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   BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97   

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https://dejure.org/1999,130
BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97 (https://dejure.org/1999,130)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1999 - I ZB 13/97 (https://dejure.org/1999,130)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1999 - I ZB 13/97 (https://dejure.org/1999,130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 854
  • GRUR 2000, 603
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 65/92

    "Sermion II"; Markenrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebs von im Wege des

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 10.4.1997 - I ZR 65/92, GRUR 1997, 629, 632 = WRP 1997, 742 - Sermion II; Urt. v. 29.10.1998 - I ZR 125/96, GRUR 1999, 587, 589 = WRP 1999, 530 - Cefallone, jeweils m.w.N.) kommt es bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überwiegend auf die Auffassung der verordnenden Ärzte an, die eigenverantwortlich die Auswahl des Arzneimittels treffen, und deren übliche Sorgfalt beim Umgang mit derartigen Präparaten.

    Soweit sich die Rechtsbeschwerde darauf bezieht, daß bei der Beurteilung von Arzneimittelaufmachungen nach der Rechtsprechung des Senats die Auffassung des allgemeinen Verkehrs heranzuziehen ist (BGH GRUR 1997, 629, 632 - Sermion II), kann hieraus für die Frage der Verwechslungsgefahr nichts hergeleitet werden.

  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Beschränkung der Zulassung auf bestimmte abgrenzbare Verfahrensteile oder zugunsten einer durch die bestimmte Beantwortung einer Rechtsfrage allein beschwerten Partei möglich, wenn sie ausdrücklich und unzweideutig entweder im Ausspruch der Zulassung selbst oder in dessen Begründung ausgesprochen worden ist (BGH, Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, GRUR 1994, 730 = WRP 1994, 747 - VALUE; Beschl. v. 16.6.1993 - I ZB 14/91, GRUR 1993, 969, 970 - Indorektal II, insoweit in BGHZ 123, 30 nicht abgedruckt, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
    Soweit die Rechtsbeschwerde einen Vergleich mit der Senatsentscheidung "Indorektal/Indohexal" (Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 114/84, GRUR 1995, 50) anstellt, führt das schon deshalb nicht weiter, weil sie damit einen Rechtsfehler des Bundespatentgerichts nicht aufzeigt.
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Beschränkung der Zulassung auf bestimmte abgrenzbare Verfahrensteile oder zugunsten einer durch die bestimmte Beantwortung einer Rechtsfrage allein beschwerten Partei möglich, wenn sie ausdrücklich und unzweideutig entweder im Ausspruch der Zulassung selbst oder in dessen Begründung ausgesprochen worden ist (BGH, Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, GRUR 1994, 730 = WRP 1994, 747 - VALUE; Beschl. v. 16.6.1993 - I ZB 14/91, GRUR 1993, 969, 970 - Indorektal II, insoweit in BGHZ 123, 30 nicht abgedruckt, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
    Danach kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (BGH, Beschl. v. 6.5.1999 - I ZB 54/96, GRUR 1999, 995, 997 = WRP 1999, 936 - HONKA, m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
    Soweit das Bundespatentgericht die von ihm als Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde angeführte und von der Rechtsbeschwerdeführerin zur Nachprüfung gestellte Frage bejaht hat, ob die zivilprozessualen Präklusionsvorschriften der §§ 523, 282 Abs. 2, § 296 Abs. 2 ZPO auf eine erstmals in der mündlichen Verhandlung erhobene markenrechtliche Nichtbenutzungseinrede anwendbar sind, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschl. v. 14.5.1998 - I ZB 9/96, GRUR 1998, 938, 939 = WRP 1998, 993 - DRAGON).
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 10.4.1997 - I ZR 65/92, GRUR 1997, 629, 632 = WRP 1997, 742 - Sermion II; Urt. v. 29.10.1998 - I ZR 125/96, GRUR 1999, 587, 589 = WRP 1999, 530 - Cefallone, jeweils m.w.N.) kommt es bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überwiegend auf die Auffassung der verordnenden Ärzte an, die eigenverantwortlich die Auswahl des Arzneimittels treffen, und deren übliche Sorgfalt beim Umgang mit derartigen Präparaten.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Für Interferon-Präparate, auf die das Warenverzeichnis der Widerspruchsmarke beschränkt worden ist, besteht jedoch Rezeptpflicht, so daß für die Feststellung der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke maßgeblich auf die Sicht der verordnenden Ärzte und der Apotheker abzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.4.1997 - I ZR 65/92, GRUR 1997, 629, 632 = WRP 1997, 742 - Sermion II; Urt. v. 4.12.1997 - I ZR 111/95, GRUR 1998, 815, 817 = WRP 1998, 755 - Nitrangin; Urt. v. 29.10.1998 - I ZR 125/96, GRUR 1999, 587, 589 = WRP 1999, 530 - Cefallone; Beschl. v. 10.11.1999 - I ZB 13/97, Umdr.
  • BPatG, 02.10.2006 - 33 W (pat) 4/04
    Dabei stehen die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranzuziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung, so dass z. B. ein geringerer Grad an Markenähnlichkeit durch eine höhere Kennzeichnungskraft der älteren Marke bzw. durch einen höheren Grad an Warenähnlichkeit ausgeglichen werden kann (st. Rspr. BGH GRUR 2000, 603 - Cetof/Etop).

    Dabei stehen die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranzuziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung, so dass z. B. ein geringerer Grad an Markenähnlichkeit durch eine höhere Kennzeichnungskraft der älteren Marke bzw. durch einen höheren Grad an Warenähnlichkeit ausgeglichen werden kann (st. Rspr. BGH GRUR 2000, 603 - Cetof/Etop).

    Dabei stehen die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranzuziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung, so dass z. B. ein geringerer Grad an Markenähnlichkeit durch eine höhere Kennzeichnungskraft der älteren Marke bzw. durch einen höheren Grad an Warenähnlichkeit ausgeglichen werden kann (st. Rspr. BGH GRUR 2000, 603 - Cetof/Etop).

  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Er erstreckt sich vielmehr - je nach Ähnlichkeit der Marken und Kennzeichnungskraft der älteren Marke - gegebenenfalls über einen weiten Warenähnlichkeitsbereich, der ohne weiteres verschiedene Arzneimittel unterschiedlicher Indikationen erfasst (vgl zur Warenähnlichkeit unterschiedlicher Arzneimittel BPatGE 44, 1 - Korodin; GRUR 2001, 513 - CEFABRAUSE / CEFASEL; BGH GRUR 2000, 603 - Ketof/ETOP; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl, § 14 Rdnr 489 mwN), und kann im Falle des § 9 Abs. 1 Nr. 3, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sogar über den Ähnlichkeitsbereich der Waren bzw Dienstleistungen hinausgehen.

    Der Senat kann andererseits aber auch keinen nur geringen Ähnlichkeitsgrad feststellen, sondern geht angesichts der Umstände von einem mittleren Grad der Warenähnlichkeit aus (vgl BPatGE 44, 1 - Korodin; GRUR 2001, 513 - CEFABRAUSE / CEFASEL; BGH GRUR 2000, 603 - Ketof/ETOP).

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