracht worden ist (BGH, GRUR 2000, 299 - Karate; GRUR 2001, 223, 224 - Bodenwaschanlage; GRUR 2003, 507, 511 - Enalapril).

    Für den Fall, dass das Inverkehrbringen des patentgeschützten Gegenstandes durch den Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung durch einen Dritten in Deutschland erfolgt ist, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 2, 261, 267; 49, 331, 335 - Voran; BGH, GRUR 1976, 579, 580 - Tylosin; GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter; GRUR 2000, 299 - Karate).

    Vielmehr ist es nunmehr allein Sache des - im Verhältnis zum Patentinhaber rechtmäßigen - Erwerbers, über den geschützten Gegenstand zu verfügen, ihn z.B. zu gebrauchen oder zu veräußern (BGH, GRUR 2000, 299 - Karate, m. w. Nachw.; GRUR 2003, 507, 511 - Enalapril).

    b) Nach dieser vom EuGH auf der Grundlage der Vorschriften über den freien Warenverkehr entwickelten Rechtsprechung, der sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich angeschlossen hat (BGH, GRUR 2000, 299 - Karate; GRUR 2003, 507, 511 - Enalapril), darf somit der Inhaber eines Patents dieses nicht dazu verwenden, sich der Einfuhr eines Erzeugnisses zu widersetzen, das von ihm selbst oder mit seinem Einverständnis rechtmäßig auf den Markt eines anderen Mitgliedstaates gebracht wurde.

  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

    Eine Erschöpfung der Patentrechte der Klägerin kann eingetreten sein, wenn das von der Beklagten vertriebene Enalaprilmaleat mit Zustimmung der Klägerin in der Gemeinschaft in den Verkehr gelangt ist (vgl. Sen., BGHZ 143, 268 - Karate).

    a) Eine die Zulässigkeit der Benutzung begründende Erschöpfung der Rechte aus einem mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten Patent tritt jedenfalls grundsätzlich dann ein, wenn das geschützte Erzeugnis durch den Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Deutschland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum angehörigen Staat in Verkehr gebracht worden ist (Sen., BGHZ 143, 268 - Karate).

    Hat der Patentinhaber sein Ausschließlichkeitsrecht jedoch ausgeübt, indem er oder mit seinem Willen ein Dritter den patentgeschützten Gegenstand in Verkehr gebracht haben, besteht kein Grund mehr, ihm darüber hinaus Einwirkungsmöglichkeiten auf das weitere Schicksal des geschützten Gegenstandes zu geben; vielmehr ist es nunmehr allein Sache des - im Verhältnis zum Patentinhaber rechtmäßigen - Erwerbers, über den geschützten Gegenstand zu verfügen (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1958 - I ZR 129/57, GRUR 1959, 232, 233 - Förderrinne; Urt. v. 10.10.1974 - KZR 1/74, GRUR 1975, 206, 207 - Kunststoffschaumbahnen; Sen.Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter; BGHZ 143, 268 - Karate).

  • LG Düsseldorf, 06.03.2008 - 4a O 315/06

    Monoklines Metazachlor II

    Erschöpfung der Rechte aus einem mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten Patent tritt grundsätzlich dann ein, wenn das geschützte Erzeugnis durch den Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung durch einen Dritten in Deutschland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörigen Staat in Verkehr gebracht worden ist (BGH, GRUR 2000, 299, 300 = BGHZ 143, 268, 277 - Karate).

    Hat der Patentinhaber oder ein mit seiner Zustimmung handelnder Dritter das patentierte Erzeugnis in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, entspricht es seit jeher geltender Rechtsauffassung, dass sich die Wirkung des Patents nicht mehr auf anschließend im Inland vorgenommene Handlungen, die dieses Erzeugnis betreffen, erstreckt (BGH, GRUR 2000, 299 - Karate; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG, Rn. 18 m.w.N.).

    Für den Fall, dass das Inverkehrbringen des patentgeschützten Gegenstands durch den Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung durch einen Dritten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erfolgt, ergibt sich die Erschöpfung des Patentrechts aus Art. 28 des EG-Vertrages (in der Amsterdamer Fassung vom 02. Oktober 1997, vormals Art. 30 EG-Vertrag), der mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten verbietet (BGH, GRUR 2000, 299f. - Karate; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG, Rn. 19 m.w.N.).

    Gleiches gilt für Erzeugnisse, die vom Patentinhaber bzw. mit dessen Zustimmung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in einem dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörigen Staat in Verkehr gebracht wurden (BGH, GRUR 2000, 299, 300 - Karate; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG, Rn. 21).

    Hingegen führt das Inverkehrbringen eines patentgeschützten Gegenstands durch den Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung außerhalb des Gebiets der Europäischen Gemeinschaft und des EWR nicht zur Erschöpfung des Rechts aus einem deutschen Patent oder einem deutschen Teil eines europäischen Patents (BGH, GRUR 2000, 299, 300 - Karate; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG, Rn. 22 m.w.N.).

    Im Geltungsbereich des deutschen Patentrechts werden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung über die nationale Erschöpfung hinaus nur EU/EWR-weite Erschöpfungstatbestände anerkannt (BGH, GRUR 2000, 299, 300 - Karate).

    Da die Erschöpfung eine Ausnahme gegenüber den Ausschließlichkeitsrechten des Patentinhabers darstellt, ist auch für ihre Voraussetzungen grundsätzlich derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf eine Erschöpfung beruft (BGH, GRUR 2000, 299, 301 - Karate), hier also die Beklagten zu 1) und 3).

    Die Voraussetzungen, unter denen ihnen möglicherweise eine Darlegungs- und Beweiserleichterung zugute kommen könnte (vgl. BGH, GRUR 2000, 299, 301 - Karate, unter III. 1. b) für den Einzelfall erwogen), haben die Beklagten zu 1) und 3) nicht dargetan.

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines

    Handelt es sich um ein für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteiltes Sachpatent, ist dies regelmäßig bei denjenigen von seiner Lehre Gebrauch machenden Gegenständen der Fall, die der Rechtsinhaber oder ein durch ihn hierzu ermächtigter Dritter in Deutschland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem dem europäischen Wirtschaftsraum angehörigen Staat in den Verkehr gebracht hat (BGHZ 143, 268 - Karate).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12

    Datenspeichersystem

    Aufgrund des Grundsatzes des freien Warenverkehrs genügt es jedoch für den Eintritt der Erschöpfung, wenn der Patentinhaber oder der mit seiner Zustimmung handelnde Dritte die patentgeschützte Vorrichtung oder das geschützte Verfahrenserzeugnis in einem Mitgliedsstaat der EU in den Verkehr gebracht hat, selbst wenn in diesem Staat kein Patentschutz besteht (EuGH GRUR Int. 1974, 454 - Centrafarm; GRUR Int.1982, 47 - Merck; BGH GRUR 2000, 299 - Karate).

    Gleiches gilt für den Fall, dass die Sache außerhalb Deutschlands oder der EU in einem dem EWR angehörigen Staat in den Verkehr gebracht wurde (BGH GRUR 2000, 299 - Karate).

    Ebenso kann sich der Patentinhaber grundsätzlich der Einfuhr solcher patentgemäßen Erzeugnisse widersetzen, die - sei es auch von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung - im Gebiet von Drittstaaten, die weder der EU noch dem EWR angehören, in den Verkehr gebracht wurden (BGH GRUR 2000, 299 - Karate; Kraßer, Patentrecht 6. Aufl.: § 33 V. d) 4. m.w.N.).

    Im Streitfall ist das erforderliche Inverkehrbringen mit Zustimmung des Patentinhabers grundsätzlich von dem zu beweisen, der sich darauf beruft, mit einer Handlung nach § 9 S. 2 PatG keine rechtswidrige Patentverletzung begangen zu haben (BGH GRUR 2000, 299 - Karate; Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl.: § 9 Rn 16 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 49/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 30/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

  • BGH, 24.01.2023 - X ZR 123/20

    CQI-Bericht II

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 68/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine elektrophotographische

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

  • BGH, 24.10.2000 - X ZR 15/98

    Bauschuttsortieranlage; Rechtsmangel einer Kaufsache bei Patentverletzung

  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 2 U 86/09

    Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes

  • LG Mannheim, 16.03.2010 - 2 O 212/09

    Erhebung der Widerklage und Schluss der mündlichen Verhandlung im schriftlichen

  • OLG München, 19.07.2018 - 29 U 3493/17

    Unionsmarke; Erschöpfung

  • LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 44/14

    Prozesskartusche

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 91/18
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 28 U 94/07

    Zu den Voraussetzungen der Haftung für fehlerhafte anwaltliche Beratung beim

  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 82/03

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten; Verletzung

  • OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13

    Mittelbare Patentverletzung durch Angebot von Filtereinsätzen

  • LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14

    Prozesskartusche II

  • LG Mannheim, 10.07.2009 - 7 O 327/08

    Europäisches Patentrecht: Berichtigung eines Übersetzungsmangels in Form einer in

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2018 - 15 U 29/17
  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 2 U 86/09

    Erschöpfung des Markenrechts durch Vertrieb der Markenware

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2015 - 6 U 151/14

    Gebrauchsmusterverletzung: Erschöpfung der Rechte aus einem Gebrauchsmuster durch

  • OLG München, 28.06.2018 - 29 U 3493/17

    Abmahnkosten - JOOP

  • LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 149/14

    Erfindung einer Prozesskartusche und einer elektrofotographischen

  • LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 4a O 9/20
  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 16/17

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Kodierung/Dekodierung der

  • LG Düsseldorf, 03.06.2014 - 4c O 98/13

    Oszillationsantrieb

  • OLG München, 15.05.2003 - 29 U 2101/03

    Zur Frage der markenrechtlichen Erschöpfung im Zusammenhang mit dem in Verkehr

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 345/05

    Anspruch auf Unterlassen der Verwendung eines Verfahrens zur Übertragung eines

  • LG Düsseldorf, 02.09.2010 - 12 O 198/07

    Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung gewerblicher Vermittler von

  • LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 72/14

    Prozesskartusche III

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2012 - 2 U 112/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für durch Lasersintern

  • LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 4a O 147/14

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Klagepatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 11.01.2007 - 4a O 348/05

    Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. eines europäischen Patents über ein

  • LG Düsseldorf, 06.12.2019 - 4b O 57/18
  • LG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4a O 281/05

    RFID-Karte

  • LG Düsseldorf, 06.04.2017 - 4a O 1/16

    Elektrofotografische Trommeleinheit

  • LG Düsseldorf, 31.08.2011 - 2a O 401/10
  • LG München I, 21.12.2005 - 21 O 12876/04

    Energiesparzustand bei Röhrenmonitor

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