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   LG Düsseldorf, 20.05.1999 - 4 O 295/95   

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https://dejure.org/1999,16179
LG Düsseldorf, 20.05.1999 - 4 O 295/95 (https://dejure.org/1999,16179)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.1999 - 4 O 295/95 (https://dejure.org/1999,16179)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 4 O 295/95 (https://dejure.org/1999,16179)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 309
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.1999 - 4 O 295/95
    Hierbei kann von Bedeutung sein, ob die Gesamtvorrichtung üblicherweise als Ganzes geliefert wird und ob sie durch den geschützten Teil insgesamt eine Wertsteigerung erfährt (BGH GRUR 1995, 578, 579 - Steuereinrichtung II).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80

    Fersenabstützvorrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.1999 - 4 O 295/95
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 1982, 286, 287 - Fersenabstützvorrichtung) ist hierfür ein Zuschlag zuzubilligen, da die Bekl. nicht dem Risiko eines ordentlichen Lizenznehmers ausgesetzt ist, für ein Schutzrecht vertraglich vereinbarte Lizenzen zu zahlen, bei dem ungewiß ist, ob es nicht widerrufen bzw. für nichtig erklärt werden kann, und sie sich als Verletzerin auf die mangelnde Schutzfähigkeit des Patents berufen und dessen Nichtigerklärung betreiben kann.
  • BGH, 15.06.1967 - Ia ZB 13/66

    Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität - Nichtigerklärung eines Patents

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.05.1999 - 4 O 295/95
    Dies setzt nicht unbedingt voraus, daß durch die Mitbenutzung der Wert der ganzen Vorrichtung erhöht worden ist (vgl. Benkard/Rogge, § 139 Rdnr. 67; BGH GRUR 1967, 655, 659).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2013 - 6 U 114/12

    Schadensberechnung - Patentverletzung: Schadensersatzberechnung nach den

    Ein üblicher weiterer Vorteil der Beklagten als Patentverletzerin gegenüber einem Lizenznehmer ergibt sich daraus, dass M. kein Buchprüfungsrecht zustand (vgl. LG Düsseldorf, GRUR 2000, 309, 311 - Teigportioniervorrichtung).
  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 100/99

    Kondensatableiter

    Lizenzerhöhend wirkt sich in diesem Zusammenhang aus, daß die Beklagten als Verletzer im Unterschied zu einem vertraglichen Lizenznehmer nicht der Gefahr ausgesetzt gewesen sind, gegebenenfalls für eine nicht schutzfähige Erfindung Lizenzgebühren zahlen zu müssen (vgl. Kammer, Urt. v. 1.6.1999, 4 O 11/96, Entscheidungen 1999, 83, 87 - Reaktanzschleife; Urt. v. 20.5.1999, 4 O 295/95, Entscheidungen 1999, 60, 63 - Teigportioniervorrichtung; Urt. v. 4.11.1997, 4 O 343/97, Entscheidungen 1997, 104, 108 - Feuerfestmaterial).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urt. v. 20.5.1999, 4 O 295/95, Entscheidungen 1999, 60, 63 f - Teigportioniervorrichtung) bei der Bemessung der Schadensersatzlizenzgebühr wegen Patentverletzung lizenzerhöhend zu berücksichtigen sein, daß der Verletzer nicht verpflichtet ist, eine Überprüfung seiner Bücher durch einen vom Lizenzgeber beauftragten Buch- und Wirtschaftsprüfer zu dulden, und dem Verletzten umgekehrt kein entsprechendes Recht zusteht.

  • LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 14c O 146/12

    Schutzfähigkeit und Neuheit des Klagedesigns i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen

    Es bedarf insoweit keiner Entscheidung, ob auf die Lizenz von 4 % noch weitere lizenzerhöhende Aufschläge von jeweils 0, 5 % vorzunehmen wären, etwa wegen des fehlenden Bucheinsichtsrechts des Rechtsinhabers oder der durch den rechtskräftigen Abschluss des von der Beklagten angestrengten Löschungsverfahrens gewonnenen Rechtssicherheit im Hinblick auf die Rechtsgültigkeit des Klagedesigns (vgl. hierzu LG Düsseldorf, Urt. v. 20.03.2012, Az. 14c O 248/11und Landgericht Düsseldorf, Urt. v. 20.05.1999, Az. 4 O 295/95 - Teigportioniervorrichtung).
  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 14c O 248/11

    Schadenserstz wegen Verletzung eines deutschen Geschmacksmusters im Zusammenhang

    Es bedarf insoweit keiner Entscheidung, ob auf die Lizenz von 3 % noch weitere lizenzerhöhende Aufschläge von jeweils 0, 5 % vorzunehmen wären, etwa wegen des fehlenden Bucheinsichtsrechts des Rechtsinhabers oder der durch den rechtskräftigen Abschluss des von der Beklagten angestrengten Löschungsverfahrens gewonnenen Rechtssicherheit im Hinblick auf die Rechtsgültigkeit des Klagegeschmacksmusters (vgl. hierzu Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.05.1999, 4 O 295/95 - Teigportioniervorrichtung).
  • LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09

    Patentverletzung: Berechnung des Schadenersatzes bei der Verletzung des

    Aus dem selben Grund kann bei der Bemessung der Schadensersatzlizenzgebühr berücksichtigt werden, dass der Verletzer nicht verpflichtet ist, eine Überprüfung seiner Bücher durch einen vom Lizenzgeber beauftragten Buch- oder Wirtschaftsprüfer zu dulden und dem Verletzten kein solcher - geldwerter - Vorteil zusteht (LG Düsseldorf, GRUR 2000, 309, 311 - Teigportioniervorrichtung ) sowie dass der Verletzer nicht dem Risiko ausgesetzt ist, auf ein nicht rechtsbeständiges Schutzrecht Lizenzgebühren zu zahlen (Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Aufl. 2006, § 139 Rn. 66).
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