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   BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00   

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https://dejure.org/2000,1908
BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00 (https://dejure.org/2000,1908)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2000 - X ZB 6/00 (https://dejure.org/2000,1908)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - X ZB 6/00 (https://dejure.org/2000,1908)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - Bundespatentgericht - Kostenentscheidung - Vergütung - Vertreter - Statthaftigkeit - Kostenfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    PatG (1981) § 100 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 100 Abs. 1
    Parkkarte; Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung einer Kostenentscheidung durch das Bundespatentgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 139
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.10.1987 - X ZB 29/86

    "Wärmeaustauscher"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren zur

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts, die die Ablehnung einer vom Rechtsbeschwerdeführer beantragten Kosten(grund)entscheidung zum Gegenstand hat, ist - anders als etwa in den Fällen, in denen die angefochtene Entscheidung das Kostenfestsetzungsverfahren (BGHZ 97, 7 - Transportbehälter) oder die Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Vertreters (Sen.Beschl. v. 13.10.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1988, 115 - Wärmeaustauscher II) betrifft - statthaft.

    Sie ist weiter unstatthaft, wenn die Beschwerdeentscheidung lediglich das Kostenfestsetzungsverfahren (BGHZ 97, 9 - Transportbehälter) oder die Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Vertreters (Sen.Beschl. v. 13.10.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1988, 115 - Wärmeaustauscher II) betrifft.

  • BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99

    Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    Daß das Bundespatentgericht Vortrag der Antragsgegnerin nicht zur Kenntnis genommen (vgl. Sen.Beschl. v. 14.9.1999 - X ZB 23/98, GRUR 2000, 140 - tragbarer Informationsträger), einen erforderlichen Hinweis nicht erteilt (vgl. Sen.Beschl. v. 25.1.2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792 - Spiralbohrer) oder auf andere Weise das rechtliche Gehör der Antragsgegnerin verkürzt hätte, zeigt die Rechtsbeschwerde nicht auf.
  • BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91

    "Boy"; Entscheidung über eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil diese Rechtsbeschwerdegründe, auf deren Vorliegen sich die Prüfung im Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde beschränkt (BGH, Beschl. v. 16.07.1964 - Ia ZB 214/63, GRUR 1964, 697 - Fotoleiter; Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy), nicht vorliegen.
  • BGH, 09.01.1986 - X ZB 38/84

    "Transportbehälter"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    Sie ist weiter unstatthaft, wenn die Beschwerdeentscheidung lediglich das Kostenfestsetzungsverfahren (BGHZ 97, 9 - Transportbehälter) oder die Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Vertreters (Sen.Beschl. v. 13.10.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1988, 115 - Wärmeaustauscher II) betrifft.
  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    Schon aus dem Regelungszusammenhang (insbesondere "beschließendes Gericht" in Nr. 1, Mitwirkung eines Richters bei dem Beschluß in Nr. 2) ergibt sich, daß als "Verfahren" im Sinn der Vorschrift immer nur das Verfahren vor dem Bundespatentgericht, nicht aber das diesem vorangegangene Verfahren vor der Ausgangsbehörde (hier: dem Patentamt) angesehen werden kann (vgl. für das markenrechtliche Beschwerdeverfahren, das dem patentrechtlichen nachgebildet ist und diesem im wesentlichen entspricht, BGH, Beschl. v. 19.7.1997 - I ZB 7/95, GRUR 1998, 394, 395 - Active Line).
  • BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 214/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil diese Rechtsbeschwerdegründe, auf deren Vorliegen sich die Prüfung im Verfahren der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde beschränkt (BGH, Beschl. v. 16.07.1964 - Ia ZB 214/63, GRUR 1964, 697 - Fotoleiter; Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy), nicht vorliegen.
  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 9/65

    Übereinstimmung des Zeichens "Stute" mit dem zweiten Widerspruchszeichen "Hengst"

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    So ist sie unstatthaft, wenn eine als Nebenentscheidung ergangene Kostenentscheidung des Beschwerdesenats isoliert angefochten werden soll (BGH, Beschl. v. 19.10.1966 - Ib ZB 9/65, GRUR 1967, 94, 96 - Stute; vgl. BPatGE 12, 238 = GRUR 1972, 669).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZB 15/97

    COMPUTER ASSOCIATES; Versagung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    Die vom Bundespatentgericht nicht zugelassene Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig, weil mit ihr die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbeschwerdegründe, daß die Antragsgegnerin nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen und daß ihr das rechtliche Gehör versagt worden sei (§ 18 Abs. 5 Satz 2 GebrMG i.V.m. § 100 Abs. 3 Nr. 3, 4 PatG), geltend gemacht sind und dies mit näheren Ausführungen begründet worden ist; das ist für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend (BGH, Beschl. v. 14.10.1999 - I ZB 15/97, GRUR 2000, 512, 513 - Computer Associates m.w.N.).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZB 23/98

    Tragbarer Informationsträger; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    Daß das Bundespatentgericht Vortrag der Antragsgegnerin nicht zur Kenntnis genommen (vgl. Sen.Beschl. v. 14.9.1999 - X ZB 23/98, GRUR 2000, 140 - tragbarer Informationsträger), einen erforderlichen Hinweis nicht erteilt (vgl. Sen.Beschl. v. 25.1.2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792 - Spiralbohrer) oder auf andere Weise das rechtliche Gehör der Antragsgegnerin verkürzt hätte, zeigt die Rechtsbeschwerde nicht auf.
  • BPatG, 14.07.1971 - 27 W (pat) 113/70
    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - X ZB 6/00
    So ist sie unstatthaft, wenn eine als Nebenentscheidung ergangene Kostenentscheidung des Beschwerdesenats isoliert angefochten werden soll (BGH, Beschl. v. 19.10.1966 - Ib ZB 9/65, GRUR 1967, 94, 96 - Stute; vgl. BPatGE 12, 238 = GRUR 1972, 669).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 9/09

    IGEL PLUS/ PLUS - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "IGEL

    Dementsprechend hält der Bundesgerichtshof im Markenrecht jedenfalls eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Wege der Rechtsbeschwerde für unzulässig und verweist insoweit auf den Grundsatz des § 99 ZPO (BGH GRUR 1967, 94 (96) - Stute/Hengst; BGH GRUR 2001, 139 (140) - Parkkarte m. w. N.).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZB 4/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Verfahren vor den Patentgerichten; Anforderungen

    Schon aus dem Regelungszusammenhang ergibt sich, dass als Verfahren im Sinne dieser Vorschrift nur das Verfahren vor dem Bundespatentgericht, nicht aber das diesem vorangegangene Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und schon gar nicht ein anderes Verfahren vor dem Patentamt angesehen werden kann (Sen.Beschl. v. 24.10.2000 - X ZB 6/00, GRUR 2001, 139 - Parkkarte).
  • BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07

    Anforderungen an die Gründe einer Entscheidung im Patentverfahren

    Diese Bestimmung erfasst nur Mängel des Beschwerdeverfahrens, nicht aber solche aus dem diesem vorangegangenen Verfahren (vgl. Sen.Beschl. v. 24.10.2000 - X ZB 6/00, GRUR 2001, 139 - Parkkarte; v. 6.2.2007 - X ZB 4/06, Tz. 15).
  • BPatG, 16.04.2012 - 4 ZA (pat) 35/11

    Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren -

    Der Senat ist sich bewusst, dass § 100 PatG auf den vorliegenden Beschluss mangels einer Entscheidung über eine Beschwerde nach § 73 PatG nicht anwendbar ist und nach bisher überkommener Auffassung (BGH GRUR 2001, 139, 140 - Parkkarte; BGHZ 97, 9 = GRUR 1986, 453 - Transportbehälter; BGH GRUR 1993, 890 - Teilungsgebühren; BGH GRUR 1988, 316 - Wärmeaustauscher; Mes PatG, 3. Aufl., § 100 PatG Rn. 11; Schulte PatG, 8. Aufl., § 99 Rn. 10; § 100 Rn. 12) die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts über die Erinnerung in Kostenfestsetzungsverfahren als nicht statthaft angesehen wird.
  • BGH, 06.12.2016 - X ZB 13/15

    Erstattung von Jahresgebühren für eine erfolglos gebliebene Patentanmeldung

    Nachdem das Patentgericht die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss nur zulässig, wenn ein solcher Mangel geltend gemacht und dies mit näheren Ausführungen begründet wird (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - X ZB 6/00, GRUR 2001, 139 - Parkkarte; Beschluss vom 28. März 2006 - X ZB 1/05 Rn. 4, in juris).
  • BGH, 28.03.2006 - X ZB 1/05

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den

    Die auf § 18 Abs. 2, 4 GebrMG, § 100 Abs. 3 Nr. 3 und 6 PatG gestützte Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil mit ihr gesetzlich vorgesehene Rechtsbeschwerdegründe, nämlich die Verletzung rechtlichen Gehörs und eine im Sinne des Begründungszwangs fehlende Begründung, geltend gemacht werden und dies mit näheren Ausführungen begründet worden ist (vgl. Sen.Beschl. v. 24.10.2000 - X ZB 6/00, GRUR 2001, 139 - Parkkarte, m. Hinw. auf die st. Rspr. d. Sen.).
  • BGH, 18.01.2005 - X ZB 6/04

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung im Verfahren über den Widerruf

    Sie ist zulässig, weil mit ihr ein gesetzlich vorgesehener Rechtsbeschwerdegrund, daß die Entscheidung nämlich nicht mit Gründen versehen sei, geltend gemacht wird, und dies mit näheren Ausführungen begründet worden ist (vgl. Sen., Beschl. v. 24.10.2000 - X ZB 6/00, GRUR 2001, 139 - Parkkarte, mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 26.02.2002 - X ZB 3/01

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung

    Sie ist zulässig, weil mit ihr ein gesetzlich vorgesehener Rechtsbeschwerdegrund, daß die Entscheidung nämlich nicht mit Gründen versehen sei, § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG, geltend gemacht wird und dies mit näheren Ausführungen begründet worden ist (vgl. Sen.Beschl. v. 24.10.2000 - X ZB 6/00, GRUR 2001, 139 -Parkkarte m. Hinw. auf die st. Rspr. des Senats).
  • BPatG, 07.05.2012 - 4 ZA (pat) 13/12

    Mitwirkender Rechtsanwalt III - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Nach bisher überkommener Auffassung (BGH GRUR 2001, 139, 140 - Parkkarte; BGHZ 97, 9 = GRUR 1986, 453 - Transportbehälter; BGH GRUR 1993, 890 - Teilungsgebühren; BGH GRUR 1988, 316 - Wärmeaustauscher; Mes, a. a. O., § 100 PatG Rn. 11; Schulte, a. a. O., § 99 Rn. 10; § 100 Rn. 12) wird die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts über die Erinnerung in Kostenfestsetzungsverfahren als nicht statthaft angesehen.
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 38/09

    Plus 2/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Plus

    Dementsprechend hält der Bundesgerichtshof im Markenrecht jedenfalls eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Wege der Rechtsbeschwerde für unzulässig und verweist insoweit auf den Grundsatz des § 99 ZPO (BGH GRUR 1967 94 (96) - Stute/Hengst; BGH GRUR 2001, 139 (140) - Parkkarte m. w. N.).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 20/09

    Limit Plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Limit

  • BGH, 16.01.2017 - X ZB 13/15
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 43/09

    REISE plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "REISE

  • BPatG, 16.05.2012 - 4 ZA (pat) 52/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Mitwirkender Vertreter" -

  • BPatG, 15.03.2001 - 17 W (pat) 33/99

    Bindungswirkung des im Einspruchsschriftsatz gestellten Antrags des

  • BPatG, 20.10.2011 - 35 W (pat) 19/10
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