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   OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99   

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https://dejure.org/2000,2313
OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99 (https://dejure.org/2000,2313)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.10.2000 - 6 U 209/99 (https://dejure.org/2000,2313)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 6 U 209/99 (https://dejure.org/2000,2313)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; GmbH; Technische Kommunikation; Unterlassungsanspruch; Annexanspruch

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 16 Abs. 1; ; UWG § 16 a.F.; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 5; ; MarkenG § 4; ; MarkenG § 14 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 12; ; BGB § 679; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 2 1. Alt.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12; MarkenG §§ 4 14 5 15; UWG § 1
    "Online" als Firmenbestandteil - Unterscheidungskraft - Verwechlungsgefahr - identische Markenverletzung - Wort-/Bildmarke - Kostenersatz bei unberechtigter Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    'Online' als Firmenbestandteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 525
  • MMR 2001, 392
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99
    In diesem Zusammenhang ist dann auch die Tatsache von Bedeutung, dass sich der Verkehr bezogen auf die Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils einer Wort-/ Bildmarke grundsätzlich eher an dem Wort- als an dem Bildbestandteil eines solchen kombinierten Zeichens zu orientieren pflegt (vgl. dazu nur: BGH GRUR 1996, 267, 269 "Aqua", m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95

    "ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99
    Allerdings ist der Klägerin zuzugestehen, dass sich die Markenähnlichkeit zwar maßgeblich nach dem Gesamteindruck des jeweils kollidierenden Zeichens bestimmt, dass dieser Grundsatz aber nicht ausschließt, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil und namentlich dem Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beigemessen werden und deshalb bei Übereinstimmung der Bezeichnungen in den jeweils prägenden Bestandteilen die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein kann (vgl. hierzu etwa BGH GRUR 1996, 200, 201 "Innovadiclophlont"; BGH WRP 1998, 990, 991 "ALKA-SELTZER"; BGH WRP 1999, 189, 191 "Tour de culture"; BGH WRP 1998, 988, 989 "ECCO II", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99
    Voraussetzung dafür ist aber, dass der Wortbestandteil eines kombinierten Wort-/Bildzeichens der vorliegenden Art eine eigenständige herkunftshinweisende Bedeutung für den Verkehr entfaltet (BGH, a.a.O. "Aqua" und BGH GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze").
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99
    Das entspricht allgemeiner Meinung (vgl. nur BGH WRP 1997, 952, 954 "L'Orange"; BGH GRUR 1997, 468, 469 "NetCom"; BGH GRUR 1996, 68, 69 "Cotton Line"; BGH GRUR 1995, 825, 826, 827 "Torres"; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 15 Rn. 32 und Fezer, Markenrecht, § 15 Rn. 2).
  • OLG München, 16.11.1995 - 6 U 4206/95
    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99
    Insbesondere kann offen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verwendung einer Internet-Domain zugleich die Produkte des im Internet vertretenen Unternehmens ihrer betrieblichen Herkunft nach kennzeichnet, also einen kennzeichenmäßigen Gebrauch im herkömmlichen Sinne darstellt (siehe dazu: Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 65), und ob § 14 MarkenG nur Schutz gegen eine markenmäßige Verwendung eines Zeichens bietet oder ob er jegliche unbefugte Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr, also auch den nicht zeichenmäßigen Gebrauch der hier möglicherweise vorliegenden Art, untersagt (zu dieser höchst streitigen Frage vgl. OLG Hamburg, MD 2000, 55 ff. und WRP 1996, 572, 576; KG, OLGR 1998, 338, 339; OLG München, OLGR 1996, 191; Klaka in: Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Auflage, § 14 Rn. 21 und § 23 Rn. 5; Fezer, a.a.O., § 14 Rn. 35 ff.; Piper, GRUR 1996, 429, 434; von Gamm, WRP 1993, 797 und Starck, GRUR 1996, 690, 691).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99
    Ist damit für die Annahme von Markenidentität im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG von vornherein kein Raum, kommt im Streitfall allenfalls ein Verstoß der Beklagten gegen § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG in Betracht, so dass es entscheidend auf die Verwechslungsgefahr ankommt, eine Frage, die nicht Tatsachen-, sondern Rechtsfrage ist (statt vieler: BGH GRUR 1995, 808, 810 "P3-plastoclin").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99
    Allerdings ist der Klägerin zuzugestehen, dass sich die Markenähnlichkeit zwar maßgeblich nach dem Gesamteindruck des jeweils kollidierenden Zeichens bestimmt, dass dieser Grundsatz aber nicht ausschließt, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil und namentlich dem Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beigemessen werden und deshalb bei Übereinstimmung der Bezeichnungen in den jeweils prägenden Bestandteilen die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein kann (vgl. hierzu etwa BGH GRUR 1996, 200, 201 "Innovadiclophlont"; BGH WRP 1998, 990, 991 "ALKA-SELTZER"; BGH WRP 1999, 189, 191 "Tour de culture"; BGH WRP 1998, 988, 989 "ECCO II", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99
    Allerdings ist der Klägerin zuzugestehen, dass sich die Markenähnlichkeit zwar maßgeblich nach dem Gesamteindruck des jeweils kollidierenden Zeichens bestimmt, dass dieser Grundsatz aber nicht ausschließt, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil und namentlich dem Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke unter Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beigemessen werden und deshalb bei Übereinstimmung der Bezeichnungen in den jeweils prägenden Bestandteilen die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein kann (vgl. hierzu etwa BGH GRUR 1996, 200, 201 "Innovadiclophlont"; BGH WRP 1998, 990, 991 "ALKA-SELTZER"; BGH WRP 1999, 189, 191 "Tour de culture"; BGH WRP 1998, 988, 989 "ECCO II", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99
    Eine Rechte und Pflichten auslösende Sonderrechtsbeziehung entsteht zwischen dem Abgemahnten und dem Abmahnenden nicht, wenn - wie hier - die Abmahnung objektiv zu Unrecht erfolgt ist (statt vieler: BGH GRUR 1995, 167, 169 "Kosten bei unberechtigter Abmahnung").
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 209/99
    Das entspricht allgemeiner Meinung (vgl. nur BGH WRP 1997, 952, 954 "L'Orange"; BGH GRUR 1997, 468, 469 "NetCom"; BGH GRUR 1996, 68, 69 "Cotton Line"; BGH GRUR 1995, 825, 826, 827 "Torres"; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 15 Rn. 32 und Fezer, Markenrecht, § 15 Rn. 2).
  • OLG Hamburg, 07.12.1995 - 3 U 168/92
  • BGH, 13.06.1996 - I ZB 18/94

    "JOY"; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildzeichen

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 38/95

    "L'Orange"; Rückwirkende Beseitigung des Verlustes eines Unternehmenskennzeichens

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 6 U 217/11

    Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt "blindlings" den Aussagen des Gläubigers zu folgen (vgl. BGH, NJW 1995, 715, juris-Rn. 28, 31; OLG Hamm, MMR 2012, 538, juris-Rn. 51 f.; OLG Köln, GRUR 2001, 525, juris-Rn. 89).
  • LG Saarbrücken, 08.03.2001 - 1 O 94/01

    Anwaltsvermittlungsservice

    Eine Eignung zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung kann dem Begriff "..." deshalb nicht entnommen werden (siehe hierzu vergleichbar OLG Hamburg WRP 2001, 717 zu "start up" als Hinweis auf Unternehmensgründung und OLG Köln GRUR 2001, 525 zu "online").

    Der Schutz eines aus einem zusammengesetzten Zeichen herausgelösten Elements ist dem Markenrecht grundsätzlich fremd (BGH GRUR 2001, 525).

    Der Verkehr orientiert sich eher an dem Wort- als an dem Bildbestandteil eines kombinierten Zeichens (OLG Köln GRUR 2001, 525 -528-), zumal der Wortbestandteil "..." eine eigenständige herkunftshinweisende Bedeutung entfaltet, wie oben dargelegt ist.

  • OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02

    Benutzung einer Wort/Bildmarke als Internet-Link - "Anwalt-Suchservice" im

    Dementsprechend hat der Senat bereits in der Entscheidung "Online" (GRUR 01, 525,528) ausdrücklich ausgeführt, dass es sich verbiete, einem beschreibenden Wortbestandteil einer Wort-Bildmarke im Wege der Prägung isolierten Schutz zu gewähren.
  • OLG Köln, 21.03.2003 - 6 U 150/02

    Begriff der Geschäftsmäßigkeit im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes

    Zwischen Abmahnendem und zu Unrecht Abgemahntem entsteht keine Rechte und Pflichten auslösende Sonderrechtsbeziehung (BGH GRUR 1995, 167 "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; OLG Köln GRUR 2001, 525; Teplitzky Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 8. Aufl., 41. Kap., Rn. 57 ff).
  • LG Ulm, 15.10.2014 - 10 O 70/14
    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt blindlings den Aussagen des Gläubigers zu folgen (BGH NJW 1995, 715; OLG Hamm, MMR 2012, 538; OLG Köln, GRUR 2001, 525; Rieble, a.a.O.).
  • LG Ulm, 29.09.2014 - 10 O 70/14

    Zustimmung zur Aufhebung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsvertrags

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, insbesondere wenn dem Schuldner, zu dessen allgemeinem Lebensrisiko die Konfrontation mit unberechtigten Ansprüchen gehört, alles an die Hand gegeben wird, was er benötigt, um sich durch eigene Erkundigungen - und diese obliegen ihm selbst - über die Rechtslage zu vergewissern, statt blindlings den Aussagen des Gläubigers zu folgen (BGH NJW 1995, 715 [BGH 01.12.1994 - I ZR 139/92] ; OLG Hamm, MMR 2012, 538; OLG Köln, GRUR 2001, 525; Rieble, a.a.O.).
  • BPatG, 11.10.2001 - 25 W (pat) 47/01
    Vorliegend ist aber bereits deshalb keine andere Bewertung gerechtfertigt, weil die aufgezeigten beschreibenden Verwendungsnachweise gerade das maßgebliche deutschsprachige Inland betreffen (vgl auch zu dem Begriff "Online" als Synonym für technische Kommunikation und das Internet: OLG Köln GRUR 2001, 525, 527).
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