Rechtsprechung
BGH, 06.07.2000 - I ZR 243/97 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterwerfungserklärung - Wettbewerbsbeinträchtigung - Räumlicher Markt - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Unterlassungsanspruch - Gesetzesänderung
- werbung-schenken.de
Altunterwerfung IV
UWG § 13
Vertragsstrafevereinbarung - info-it-recht.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- steinhoefel.de (Leitsatz)
Altunterwerfung IV
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 242
Vertragsstrafenanspruch aus vor dem 1. 8. 1994 abgegebener Unterwerfungserklärung auch bei fehlender Beeinträchtigung auf dem räumlichen Markt des Gläubigers - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Fortgeltung einer vor In-Kraft-Treten der UWG-Novelle am 1.8.1994 abgegebenen Unterwerfungserklärung
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3645
- MDR 2001, 582
- MDR 2001, 583
- GRUR 2001, 85
- WM 2001, 52
- BB 2000, 2328
- DB 2001, 531
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 08.05.2014 - I ZR 210/12
fishtailparka - Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche …
Auch ohne Kündigung kann einem vertraglichen Vertragsstrafeanspruch ausnahmsweise der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Anspruch dem Gläubiger aufgrund einer erfolgten Gesetzesänderung unzweifelhaft, das heißt ohne weiteres erkennbar, nicht mehr zusteht (BGHZ 133, 316, 329 - Altunterwerfung I; Urteil vom 6. Juli 2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85, 86 = WRP 2000, 1404 - Altunterwerfung IV). - BGH, 14.02.2019 - I ZR 6/17
Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Wettbewerbsrechtliches …
c) Die Revision verweist demgegenüber auf die Senatsentscheidungen "Altunterwerfung I" (Urteil vom 26. September 1996 - I ZR 265/95, BGHZ 133, 316) und "Altunterwerfung IV" (Urteil vom 6. Juli 2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85 = WRP 2000, 1404). - BGH, 17.07.2014 - I ZR 210/12
Berichtigung eines Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
Auch ohne Kündigung kann einem vertraglichen Vertragsstrafeanspruch ausnahmsweise der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn der Anspruch dem Gläubiger aufgrund einer erfolgten Gesetzesänderung unzweifelhaft, das heißt ohne weiteres erkennbar, nicht mehr zusteht (BGHZ 133, 316, 329 - Altunterwerfung I; Urteil vom 6. Juli 2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85, 86 = WRP 2000, 1404 - Altunterwerfung IV).
- OLG Frankfurt, 04.10.2012 - 6 U 217/11
Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der …
Der auf die Grundsätze von Treu und Glauben gestützte und nur ausnahmsweise anzunehmende Wegfall der Bindungswirkung beruht im Wesentlichen auf der Überlegung, dass dem Gläubiger das Vorgehen aus dem Unterlassungsvertrag dann verwehrt sein müsse, wenn ihm der durch die Unterwerfungserklärung gesicherte Anspruch eindeutig nicht mehr zusteht und der Gläubiger kein schützenswertes Interesse an der Vertragsfortsetzung hat (vgl. BGH, BGHZ 133, 316 - Altunterwerfung I, Tz. 28; GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV, Tz. 16;… OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1296, juris-Rn. 21). - OLG Karlsruhe, 07.05.2012 - 6 U 187/10
Markenverletzung: Einwand des Rechtsmissbrauchs wegen Markenlöschung bei …
Zwar bildet der Wegfall des dem vertraglich vereinbarten Verbot zugrunde liegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, einen wichtigen Grund, der die Kündigung des Unterlassungsvertrages wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung rechtfertigt (BGHZ 133, 316 sub II.2.c - Altunterwerfung I; vgl. auch BGH GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV).Nicht ausreichend ist allerdings, wenn der Unterlassungsanspruch vom Gläubiger nur deshalb nicht geltend gemacht werden könnte, weil sich die Parteien auf dem vom Gläubiger bedienten regionalen Markt nicht begegnen (BGH GRUR 2001, 85 - Altunterwerfung IV); ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor.
- OLG Saarbrücken, 27.12.2019 - 1 U 47/19
Sekundärklausel - 1. Hat sich eine Genossenschaftsbank auf eine Abmahnung eines …
Diese Auslegung entspricht dem Zweck eines solchen Unterlassungsvertrags, der regelmäßig neben dem Bestreben, einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch durch einen vereinfacht durchsetzbaren und strafbewehrten vertraglichen Anspruch zu ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 6.7.2000 - I ZR 243/97, bei Juris Rn. 15) insbesondere auch darin liegt, nach einer Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr auszuräumen und die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens entbehrlich zu machen (vgl. BGH…, Urteil vom 3.7.2003 - I ZR 297/00, bei Juris Rn. 21;… Urteil vom 17.7.1997 - I ZR 40/95, bei Juris Rn. 22). - OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung; …
Der reine Einwand unzulässiger Rechtsausübung kann auch ohne Kündigung eines Unterwerfungsvertrages der Geltendmachung eines Anspruchs aus diesem entgegengestellt werden, wenn der Anspruch dem Gläubiger aufgrund einer Gesetzesänderung unzweifelhaft, d.h. ohne weiteres erkennbar, nicht mehr zusteht (…BGH a.a.O. [Tz. 23] - fishtailparka ; GRUR 2001, 85 [Tz. 19] - Altunterwerfung IV ;… Bornkamm in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 12, 1.164;… Ottofülling a.a.O. § 12 UWG, 308; vgl. auch BGH U. v. 24.02.2015 - XI ZR 47/14 [Tz. 45]). - OLG München, 26.11.2020 - 29 U 5407/19
Berufung, Auslegung, Wiedereinsetzung, Vertragsschluss, Unterlassung, …
Bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen besteht der regelmäßig mit der Abgabe derartiger Erklärungen verfolgte Zweck darin, einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch durch einen vereinfacht durchsetzbaren und strafbewehrten vertraglichen Anspruch zu ersetzen, dessen Geltendmachung keine Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr mehr voraussetzt (vgl. BGH GRUR 1998, 953, 954 - Altunterwerfung III; GRUR 2001, 85, 86 - Altunterwerfung IV; GRUR 1999, 522, 524 - Datenbankabgleich).b) Soweit sich die Beklagte auf eine außerordentliche Kündigung stützen will, kommen als wichtiger Grund zwar grundsätzlich ein rechtsmissbräuchliches Verhalten bei einer dem Vertragsschluss vorangegangenen Abmahnung oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht (…vgl. BGH GRUR 2019, 638 Rn. 12 - Kündigung der Unterlassungsvereinbarung; BGHZ 133, 316, 327 - Altunterwerfung I; BGH GRUR 2001, 85, 86 - Altunterwerfung IV;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, UWG, 38. Aufl., § 12, Rn. 1.234 ff.).
- BGH, 26.10.2000 - I ZR 144/98
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abschlußerklärung
Wie der Senat nach dem Erlaß des Berufungsurteils mehrfach entschieden hat, hat die Neuregelung der Klagebefugnis des Mitbewerbers in § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG nicht dazu geführt, daß wettbewerbsrechtliche Ansprüche, für die ein Mitbewerber als unmittelbar Verletzter oder nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG klagebefugt ist, dessen räumlichem Tätigkeitsbereich entsprechend beschränkt sind (…BGH, Urt. v. 10.12.1998 - I ZR 141/96, GRUR 1999, 509, 510 = WRP 1999, 421 - Vorratslücken;… Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 76/98, Umdr. S. 18 f. - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung, z. Veröffentl. in BGHZ bestimmt; Urt. v. 6.7.2000 - I ZR 243/97, Umdr. S. 8 - Altunterwerfung IV). - OLG Jena, 27.09.2006 - 2 U 1076/05 Da die Sachbefugnis des Klägers, anders als bei den entschiedenen Fällen zur Verbandsklagebefugnis (vgl. BGH GRUR 2001, 85, 87 - Altunterwerfung IV), sogar von Anfang an nicht bestand bzw. nicht ausreichend dargelegt und glaubhaft gemacht war, ist ein Festhalten an der Unterlassungsverpflichtung bis zum Zeitpunkt ihrer Kündigung unbillig (BGH GRUR 1997, 382, 386 - Altunterwerfung I), so dass Vertragsstrafeansprüche aus der Unterlassungserklärung nicht durchgesetzt werden können.
- OLG Hamm, 19.05.2005 - 4 U 23/05
Abmahnende Partei darf keine Vertragsstrafe einfordern, wenn sie Geschäftsbetrieb …
- LG Ulm, 29.09.2014 - 10 O 70/14
Zustimmung zur Aufhebung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsvertrags …
- LG Berlin, 26.02.2015 - 52 O 237/14
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Kündigung eines …
- LG Cottbus, 01.02.2021 - 1 O 290/19
- LG Düsseldorf, 13.05.2008 - 4a O 30/08
Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine strafbewehrte …
- LG Düsseldorf, 02.04.2020 - 4b O 80/18
Scharniere für Kühlräume