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   BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99   

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BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99 (https://dejure.org/2001,616)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2001 - I ZR 53/99 (https://dejure.org/2001,616)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - I ZR 53/99 (https://dejure.org/2001,616)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 326
  • MDR 2001, 1182
  • GRUR 2001, 1181
  • afp 2002, 87
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89

    Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
    Davon kann - mit Blick auf das Interesse des Anzurufenden an telefonischer Werbung - regelmäßig nur dann ausgegangen werden, wenn dieser ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt hat oder wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran vom Anrufer vermutet werden kann (vgl. BGHZ 113, 282, 284 f. - Telefonwerbung IV).

    Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß hierin gerade der innere Grund dafür liegt, daß die für eine Telefonwerbung gegenüber Privaten entwickelten Grundsätze auf eine Anrufwerbung im geschäftlichen Bereich nicht uneingeschränkt anwendbar sind (vgl. BGHZ 113, 282, 284 - Telefonwerbung IV).

    Damit hat das Berufungsgericht berücksichtigt, daß bei der Feststellung des konkreten, aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitenden Grundes für die Rechtfertigung der Telefonwerbung nicht auf eine generalisierende Betrachtungsweise abzustellen ist, sondern daß es maßgeblich darauf ankommt, ob nach den Umständen des Einzelfalls die Annahme gerechtfertigt ist, der Anzurufende werde der telefonischen Kontaktaufnahme jedenfalls positiv gegenüberstehen (vgl. BGHZ 113, 282, 286 - Telefonwerbung IV).

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
    Eine nur pauschale Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz genügt ausnahmsweise dann den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, wenn das erstinstanzliche Gericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen für unerheblich erachtet hat, das Berufungsgericht diese Rechtsauffassung jedoch nicht teilt und es deshalb nunmehr auf den Sachvortrag ankommt (vgl. BVerfGE 36, 92, 99 f.; 60, 305, 311 f.; BGH, Urt. v. 13.3.1981 - I ZR 65/79, NJW 1982, 581, 582; Urt. v. 3.6.1997 - VI ZR 133/96, NJW 1998, 155).

    Unter diesen Umständen war es verständlich und zur ordnungsgemäßen Begründung der Berufung auch ausreichend, daß die Klägerin im zweiten Rechtszug nicht ausdrücklich auf die von der Beklagten behauptete Branchenüblichkeit eingegangen ist, sondern sich allein mit den ihr ungünstigen Ausführungen zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der angegriffenen Telefonwerbung befaßt hat (vgl. BGH NJW 1998, 155).

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
    Die (strengere) deutsche Rechtsprechung zur Telefonwerbung bleibt schon deshalb von der Richtlinienregelung grundsätzlich unberührt (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.2000 - I ZR 241/97, GRUR 2000, 818, 820 = WRP 2000, 722 - Telefonwerbung VI).
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
    Es hat auch mit Recht angenommen, daß diese Beurteilung eine Interessenabwägung anhand aller betroffenen schutzwürdigen Interessen - insbesondere derjenigen der Mitbewerber, der Verbraucher und der Allgemeinheit - im Rahmen der Gesamtumstände mit Blick auf die Auswirkungen des wettbewerblichen Vorgehens erfordert (vgl. BGHZ 81, 291, 295 f. - Bäckerfachzeitschrift; BGH, Urt. v. 14.10.1993 - I ZR 40/93, GRUR 1994, 220, 222 = WRP 1994, 104 - PS-Werbung II; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., Einf.
  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
    Der Berufungskläger muß daher eine auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnittene Begründung liefern, die erkennen läßt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach seiner Ansicht unrichtig ist und aus welchen Gründen er die in erster Instanz vorgenommene rechtliche oder tatsächliche Würdigung beanstandet (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.1990 - IX ZB 89/89, NJW 1990, 1184; Urt. v. 29.9.1993 - XII ZR 209/92, NJW 1993, 3333, 3334).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79

    Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
    Denn bei der Beurteilung, ob die angegriffene Werbemaßnahme der Beklagten als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG anzusehen ist, kommt es entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise an, die ihrerseits in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Werbemethoden in der in Frage stehenden Branche üblich sind; die Verkehrsauffassung bildet und orientiert sich regelmäßig an dem, was ihr in der Branche begegnet (vgl. BGHZ 103, 349, 352 - Kfz-Versteigerung; BGH, Urt. v. 2.10.1981 - I ZR 116/79, GRUR 1982, 56, 57 = WRP 1982, 22 - Sommerpreis; Urt. v. 29.3.1984 - I ZR 41/82, GRUR 1984, 664, 665 = WRP 1984, 396 - Winterpreis).
  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82

    Werbung mit Winterpreisen für Motorräder

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
    Denn bei der Beurteilung, ob die angegriffene Werbemaßnahme der Beklagten als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG anzusehen ist, kommt es entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise an, die ihrerseits in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Werbemethoden in der in Frage stehenden Branche üblich sind; die Verkehrsauffassung bildet und orientiert sich regelmäßig an dem, was ihr in der Branche begegnet (vgl. BGHZ 103, 349, 352 - Kfz-Versteigerung; BGH, Urt. v. 2.10.1981 - I ZR 116/79, GRUR 1982, 56, 57 = WRP 1982, 22 - Sommerpreis; Urt. v. 29.3.1984 - I ZR 41/82, GRUR 1984, 664, 665 = WRP 1984, 396 - Winterpreis).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
    Eine nur pauschale Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz genügt ausnahmsweise dann den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, wenn das erstinstanzliche Gericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen für unerheblich erachtet hat, das Berufungsgericht diese Rechtsauffassung jedoch nicht teilt und es deshalb nunmehr auf den Sachvortrag ankommt (vgl. BVerfGE 36, 92, 99 f.; 60, 305, 311 f.; BGH, Urt. v. 13.3.1981 - I ZR 65/79, NJW 1982, 581, 582; Urt. v. 3.6.1997 - VI ZR 133/96, NJW 1998, 155).
  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 40/93

    PS-Werbung II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
    Es hat auch mit Recht angenommen, daß diese Beurteilung eine Interessenabwägung anhand aller betroffenen schutzwürdigen Interessen - insbesondere derjenigen der Mitbewerber, der Verbraucher und der Allgemeinheit - im Rahmen der Gesamtumstände mit Blick auf die Auswirkungen des wettbewerblichen Vorgehens erfordert (vgl. BGHZ 81, 291, 295 f. - Bäckerfachzeitschrift; BGH, Urt. v. 14.10.1993 - I ZR 40/93, GRUR 1994, 220, 222 = WRP 1994, 104 - PS-Werbung II; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., Einf.
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
    Eine nur pauschale Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz genügt ausnahmsweise dann den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, wenn das erstinstanzliche Gericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen für unerheblich erachtet hat, das Berufungsgericht diese Rechtsauffassung jedoch nicht teilt und es deshalb nunmehr auf den Sachvortrag ankommt (vgl. BVerfGE 36, 92, 99 f.; 60, 305, 311 f.; BGH, Urt. v. 13.3.1981 - I ZR 65/79, NJW 1982, 581, 582; Urt. v. 3.6.1997 - VI ZR 133/96, NJW 1998, 155).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92

    Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung

  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 69/86

    Kfz-Versteigerung

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auch im geschäftlichen Verkehr hat der Bundesgerichtshof Telefonwerbung als unzulässig angesehen, solange der Anzurufende weder ausdrücklich noch konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt hat und ein solches vom Anrufer aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände auch nicht vermutet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2001 - I ZR 53/99, GRUR 2001, 1181, 1182 = WRP 2001, 1068 - Telefonwerbung für Blindenwaren).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Anderenfalls wäre Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden mit seinen belästigenden und deshalb nicht generell hinnehmbaren Folgen nahezu unbeschränkt zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2001 - I ZR 53/99, GRUR 2001, 1181, 1182 = WRP 2001, 1068 - Telefonwerbung für Blindenwaren; Urt. v. 5.2.2004 - I ZR 87/02, GRUR 2004, 520, 521 = WRP 2004, 603 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; Köhler aaO § 7 UWG Rdn. 62; Fezer/Ubber, UWG, § 7 Rdn. 142 und 145; Koch in Ullmann, jurisPK/UWG, § 7 Rdn. 239, 241 und 245; MünchKomm.UWG/Leible, § 7 Rdn. 125).
  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

    Dieser Beurteilung stehe die Entscheidung "Telefonwerbung für Blindenwaren" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2001, 1181) nicht entgegen, da ihr ein nicht verallgemeinerungsfähiger Sonderfall zugrunde gelegen habe.

    bb) Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz auch zutreffend davon ausgegangen, dass ein allgemeiner Sachbezug zu den vom angerufenen Unternehmen angebotenen Waren oder Dienstleistungen im Allgemeinen für die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung nicht ausreicht, weil Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden andernfalls nahezu unbeschränkt zulässig wäre (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2001 - I ZR 53/99, GRUR 2001, 1181, 1182 = WRP 2001, 1068 - Telefonwerbung für Blindenwaren, zu § 1 UWG a.F.; BGH GRUR 2007, 607 Tz. 20 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

  • LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14

    Schadensersatz bei Vertragsschluss nach ColdCall

    Erforderlich ist, dass "auf Grund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden" am Anruf durch den Anrufer vermutet werden kann (BGH GRUR 2001, 1181, 1183 ; 2004, 520, 521; 2010, 939).

    Eine mutmaßliche Einwilligung ist jedoch im Allgemeinen noch nicht dann anzunehmen, wenn der Anruf lediglich eine "allgemeine Sachbezogenheit" aufweist, da diese nahezu immer gegeben sein dürfte und damit die Telefonwerbung fast unbegrenzt möglich wäre (BGH GRUR 2001, 1181, 1183; 2007, 607; 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , a.a.O., § 7 Rn. 165).

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob im Einzelfall der Werbende bei verständiger Würdigung davon ausgehen kann, der Anzurufende erwarte den Anruf oder stehe ihm jedenfalls positiv gegenüber (BGH GRUR 1991, 764, 765; 2001, 1181, 1183; 2008, 189. Es ist also zu fragen, ob ein konkreter , aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliegt, der den Werbeanruf rechtfertigen könnte (BGH GRUR 2001, 1181, 1183).

  • AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14

    Cold Call; Unternehmen; dolo-agit-Einwand; Eingriff in den eingerichteten und

    Es ist also zu fragen, ob ein konkreter , aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliegt, der den Werbeanruf rechtfertigen könnte (BGH GRUR 2001, 1181, 1183).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02

    Telefonwerbung für Zusatzeintrag

    Anders als im privaten Bereich ist telefonische Werbung im geschäftlichen Bereich daher nicht nur zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, sondern sie ist auch dann als wettbewerbsgemäß anzusehen, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden daran vermutet werden kann (BGHZ 113, 282, 284 f. - Telefonwerbung IV; BGH, Urt. v. 25.1.2001 - I ZR 53/99, GRUR 2001, 1181, 1182 = WRP 2001, 1068 - Telefonwerbung für Blindenwaren).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 227/99

    Werbefinanzierte Telefongespräche

    Die strengere deutsche Rechtsprechung zur Telefonwerbung bleibt demnach von der Fernabsatzrichtlinie grundsätzlich unberührt (BGH GRUR 2000, 818, 820 - Telefonwerbung VI; BGH, Urt. v. 25.1.2001 - I ZR 53/99, GRUR 2001, 1181, 1184 = WRP 2001, 1068 - Telefonwerbung für Blindenwaren).

    Das Fernabsatzgesetz steht einem Verbot von Telefonwerbung ohne Einverständnis des Angerufenen gleichfalls nicht entgegen; denn es enthält keine die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Telefonwerbung betreffende Regelung und läßt nach seinem § 2 Abs. 1 Satz 3 weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln aufgrund anderer Vorschriften unberührt (vgl. BGH GRUR 2001, 1181, 1184 - Telefonwerbung für Blindenwaren; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 143).

  • OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03

    Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Telefonwerbung durch einen gewerblichen

    Ein solcher Grund könne regelmäßig nur dann in Betracht gezogen werden, wenn der Anzurufende ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt habe oder wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden darin vom Anrufer vermutet werden könne (BGH WRP 1991, 470 - Telefonwerbung IV; WRP 2001, 1068, 1069 - Telefonwerbung für Blindenwaren).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung "Telefonwerbung für Blindenwaren (WRP 2001, 1068, 1073) ausgeführt hat, erstreckt sich die Richtlinie 97/7/EG schon nicht auf die Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden (ebenso Köhler/Piper, UWG 3, Auflage, § 1 Rdnr. 140).

  • LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22

    Zimmervermittlungsagentur - Wettbewerbsverletzung: Mutmaßliche Einwilligung in

    Dabei lehnt der Bundesgerichtshof eine pauschalierende Betrachtungsweise dahingehend, die Zulässigkeit der Telefonwerbung davon abhängig zu machen, ob sie den eigentlichen Geschäftsgegenstand des Anzurufenden betrifft, ab (BGH, WRP 2001, 1068, 1069 - Telefonwerbung für Blindenwaren ).
  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 4 U 102/07

    Anspruch auf Unterlassung von Werbeanrufen und e-Mails ggü. gemeinsamen Kunden

    Anderenfalls wäre Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden mit seinen belästigenden und deshalb nicht generell hinnehmbaren Folgen nahezu unbeschränkt zulässig (BGH GRUR 2001, 1181 - Telefonwerbung für Blindenwaren; GRUR 2004, 520, 521 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag; GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge; s.a. BT-Drucks. 15/1487 S. 21).

    Köhler (a.a.O., § 7 Rn. 63) und Ohly (a.a.O., § 7 Rn. 55) etwa halten ohne nähere Begründung unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 25.01.2001 - Telefonwerbung für Blindenwaren (GRUR 2001, 1181) eine entsprechende Brachenübung für beachtlich.

  • LG Essen, 15.07.2010 - 10 S 129/10

    Eingriff in den Gewerbebetrieb einer Detektei durch Telefonwerbung

  • OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16
  • OLG Bamberg, 20.07.2016 - 3 U 223/15

    Vergütung für eine Eintragung in ein elektronisches Branchenverzeichnis und

  • BGH, 12.03.2009 - IX ZR 58/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anfechtung von

  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01

    Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten

  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 416 HKO 158/14

    Wettbewerbswidrige Telefonwerbung: Wirksamkeit eines Vertrages über einen Eintrag

  • OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22

    Datenverarbeitung zum Zweck der Telefonwerbung; Berücksichtigung

  • OLG Köln, 25.02.2005 - 6 U 155/04

    Unzulässige Telefonwerbung zur Tarifumstellung durch

  • LG Arnsberg, 22.01.2015 - 8 O 133/14

    Rückabwicklung eines telefonisch zustandegekommenen Geschäftsbesorgungsvertrags

  • OLG Frankfurt, 29.11.2001 - 12 U 38/01

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden

  • LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03

    E-Mail Werbung mit Austragungsmöglichkeit

  • VG Köln, 28.01.2005 - 11 K 3734/04

    Telekommunikationsrechtliche Ausgestaltung der Regulierung von Telefonnummern zur

  • OLG Köln, 08.03.2002 - 6 U 165/01

    UWG -Recht: telefonische Akquisition gewerblicher Kunden durch den Herausgeber

  • OLG Köln, 23.11.2001 - 6 U 133/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: unlautere Telefonakquisition

  • AG Remscheid, 26.11.2015 - 7 C 73/15

    Vergütungsanspruch eines gewerblichen Betreibers des elektronischen

  • OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 14/07

    "Tarif mit erhöhter Grundgebühr" - Telefonwerbung bei bestehender

  • LG Bonn, 06.07.2004 - 10 O 27/04

    Unzulässige Telefonwerbung, sog. "Kaltaquise"

  • KG, 21.10.2003 - 5 U 77/03

    Unlauterer Wettbewerb: Kostenlose Anrufweiterleitung an eine Taxizentrale

  • AG Neuss, 16.08.2021 - 101 C 3381/19
  • LG Berlin, 12.01.2007 - 15 O 431/06
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