Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,71
BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98 (https://dejure.org/2001,71)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2001 - I ZB 54/98 (https://dejure.org/2001,71)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2001 - I ZB 54/98 (https://dejure.org/2001,71)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,71) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterscheidungskraft - Freihaltebedürfnis - Reich und schön - Dienstleistungen - Fernesehunterhaltung - Produktionsbereich - Filmverleih - Videoverleih - Betrieb von Tonstudios - Verkehrsdurchsetzung - Waren - Anmeldung

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 3
    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 1042
  • ZUM 2001, 876
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (536)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Die Durchsetzung des angemeldeten Zeichens als Marke im Verkehr muss für alle diejenigen Waren und Dienstleistungen nachgewiesen sein, für die die Eintragung des Zeichens als Marke begehrt wird (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - I ZB 54/98, GRUR 2001, 1042, 1043 - Reich und Schön; BGH, GRUR 2015, 1012 Rn. 44 - Nivea-Blau).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    An das Vorliegen der Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG dürfen daher nicht wegen eines möglichen Freihaltungsinteresses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erhöhte Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 1.3.2001 - I ZB 54/98, GRUR 2001, 1042, 1043 = WRP 2001, 1205 - REICH UND SCHOEN; Beschl. v. 17.5.2001 - I ZB 60/98, GRUR 2001, 1043, 1045 = WRP 2001, 1202 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten, m.w.N.).

    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt ferner solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten, m.w.N.).

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    An das Vorliegen der Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG dürfen daher nicht wegen eines möglichen Freihalteinteresses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erhöhte Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - I ZB 54/98, GRUR 2001, 1042, 1043 = WRP 2001, 1205 - REICH UND SCHÖN; Beschluss vom 17. Mai 2001 - I ZB 60/98, GRUR 2001, 1043, 1045 = WRP 2001, 1202 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Beschluss vom 27. April 2006 - I ZB 96/05, BGHZ 167, 278 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht