Rechtsprechung
LG Berlin, 16.03.2000 - 16 S 12/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Telemedicus
Schadensersatz bei Screenshots ohne Quellenangabe
- Telemedicus
Schadensersatz bei Screenshots ohne Quellenangabe
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Screenshots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1054
- GRUR 2000, 797
- ZUM 2000, 513
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02
Pressefotos
Das Berufungsgericht hat seine Annahme, die MFM-Empfehlungen seien bei der Bemessung des Schadensersatzes zugrunde zu legen, nicht begründet, sondern lediglich auf Gerichtsentscheidungen (LG Düsseldorf GRUR 1993, 664; LG Berlin GRUR 2000, 797, 798) und eine Literaturmeinung (…Wandtke/Bullinger/Thum, Urheberrecht, § 72 UrhG Rdn. 31, 41) verwiesen, denen jedoch ebenfalls keine Begründung zu entnehmen ist. - KG, 21.03.2012 - 24 U 130/10
Schadensersatz für unterlassene Quellenangabe
Je nach Wirkung des Eingriffs geht es dabei um den Ausgleich wirtschaftlicher Einbußen nach § 97 Abs. 2 S.1 - 3 UrhG n.F. oder um den Ersatz immateriellen Schadens in Form einer Geldentschädigung nach dem Maßstab der Billigkeit gemäß § 97 Abs. 2 S. 4 UrhG n.F. Der Ausgleich eines materiellen Schadens kann durch einen gemäß § 287 ZPO zu schätzenden angemessenen Anteil an der Lizenzgebühr erfolgen (…vgl. zu Vorstehendem Schriecker/ Dietz/Spindler, a.a.O. § 63 Rdn. 21; Fromm/Nordemann/ Dustmann, a.a.O. § 63 Rdn. 20, jeweils unter Hinweis auf LG Berlin GRUR 2000, 797/798 - Screenshots).Ein Zuschlag von 50% auf die bei einer vertraglichen Nutzung geschuldete Lizenzgebühr erscheint nicht überhöht, zumal die frühere Entscheidung des Landgerichts Berlin (GRUR 2000, 797/798 - Screenshots -), in der ein solcher Prozentsatz zugebilligt wurde, in der Literatur Zustimmung erfahren hat und ansonsten auch Zuschläge von bis zu 100% angenommen werden (…vgl. Fromm/Nordemann/ J.B: Nordemann a.a.O.).
- OLG Köln, 31.07.2009 - 6 U 52/09
Bearbeitungs- und Zitatrecht bei Bühnenstück
- BGH, 06.10.2005 - I ZR 267/02
Schadensersatz für den unerlaubten Abdruck von Pressefotos in einer Tageszeitung
Das Berufungsgericht hat seine Annahme, die MFM-Empfehlungen seien bei der Bemessung des Schadensersatzes zugrunde zu legen, nicht begründet, sondern lediglich auf Gerichtsentscheidungen (LG Düsseldorf GRUR 1993, 664; LG Berlin GRUR 2000, 797, 798) und eine Literaturmeinung (…Wandtke/Bullinger/Thum, Urheberrecht, § 72 UrhG Rdn. 31, 41) verwiesen, denen jedoch ebenfalls keine Begründung zu entnehmen ist. - LG Kiel, 02.11.2004 - 16 O 112/03
Anspruch eines freiberuflichen Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz …
Die übliche Vergütung bemisst sich vorliegend nach den Übersichten der MFM über die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte, die in mittlerweile ständiger Rechtsprechung bei unerlaubter Nutzung von Fotografien herangezogen werden (aus neuerer Zeit LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; vgl. ferner die Nachweise bei Nordemann, ZUM 1998, 642, 644) und die als eine nach einem empirischen System objektiv ermittelte Marktübersicht auch ohne Heranziehung eines Sachverständigen eine sachliche Grundlage für die Schadensschätzung des Gerichts bilden (LG München I, ZUM 1995, 57, 58; LG Berlin, ZUM 1998, 673, 674; LG Berlin, GRUR 2000, 797, 798; LG Berlin, GRUR-RR 2003, 97, 98;… dezidiert Nordemann, aaO.).