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   OLG München, 11.03.1999 - 6 U 2075/98   

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https://dejure.org/1999,14342
OLG München, 11.03.1999 - 6 U 2075/98 (https://dejure.org/1999,14342)
OLG München, Entscheidung vom 11.03.1999 - 6 U 2075/98 (https://dejure.org/1999,14342)
OLG München, Entscheidung vom 11. März 1999 - 6 U 2075/98 (https://dejure.org/1999,14342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Irreführende Werbung für Eigenhaarverpflanzungen in einer Tagesklinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 91
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 27.02.2018 - 4 U 161/17

    Zahnarztpraxis ist keine Praxisklinik

    Dennoch wird er von einer "Praxisklinik" mehr erwarten, als dass dort gegebenenfalls auch umfangreiche Operationen vorgenommen werden (vgl. OLG München GRUR 2000, 91 Rn. 60 zum Begriff "Tagesklinik").  Vielmehr wird er sich von dieser zumindest die erforderlichen Einrichtungen für eine, wenn auch nur im Ausnahmefall notwendige vorübergehende stationäre Versorgung, und zwar auch über Nacht versprechen.
  • LG Düsseldorf, 20.11.2006 - 12 O 366/04

    Arzt-Werbung im Internet mit Bezeichnung "Klinik"

    Selbst mit diesem - gesetzlich nicht definierten - Begriff ist nach der Verkehrsauffassung die Vorstellung von stationärer Unterbringung für Heilung und Pflege verbunden (vgl. OLG München GRUR 2000, 91, 91 f.).

    Er hätte konkret darlegen müssen, wie die personellen und räumlichen Gegebenheiten seiner Praxis im einzelnen aussehen und wie diese medizinisch ausgestattet sind (vgl. OLG München GRUR 2000, 91, 91 f.).

    Hinsichtlich des speziell geregelten Verbotes bestimmter Verhaltensweisen in der Gesundheitswerbung ist die Spürbarkeitsschwelle in der Regel überschritten (OLG München GRUR 2000, 91, 91 f.).

  • LG Düsseldorf, 15.06.2005 - 12 O 366/04

    Anspruch auf Unterlassen einer irrenführenden Werbung; Kostenentscheidung bei

    Selbst mit diesem - gesetzlich nicht definierten - Begriff ist nach der Verkehrsauffassung die Vorstellung von stationärer Unterbringung für Heilung und Pflege verbunden (vgl. OLG München GRUR 2000, 91, 91 f.) [OLG München 11.03.1999 - 6 U 2075/98] .

    Er hätte konkret darlegen müssen, wie die personellen und räumlichen Gegebenheiten seiner Praxis im Einzelnen aussehen und wie diese medizinisch ausgestattet sind (vgl. OLG München GRUR 2000, 91, 91 f.) [OLG München 11.03.1999 - 6 U 2075/98] .

    Hinsichtlich des speziell geregelten Verbotes bestimmter Verhaltensweisen in der Gesundheitswerbung ist die Spürbarkeitsschwelle in der Regel überschritten (OLG München GRUR 2000, 91, 91 f.) [OLG München 11.03.1999 - 6 U 2075/98] .

  • LG Frankfurt/Oder, 24.07.2003 - 32 O 43/03

    Zur unzulässigen Werbung einer Klinik mit Frühlingsrabatten auf

    Körperschäden sind angeborene oder erworbene, typischerweise nicht behebbare Veränderungen des Körpers (vgl. OLG München GRUR 2000, 91).

    Die Spürbarkeitsschwelle ist bei speziell geregelten Verboten in der Gesundheitswerbung in der Regel überschritten (vgl. OLG München GRUR 2000, 91).

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2008 - 20 U 168/07

    Irreführung durch Bezeichnung einer augenärztlichen Praxis als "Augenklinik"

    So wird der Begriff "Klinik" in Wörterbüchern (z.B. Duden, Deutsches Universalwörterbuch 1983) als Synonym für Krankenhaus angegeben, womit der Verkehr die Vorstellung stationärer Unterbringung für Heilung und Pflege verbindet (BGH GRUR 1996, 802, 803 - Klinik; OLG München GRUR 2000, 91; LG Düsseldorf, Urteil vom 15.06.2007 - 12 O 366/04; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 5 Rdnr. 5.30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2010 - 91 HB 1.08

    Berufsordnungsrecht: Zahnarzt; berufwidrige Werbung; Begriff der Zahnklinik;

    Von Bedeutung für den Klinikbegriff des Verkehrs können darüber hinaus Art und Umfang der Möglichkeiten zur stationären Aufnahme und Durchführung von Behandlungen auch zur Nachtzeit und in Notfällen sein (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1996, a.a.O.; ebenso: OLG München, Urteil vom 11. März 1999 - 6 U 2075/98 -, juris Rn. 60 ff.; LG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juni 2005 - 12 O 366/04 -, juris Rn. 13; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Auflage 2009, § 5 UWG Rn. 5.30).
  • LG Düsseldorf, 19.06.2009 - 12 O 205/09

    Anspruch gegen einen Augenoptiker auf Unterlassung von Werbung für die

    Allein die Bebilderung mit Personen in Operationskitteln reicht für den vorstehenden Tatbestand aus (vgl. OLG München, GRUR 2000, 91).
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