Rechtsprechung
BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anmeldung der Wortmarke "Energie mit Esprit"; Annahme einer unmittelbar beschreibenden Angabe; Anforderungen an die Unterscheidungskraft eines Werbeslogans
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
Markenschutz für Werbespruch mit widersprüchlichem bzw. mehrdeutigem Inhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2001, 511
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
"PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten …
Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, wobei jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES). - BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
Partner with the Best
Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
Dieser Beurteilungsmaßstab gilt auch für sloganartige Wortfolgen wie der hier angemeldeten "Energie mit Esprit", denn unterschiedliche Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken zu stellen, wäre insbesondere nach der neueren Rechtsprechung nicht gerechtfertigt (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, wobei jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).
- BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
Radio von hier
Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
Dieser Beurteilungsmaßstab gilt auch für sloganartige Wortfolgen wie der hier angemeldeten "Energie mit Esprit", denn unterschiedliche Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken zu stellen, wäre insbesondere nach der neueren Rechtsprechung nicht gerechtfertigt (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns). - BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97
Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung
Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
Dieser Beurteilungsmaßstab gilt auch für sloganartige Wortfolgen wie der hier angemeldeten "Energie mit Esprit", denn unterschiedliche Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken zu stellen, wäre insbesondere nach der neueren Rechtsprechung nicht gerechtfertigt (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96
FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis
Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, wobei jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).
- BPatG, 03.04.2002 - 33 W (pat) 172/01 Die Unterscheidungskraft sloganartiger Wortfolgen ist aber grundsätzlich nach den gleichen Anforderungen wie bei sonstigen Wortmarken zu beurteilen (vgl BGH GRUR 2000, 323f - Partner with the Best; BGH GRUR 2000, 321f - Radio von hier, Radio wie wir; BGH GRUR 2000, 720f - Unter Uns; BGH WRP 2001, 672f - Test it; EuG GRUR 2002, 258ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; Beschlüsse des Senats, zB: BPatGE 43, 253ff - Energie mit Esprit - und vom 10. April 2001 Az 33 W (pat) 245/00 - So vermehrt sich Geld!) Bei Werbeslogans wird der Verkehr zwar häufig eine Werbeaussage annehmen, die nicht der Herkunftsidentifizierung des Produktes, sondern ausschließlich seiner Beschreibung dient; die Werbewirkung schließt aber eine Identifizierungsfunktion nicht von vornherein aus (…vgl BGH aaO).
Dies trifft auch auf die im vorliegenden Fall angemeldete Marke "Competence in Finance" zu (vgl dagegen zB BPatGE 43, 253ff - Energie mit Esprit).
Denn kurze, prägnante und in ihrem Sprechrhythmus oder ihrer Klangmelodie ansprechende Aussagen sind keine deshalb schon unternehmenskennzeichnend individualisierende Unterscheidungsmittel, sondern insbesondere aus den Medien, der Journalistik und der Werbesprache allgemein geläufige Stilmittel (vgl BPatGE 43, 253, 256 - Energie mit Esprit).
- BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 559/18
Markenbeschwerdeverfahren - "BILLIG? WILL ICH! (Wort-Bild-Marke)" - fehlende …
Die Entscheidungen des BPatG 33 W (pat) 135/00 - Energie mit Esprit, 28 W (pat) 28/15 - Energie mit Sympathie, 32 W (pat) 191/04 - Malle für Alle, 26 W (pat) 19/07 - PARKEN mit Marken und 29 W (pat) 47/95 - Radio von hier, Radio wie wir zeigten, dass eine einfache Wortfolge durch Reimform Unterscheidungskraft erlangen könne.a) Die Wortfolge "Energie mit Esprit" (BPatG 33 W (pat) 135/00) ist als schutzfähig angesehen worden, weil sie eine ersichtlich unrealistisch euphorische, widersprüchliche Aussage enthalte und keine eindeutige sinngebende Ergänzung nahelege, so dass sie weder als unmittelbar beschreibende Angabe noch als ohne weiteres verständliche Anpreisung oder Werbeaussage allgemeiner Art geeignet sei.
- BPatG, 30.11.2005 - 29 W (pat) 110/04 Sie verweist außerdem auf die Entscheidung 33 W (pat) 135/00, in der das Gericht den Slogan "Energie mit Esprit" für schutzfähig erachtet hatte.
Die von der Beschwerdeführerin zitierte Entscheidung 33 W (pat) 135/00 - "Energie mit Esprit" - gibt keinen Anlass für eine abweichende Beurteilung.
- BPatG, 18.12.2001 - 33 W (pat) 105/01
Fehlende markenrechtliche Unterscheidungskraft eines Werbespruchs
Auch in Fällen sloganartiger Wortfolgen ist aber bei beschreibenden Angaben oder Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art von mangelnder Unterscheidungskraft auszugehen (vgl BGH WRP 2001, 692, 693 - Test it; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns; BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; BPatGE 43, 253 ff - Energie mit Esprit). - BPatG, 26.09.2016 - 28 W (pat) 28/15
Markenbeschwerdeverfahren - "Energie mit Sympathie" - Unterscheidungskraft - kein …
Die verschiedenen für Verbraucher in Betracht kommenden Energieträger, wie typischerweise elektrische Energie, Erdgas, Fernwärme und Nahwärme, Heizöle, Kraftstoffe (Benzine, Dieselkraftstoffe) etc. (vgl. unter www.wikipedia.de - "Energie"), unterliegen regelmäßig einer gesetzlichen Normierung und bleiben für den Verbraucher trotz zahlreicher verschiedener Erzeuger, Lieferanten und Anbieter stofflich grundsätzlich immer gleich (vgl. BPatG 33 W (pat) 135/00 - Energie mit Esprit). - BPatG, 01.06.2010 - 33 W (pat) 127/08
Markenbeschwerdeverfahren - "Wunschlage" - Unterscheidungskraft, keine …
Dies gilt insbesondere, wenn der Produktbezug - wie hier - nur schwach ausgeprägt ist und die Werbebotschaft nur unterschwellig vermittelt wird (BPatG GRUR 2001, 511 - Energie mit Esprit). - BPatG, 30.01.2017 - 27 W (pat) 531/16
Markenbeschwerdeverfahren - "BEHOOKED" - Unterscheidungskraft - kein …
Mit Recht hat der Beschwerdeführer in der Beschwerde darauf hingewiesen, dass Kürze, Originalität und Prägnanz eines Werbespruchs wesentliche Indizien für dessen Unterscheidungskraft darstellen (…vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 39 - Vorsprung durch Technik; BPatG GRUR 2004, 333 - ZEIG MIR DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN; BPatG GRUR 2001, 511, 512 - Energie mit Esprit;… Ströbele/Hacker Markengesetz, 11. Auflage, § 8, Rdnr. 234 und 235). - BPatG, 04.12.2013 - 26 W (pat) 75/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Es ist Deine Zeit" - Unterscheidungskraft
Hingegen bedarf es für die Bejahung der Unterscheidungskraft keines besonderen Phantasieüberschusses, so dass auch eher einfache Aussagen im Einzelfall die Herkunftsfunktion erfüllen können (…EuGH a. a. O. - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2009, 778 - Willkommen im Leben; BGH GRUR 2002, 1071 Bar jeder Vernunft; BPatG GRUR 2001, 511, 512 - Energie mit Esprit). - BPatG, 15.01.2013 - 27 W (pat) 84/12
Markenbeschwerdeverfahren - "mysportworld Wir bewegen Dich (Wort-Bild-Marke)" - …
Mit dem Slogan "Wir bewegen Dich", der das Verb "bewegen" in einer für Werbung und Handelsdienstleistungen ungewöhnlichen Art verwendet, wirkt sie als betriebliches Unterscheidungsmittel (vgl. EUGH GRUR 2010, 228 - Vorsprung durch Technik; BPatG GRUR 2001, 511 - Energie mit Esprit; BPatG, Beschl. v. 3. März 2010 - 26 W (pat) 71/09, BeckRS 2010, 10223 - Energie mit Idee), zumal die Wortfolge vom Publikum einen gewissen Interpretationsaufwand verlangt. - BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11
Markenbeschwerdeverfahren - "MY SHOES HIER GEHT MEHR! (Wort-Bild-Marke)" - …
"Hier geht mehr!" lässt keinen eindeutigen Sinngehalt erkennen, sondern soll als kurze, prägnante und witzige Aussage in offenbar beabsichtigter Mehrdeutigkeit verschiedene Assoziationen hervorrufen (BPatG GRUR 2001, 511 - Energie mit Esprit; BPatG, Beschluss vom 3. März 2010, Az: 26 W (pat) 71/09, BeckRS 2010, 10223 - Energie mit Idee). - BPatG, 11.03.2003 - 33 W (pat) 285/01
- BPatG, 08.10.2002 - 33 W (pat) 13/02
- BPatG, 10.09.2002 - 33 W (pat) 57/02
- BPatG, 10.07.2001 - 33 W (pat) 130/01
- BPatG, 13.03.2001 - 33 W (pat) 38/01
- BPatG, 22.04.2009 - 26 W (pat) 59/08
- BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 44/07
- BPatG, 08.05.2001 - 33 W (pat) 235/00
- BPatG, 08.05.2001 - 33 W (pat) 233/00
- BPatG, 22.05.2003 - 25 W (pat) 283/01
- BPatG, 21.08.2001 - 27 W (pat) 150/00