Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1347
BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97 (https://dejure.org/1999,1347)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1999 - I ZR 108/97 (https://dejure.org/1999,1347)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1999 - I ZR 108/97 (https://dejure.org/1999,1347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Tierheilpraktiker

§ 3 UWG, (hier:) kein Verbot einer gesetzlich nicht geschützten Berufsbezeichnung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Tierheilpraktiker

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 870
  • MDR 2000, 45
  • GRUR 2000, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94

    PVC-frei - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97
    Außerdem ist es in diesem Falle geboten, eine Interessenabwägung vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 9/94, GRUR 1996, 910, 912 = WRP 1996, 729 - Der meistverkaufte Europas; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 986 = WRP 1996, 1156 - PVC-frei, m.w.N.).

    bb) Die Annahme eines Verstoßes gegen § 3 UWG ist jedenfalls aufgrund der im Streitfall gebotenen Interessenabwägung, von deren Ergebnis bereits die Beantwortung der Frage abhängt, welchen Umfang ein "nicht unerheblicher Teil" des Verkehrs im Sinne des § 3 UWG im konkreten Einzelfall haben muß (vgl. BGH GRUR 1996, 985, 986 - PVC-frei, m.w.N.), zu verneinen.

    Bei einer Abwägung aller maßgebenden Umstände, insbesondere der von einer Werbung mit objektiv richtigen Angaben ausgehenden Auswirkungen, der Bedeutung der Irreführung sowie dem Gewicht etwaiger Interessen der Verbraucher und der Allgemeinheit oder des Werbenden selbst (vgl. BGH GRUR 1996, 985, 986 - PVC-frei, m.w.N.), ist vorliegend maßgebend auf die Wertung des Gesetzgebers einerseits und die jahrzehntelang unbeanstandet gebliebene Verwendung der Bezeichnung Tierheilpraktiker andererseits abzustellen.

  • OLG Celle, 17.07.1996 - 13 U 9/96

    Berufsrecht; Berufsbezeichnung als Tierheilpraktiker

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97
    aa) Dabei kann dahin stehen, ob der Verkehr überhaupt eine Parallelwertung zum Beruf des Heilpraktikers im Humanbereich vornimmt und davon ausgeht, daß der Tierheilpraktiker über eine ähnliche staatliche Erlaubnis verfügen muß (so KG NJW-RR 1989, 1360 und WRP 1994, 72; OLG Hamm WRP 1995, 242, 243; zweifelnd OLG Celle NJW-RR 1996, 1388 = WRP 1996, 1167).

    Der Verkehr erwartet auf der Grundlage dieser Feststellungen mithin lediglich das Vorliegen einer irgendwie gearteten staatlichen Erlaubnis, die eher den Charakter einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hat (so OLG Celle NJW-RR 1996, 1388).

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94

    Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97
    Täuschende Berufsangaben genießen grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Schutz (BGH, Urt. v. 6.2.1997 - I ZR 234/94, GRUR 1997, 758, 759 = WRP 1997, 946 - Selbsternannter Sachverständiger, m.w.N.).

    Das Verbot irreführender Werbung dient vielmehr allein dazu, schützenswerte Interessen der Abnehmer und Mitbewerber zu wahren (vgl. BGH GRUR 1997, 758, 760 - Selbsternannter Sachverständiger, m.w.N.).

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97
    Denn die Beklagte hat dann an der Entstehung der rechtswidrigen Beeinträchtigung, die darin besteht, daß die Ausgebildeten eine irreführende Bezeichnung verwenden, mitgewirkt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb).
  • BayObLG, 30.07.1974 - RReg. 4 St 68/74

    Arzneimittelrecht: Begriff des Einzelhandels; Tierärztliches Dispensierrecht

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97
    Die Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker wird auch - in Abgrenzung zu Tierärzten - laufend benutzt (vgl. u.a. BayObLG NJW 1974, 2060; Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, § 2 Rdn. 5 und 16).
  • KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte;

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97
    aa) Dabei kann dahin stehen, ob der Verkehr überhaupt eine Parallelwertung zum Beruf des Heilpraktikers im Humanbereich vornimmt und davon ausgeht, daß der Tierheilpraktiker über eine ähnliche staatliche Erlaubnis verfügen muß (so KG NJW-RR 1989, 1360 und WRP 1994, 72; OLG Hamm WRP 1995, 242, 243; zweifelnd OLG Celle NJW-RR 1996, 1388 = WRP 1996, 1167).
  • BVerwG, 18.12.1972 - I C 2.69

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Begriff der "Ausübung der Heilkunde" -

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97
    Durch eine vom Gesundheitsamt vorzunehmende Überprüfung, die keine Fachprüfung ist (BVerwG NJW 1973, 579, 580), soll lediglich ausgeschlossen werden, daß die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.
  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 9/94

    Der meistverkaufte Europas - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97
    Außerdem ist es in diesem Falle geboten, eine Interessenabwägung vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 9/94, GRUR 1996, 910, 912 = WRP 1996, 729 - Der meistverkaufte Europas; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 986 = WRP 1996, 1156 - PVC-frei, m.w.N.).
  • Drs-Bund, 31.10.1995 - BT-Drs 13/2824
    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97
    In der Beantwortung einer "Kleinen Anfrage" durch die Bundesregierung vom Oktober 1995 (BT-Drucks. 13/2824 v. 31.10.1995) wird ausdrücklich klargestellt (vgl. Beantwortung der Frage 3), daß die Einführung einer staatlichen Erlaubnis nicht vorgesehen sei.
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 219/12

    Medizinische Fußpflege

    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 108/97, GRUR 2000, 73, 75 = WRP 1999, 1195 - Tierheilpraktiker; Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 172/08, GRUR 2010, 1024 Rn. 25 = WRP 2010, 1024 - Master of Science Kieferorthopädie; Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 200/11, WRP 2012, 1526 Rn. 3 - Über 400 Jahre Brautradition).

    Bei der Abwägung der maßgebenden Umstände, insbesondere der von einer Werbung mit objektiv richtigen Angaben ausgehenden Auswirkungen, der Bedeutung der Irreführung sowie dem Gewicht etwaiger Interessen der Verbraucher und der Allgemeinheit oder des Werbenden selbst sind auch Wertungen des Gesetzgebers (BGH, GRUR 2000, 73, 75 - Tierheilpraktiker) sowie das verfassungsrechtliche und auch in Erwägungsgrund 6 der Richtlinie 2005/29/EG zum Ausdruck kommende Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten (vgl. Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 2.212 mwN).

  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12

    Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine

    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf einem unrichtigen Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung der gesetzlichen Irreführungstatbestände jedoch grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. zu § 3 UWG aF BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 108/97, GRUR 2000, 73, 75 = WRP 1999, 1145 - Tierheilpraktiker; zu § 5 UWG BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 172/08, GRUR 2010, 1024 Rn. 25 = WRP 2010, 1390 - Master of Science Kieferorthopädie).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    So ist in der Rechtsprechung seit jeher anerkannt, daß die Anwendung des Irreführungsverbots aufgrund einer Interessenabwägung ausgeschlossen sein kann, wenn eine Werbeangabe zwar objektiv zutreffend ist, vom Verkehr aber in einer vom objektiven Aussagegehalt abweichenden, irreführenden Weise verstanden wird (vgl. nur BGH, Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 9/94, GRUR 1996, 910, 912 = WRP 1996, 729 - Der meistverkaufte Europas; Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 76/94, GRUR 1996, 985, 986 = WRP 1996, 1156 - PVC-frei; Urt. v. 22.4.1999 - I ZR 108/97, GRUR 2000, 73, 75 = WRP 1999, 1145 - Tierheilpraktiker).
  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 114/20

    Kieferorthopädie

    Diese Wertung des Gesetzgebers ist der Interessenabwägung im Streitfall zugrunde zu legen (zu den Grundlagen der Interessenabwägung vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 108/97, GRUR 2000, 73, 75 [juris Rn. 23] = WRP 1999, 1145 - Tierheilpraktiker; BGH, GRUR 2013, 1252 Rn. 17 - Medizinische Fußpflege).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 172/08

    Master of Science Kieferorthopädie

    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, Urt. v. 22.4.1999 - I ZR 108/97, GRUR 2000, 73, 75 = WRP 1999, 1195 - Tierheilpraktiker; Urt. v. 7.11.2002 - I ZR 276/99, GRUR 2003, 628, 630 = WRP 2003, 747 - Klosterbrauerei).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16

    Zur Führung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie"

    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist jedoch für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, GRUR 2000, 73 - Tierheilpraktiker; BGH, WRP 2010, 1024 - Master of Science Kieferorthopädie; BGH, GRUR 2013, 1252 - Medizinische Fußpflege).

    Bei der Abwägung der maßgebenden Umstände, insbesondere der von einer Werbung mit objektiv richtigen Angaben ausgehenden Auswirkungen, der Bedeutung der Irreführung sowie dem Gewicht etwaiger Interessen der Verbraucher und der Allgemeinheit oder des Werbenden selbst sind auch Wertungen des Gesetzgebers (BGH, GRUR 2000, 73 - Tierheilpraktiker) sowie das verfassungsrechtliche und auch in Erwägungsgrund 6 der Richtlinie 2005/29/EG zum Ausdruck kommende Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten.

  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 129/19

    Ausschluss der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung unter Gesichtspunkt

    Der Gutachterausschuss (vgl. insoweit § 4 Abs. 1 der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz iVm Ziff. 5 der Niedersächsischen Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (RdErl. d. MS vom 25. Februar 2015 - 405-41022/15, Nds. MBl. Nr. 11/2015 S. 294, geändert durch RdErl. vom 11. Juli 2016, Nds. MBl. Nr. 29/2016 S. 806, jetzt in der Fassung des RdErl. d. MS vom 1. September 2018 - 405-41022/15, Nds. MBl. 2018 Nr. 31 S. 874) prüft danach nur, ob der Antragsteller über gewisse medizinische Grundkenntnisse verfügt, nicht aber, ob er bestimmte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Naturheilkunde besitzt (vgl. BGH Urteil vom 22. April 1999 - I ZR 108/97 - NJW 2000, 870, 871 mwN).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99

    Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am

    Im übrigen kann der, den der Vorwurf sittenwidriger vorsätzlicher Schadenszufügung trifft, nicht das Grundgesetz in Anspruch nehmen (BGH NJW 61, 1308, 1310 - Spritzgußmaschine; vgl. auch BGH WRP 99, 1145, 1147 - Tierheilpraktiker).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02

    Schlauchbeutel

    Bei der Abwägung aller maßgeblichen Umstände, insbesondere der von einer Werbung mit objektiv richtigen Angaben ausgehenden Auswirkungen, der Bedeutung der - unterstellten - Irreführung sowie dem Gewicht etwaiger Interessen der Verbraucher oder des Werbenden selbst (vgl. BGH, Urt. v. 22.4.1999 - I ZR 108/97, GRUR 2000, 73, 75 = WRP 1999, 1145 - Tierheilpraktiker), ist im Streitfall maßgeblich auf die Zielsetzung der europäischen und nationalen Regelungen abzustellen, den Aufbau eines flächendeckenden privat finanzierten Systems zur Abholung und Wiederverwertung von Verkaufsverpackungen zum Schutz der Umwelt zu ermöglichen.
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2007 - 4 U 24/07

    Irreführende Werbung: Angebot eines Lehrgangs zum "Fachexperten für Psychologie"

    Der BGH hat daher in einem entsprechenden Fall die Möglichkeit einer Störerhaftung eines Ausbildungsinstituts ausdrücklich anerkannt (vgl. BGH GRUR 2000, 73, 74, 75 - Tierheilpraktiker -).

    Der Senat folgt der - hinsichtlich des Störer-Begriffs übereinstimmenden - Entscheidung des BGH vom 24.04.1999 (BGH, GRUR 2000, 73 - Tierheilpraktiker -).

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2016 - 4 U 102/16

    Goldene Sterne - Wettbewerbsverstoß bei der Bewerbung eines Hotels im Internet:

  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00

    Zulässigkeit der Werbung einer Zahnarztpraxis mit "ganzheitlicher Zahnheilkunde"

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 3/01

    Vertrieb eines Produkts nach Änderung der hierfür geltenden DIN

  • OLG Zweibrücken, 13.06.2005 - 4 W 36/05

    Wettbewerbsverstoß: Irreführungsgefahr bei Verwendung der Bezeichnung

  • LG Braunschweig, 17.07.2009 - 9 O 78/09

    Ergopraktiker und ärztlich geprüfter Schlafberater

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht