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   BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00   

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https://dejure.org/2001,4125
BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00 (https://dejure.org/2001,4125)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00 (https://dejure.org/2001,4125)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 33 W (pat) 135/00 (https://dejure.org/2001,4125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung der Wortmarke "Energie mit Esprit"; Annahme einer unmittelbar beschreibenden Angabe; Anforderungen an die Unterscheidungskraft eines Werbeslogans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
    Markenschutz für Werbespruch mit widersprüchlichem bzw. mehrdeutigem Inhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 511
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, wobei jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
    Dieser Beurteilungsmaßstab gilt auch für sloganartige Wortfolgen wie der hier angemeldeten "Energie mit Esprit", denn unterschiedliche Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken zu stellen, wäre insbesondere nach der neueren Rechtsprechung nicht gerechtfertigt (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, wobei jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
    Dieser Beurteilungsmaßstab gilt auch für sloganartige Wortfolgen wie der hier angemeldeten "Energie mit Esprit", denn unterschiedliche Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken zu stellen, wäre insbesondere nach der neueren Rechtsprechung nicht gerechtfertigt (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
    Dieser Beurteilungsmaßstab gilt auch für sloganartige Wortfolgen wie der hier angemeldeten "Energie mit Esprit", denn unterschiedliche Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken zu stellen, wäre insbesondere nach der neueren Rechtsprechung nicht gerechtfertigt (vgl BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; BGH GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; BGH GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung einer Marke, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, wobei jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 - FOR YOU; BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).
  • BPatG, 03.04.2002 - 33 W (pat) 172/01
    Die Unterscheidungskraft sloganartiger Wortfolgen ist aber grundsätzlich nach den gleichen Anforderungen wie bei sonstigen Wortmarken zu beurteilen (vgl BGH GRUR 2000, 323f - Partner with the Best; BGH GRUR 2000, 321f - Radio von hier, Radio wie wir; BGH GRUR 2000, 720f - Unter Uns; BGH WRP 2001, 672f - Test it; EuG GRUR 2002, 258ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; Beschlüsse des Senats, zB: BPatGE 43, 253ff - Energie mit Esprit - und vom 10. April 2001 Az 33 W (pat) 245/00 - So vermehrt sich Geld!) Bei Werbeslogans wird der Verkehr zwar häufig eine Werbeaussage annehmen, die nicht der Herkunftsidentifizierung des Produktes, sondern ausschließlich seiner Beschreibung dient; die Werbewirkung schließt aber eine Identifizierungsfunktion nicht von vornherein aus (vgl BGH aaO).

    Dies trifft auch auf die im vorliegenden Fall angemeldete Marke "Competence in Finance" zu (vgl dagegen zB BPatGE 43, 253ff - Energie mit Esprit).

    Denn kurze, prägnante und in ihrem Sprechrhythmus oder ihrer Klangmelodie ansprechende Aussagen sind keine deshalb schon unternehmenskennzeichnend individualisierende Unterscheidungsmittel, sondern insbesondere aus den Medien, der Journalistik und der Werbesprache allgemein geläufige Stilmittel (vgl BPatGE 43, 253, 256 - Energie mit Esprit).

  • BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 559/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "BILLIG? WILL ICH! (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Die Entscheidungen des BPatG 33 W (pat) 135/00 - Energie mit Esprit, 28 W (pat) 28/15 - Energie mit Sympathie, 32 W (pat) 191/04 - Malle für Alle, 26 W (pat) 19/07 - PARKEN mit Marken und 29 W (pat) 47/95 - Radio von hier, Radio wie wir zeigten, dass eine einfache Wortfolge durch Reimform Unterscheidungskraft erlangen könne.

    a) Die Wortfolge "Energie mit Esprit" (BPatG 33 W (pat) 135/00) ist als schutzfähig angesehen worden, weil sie eine ersichtlich unrealistisch euphorische, widersprüchliche Aussage enthalte und keine eindeutige sinngebende Ergänzung nahelege, so dass sie weder als unmittelbar beschreibende Angabe noch als ohne weiteres verständliche Anpreisung oder Werbeaussage allgemeiner Art geeignet sei.

  • BPatG, 30.11.2005 - 29 W (pat) 110/04
    Sie verweist außerdem auf die Entscheidung 33 W (pat) 135/00, in der das Gericht den Slogan "Energie mit Esprit" für schutzfähig erachtet hatte.

    Die von der Beschwerdeführerin zitierte Entscheidung 33 W (pat) 135/00 - "Energie mit Esprit" - gibt keinen Anlass für eine abweichende Beurteilung.

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