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   OLG Zweibrücken, 25.05.1999 - 3 W 114/99   

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OLG Zweibrücken, 25.05.1999 - 3 W 114/99 (https://dejure.org/1999,17080)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.05.1999 - 3 W 114/99 (https://dejure.org/1999,17080)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Mai 1999 - 3 W 114/99 (https://dejure.org/1999,17080)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 921
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    Danach muss ein Schuldner, dem gerichtlich untersagt worden ist, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, grundsätzlich durch einen Rückruf des Produkts dafür sorgen, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden (vgl. BGH, GRUR 2016, 720 Rn. 36 - Hot Sox; OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 921; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365 f.; OLG München, Magazindienst 2014, 698, 699; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - I ZR 250/12, GRUR 2016, 406 Rn. 12, 28 und 52 = WRP 2016, 331 - Piadina-Rückruf; Goldmann, GRUR 2016, 724 f.; aA OLG Hamburg, Pharma Recht 2003, 171).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16

    Inhalt eines auf den Vertrieb von Produkten gerichteten Unterlassungstenors

    Dies gelte selbst dann, wenn die Abnehmer nicht in die Vertriebsorganisation der Schuldnerin eingebunden wären (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; KG WRP 1998, 627, 628; OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 921; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, 34. Aufl. § 12 Rn. 6.7; Feddersen in Teplitzky, 11. Aufl., 57. Kap., Rn. 26c).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Deshalb muss ein Schuldner, dem gerichtlich untersagt worden ist, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, grundsätzlich durch einen Rückruf des Produkts dafür sorgen, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden (BGH, GRUR 2017, 208 Rn 24 ff. - Rückruf von RESCUE-Produkten; vgl. BGH, GRUR 2016, 720 Rn 36 - Hot Sox; OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 921 - CHRONOSLIM; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365 - Möbelhandel; OLG München, MD 2014, 698 [699]).
  • OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13

    Pflicht des Unterlassungsschuldners zum Rückruf streitbefangener Produkte -

    Auf dieser Grundlage wird in der Instanzrechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 14.4.1999 - 6 W 17/99, juris; Beschl. v. 25.5.1999 - 3 W 114/99, GRUR 2000, 921; Beschl. v. 12.3.2008 - 6 W 21/08, GRUR-RR 2008, 365; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG München, Beschl. v. 21.7.1992 - 29 W 1887/92, WRP 1992, 809; Beschl. v. 28.5.2014 - 29 W 546/14, Magazindienst 2014, 698 = Anlage L 1) mit Zustimmung in der Literatur (vgl. Köhler a. a. O. § 12 Rn. 6.7; Teplitzky a. a. O. Kap. 57 Rn. 26, Seite 1093; Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 63 Rn. 10 mit Fn. 34; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 378, 392; MünchKommUWG/Fritzsche, 2. Aufl., § 8 Rn. 108) die Auffassung vertreten, dass der Schuldner, dem gerichtlich untersagt wurde, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, auch dafür Sorge zu tragen hat, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden.
  • OLG Köln, 11.12.2006 - 6 W 132/06

    Hinweispflicht des Vollstreckungsschuldners gegenüber selbst eingesetzten

    Ist dem Schuldner der Vertrieb des Produktes selbst untersagt, so kann es ihm obliegen, dieses vom Handel zurückzurufen (vgl. OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921).
  • LG Berlin, 26.01.2021 - 102 O 23/19

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen einen wettbewerbsrechtlichen

    Zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen durch Mitarbeiter und Beauftragte gehört es, gerade im Fall verbotener Werbeaussagen, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (vgl. KG WRP 2019, 1483; OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 245 und WRP 2018, 1108; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG Köln GRUR-RR 2001, 24).
  • LG Düsseldorf, 13.05.2008 - 4a O 30/08

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine strafbewehrte

    Zur Unterbindung von Rechtsverstößen durch Mitarbeiter und Beauftragte kann es gehören, auf sie durch Belehrungen und Anordnungen entsprechend einzuwirken und deren Beachtung genau zu überwachen (OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG Köln GRUR-RR 2001, 24; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Auflage, § 139 Rz. 161; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Auflage 2008, Rz. 6.7).
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