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   OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00 (1)   

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https://dejure.org/2000,3161
OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00 (1) (https://dejure.org/2000,3161)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.12.2000 - 13 U 235/00 (1) (https://dejure.org/2000,3161)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Dezember 2000 - 13 U 235/00 (1) (https://dejure.org/2000,3161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Koppelung des Erwerbs eines Elektrogerätes mit dem Abschluß eines Stromlieferungsvertrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UWG ; § 3 UWG ; § 1 ZugabeVO ; § 1 Abs. 2 RabattG ; § 16 Nr. 4 GWB
    Unzulässige Wertreklame; Gekoppeltes Rechtsgeschäft; Kaufvertrag; Stromlieferungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Wertreklame; Gekoppeltes Rechtsgeschäft; Kaufvertrag; Stromlieferungsvertrag

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZugabeVO § 1; ; RabattG § 1 Abs. 2; ; GWB § 16 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine unzulässige Wertreklame oder übertriebenes Anlocken bei gekoppeltem Rechtsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 855
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00
    Diese kann bei einem gekoppelten Rechtsgeschäft darin liegen, dass der Eindruck erweckt wird, ein Teil des Gesamtpaketes erhalte man gleichsam geschenkt oder mit einem derartigen Nachlass auf den üblichen Verkaufspreis, wodurch eine übermäßige Attraktivität ausgeübt wird (vgl. BGH WRP 99, 94, 95 - Handy-Endpreis, WRP 98, 727, 728 - Schmuck-Set, Baumbach Hefermehl § 1 Rdnr. 127 f.).

    Denn geht die Wirkung des Anlockens zum Zwecke des Kaufabschlusses von dem Angebot an sich und dessen Attraktivität aus, kann dieses nicht gegen den Leistungswettbewerb verstoßen, der gerade davon lebt, dass Wettbewerber beim Nachfrager mit Preisvorteilen konkurrieren (vgl. BGH WRP 99, 94, 96 m. w. N.).

    Denn mit derartigen rechtlichen Erwägungen hält sich der Verbraucher nicht auf (vgl. BGH WRP 1999, 94, 96 - Handy-Endpreis).

  • BGH, 30.11.1995 - I ZR 233/93

    Saustarke Angebote - Kopplungsangebote

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00
    Nach Auffassung des Senats ist allerdings der Gebrauchsnähe oder dem Funktionszusammenhang der angebotenen Leistung bei der Beurteilung der übertriebenen Anlockwirkung gekoppelt angebotener Waren keine überragende Bedeutung beizumessen (vgl. auch BGH GRUR 96, 363, 364 - Saustarke Angebote - zur Zweckverbundenheit von Tiefkühltruhe und Schweinehälfte).
  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

    Auszug aus OLG Celle, 29.12.2000 - 13 U 235/00
    Diese kann bei einem gekoppelten Rechtsgeschäft darin liegen, dass der Eindruck erweckt wird, ein Teil des Gesamtpaketes erhalte man gleichsam geschenkt oder mit einem derartigen Nachlass auf den üblichen Verkaufspreis, wodurch eine übermäßige Attraktivität ausgeübt wird (vgl. BGH WRP 99, 94, 95 - Handy-Endpreis, WRP 98, 727, 728 - Schmuck-Set, Baumbach Hefermehl § 1 Rdnr. 127 f.).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die - Kopplungsangebote weitgehend zulassende - Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die großzügigere Betrachtungsweise in der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168).
  • OLG Köln, 15.02.2002 - 6 U 180/01

    UWG -Recht; Punto

    Deshalb sind Kopplungsangebote nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung dann wettbewerbswidrig, wenn die Einzelpreise nicht bekannt sind und der Käufer sie trotz längeren Suchens nach Vergleichsobjekten auch nicht in Erfahrung bringen kann, weil er keinerlei Anhaltspunkte für deren Berechnung hat und er deshalb die Preisgestaltung des Angebots nicht mit Konkurrenzangeboten vergleichen kann (BGH "Saustarke Angebote" und "Koppelung im Kaffeehandel", jeweils a.a.O.; vgl. auch OLG München, OLGR 2000, 12 f. und 41 f. sowie OLG Celle, OLGR 2001, 171 ff.).

    Ungeachtet der in der Rechtsprechung (vgl. OLG München OLGR 2000, 41 einerseits und OLG Celle OLGR 2001, 171, 172 andererseits) streitigen, vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Saustarke Angebote" ausdrücklich offen gelassenen Frage, ob der Gesichtspunkt des Gebrauchs- bzw. Funktionszusammenhangs oder der Gebrauchsnähe der angebotenen Waren für die Frage der Zulässigkeit eines Kopplungsangebots von Bedeutung sein kann, ist entscheidendes Abgrenzungsmerkmal damit die - wie das Landgericht zutreffend betont hat - im Wege einer Gesamtschau zu beantwortende Frage, ob der von der Internetwerbung der Antragsgegnerin angesprochene Verkehr keinerlei Anhaltspunkte für die Berechnung der Einzelpreise im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat, und zwar auch dann, wenn man ihm ein längeres und auch aufwendigeres Suchen nach Vergleichsobjekten zumutet.

  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 181/00

    Koppelung eines Sonderpreisangebots für einen Fernseher bei Abschluß eines

    Hier von einem einheitlichen Angebot im Sinne der angeführten Rechtsprechung des BGH zu sprechen, liegt nach Auffassung des Senates entgegen den von der Klägerin vorgelegten Entscheidungen des OLG Celle (13 U 235/00 = Bl.149, 152 d.A.) und des LG Berlin (102 O 91/00 = Bl.139,145 d.A.) fern.
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 72/01

    Kopplungsangebot aus Stromliefervertrag und Fernsehgerät

    Dieser gesetzgeberische Wille muß sich auch darin niederschlagen, was im Rahmen des § 1 UWG als sittenwidrig anzusehen ist; er kann nicht dadurch unterlaufen werden, daß die Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, unverändert - nunmehr als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG - verfolgt werden können (vgl. Berlit, WRP 2001, 349, 351; Heermann/Ruess, WRP 2001, 883, 886; Fezer, WRP 2001, 989, 1008; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1068 f.; Steinbeck, ZIP 2001, 1741, 1745; zurückhaltender dagegen Cordes, WRP 2001, 867, 869 f.; Berneke, WRP 2001, 615, 617; Dittmer, BB 2001, 1961, 1963; J. B. Nordemann, NJW 2001, 2505, 2510 f.; vgl. ferner die großzügigere Betrachtungsweise in der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte: OLG Celle GRUR 2001, 855; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40; KG NJW-RR 2002, 42; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2002, 168).
  • OLG Celle, 24.07.2001 - 13 W 55/01

    Unterlassung ; Werbung ; Wettbewerbswidrigkeit; Streitwert; Selbständiges

    Dieser Umstand, dass die Beklagte ein kritisches Werbesystem zugleich im Interesse der anderen #### durchsetzen könnte, hat es bereits gerechtfertigt, den Streitwert im vorangegangenen Verfahren um den Erlass einer einstweiligen Verfügung - 13 U 235/00 - auf 150.000 DM festzusetzen.
  • OLG Celle, 14.02.2002 - 13 U 143/01

    Unterlassungsanspruch; Werbeanzeige; Wettbewerbsverletzung ; Klagebefugnis;

    Es mag sein, dass unter bestimmten Umständen - so der Senat im Verfügungs-Urteil vom 29. Dezember 2000 im Verfahren zu 13 U 235/00 - Grundlage der Beurteilung ein weiterer sachlicher Markt als der sein kann, dem das beworbene Produkt angehört.
  • OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01

    Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der

    Soweit die Beklagte sich auf die Rechtsprechung zur Kopplung der verbilligten Abgabe von Elektrogeräten mit dem Abschluß von mehrjährigen Stromlieferungsverträgen (vgl. KG NJW-RR 2002, 42 ff. -Kein übertriebenes Anlocken bei Koppelung von günstigem Fernsehgerät mit Stromlieferungsvertrag; OLG Köln GRUR 2001, 853ff. Fernseher für 1 DM; OLG Celle GRUR 2001, 855 ff. -Elektrische Geräte für 1 DM; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2002, 40 ff. Kopplungsangebot bei Stromlieferungsvertrag) bezogen hat, hat der BGH mit seinen Urteilen vom 13. Juni 2002 klar gestellt, daß diese Kopplung nur dann zulässig ist, wenn die Verbraucher über den wirklichen Wert des Angebots ausreichend informiert werden (vgl. Pressemeldung Nr. 59/2002 des BGH vom 13. Juni 2002 zu den Urteilen des BGH vom 13. Juni 2002, Az.: I ZR 71/01, I ZR 72/01 und I ZR 173/01).
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 182/00

    Sittenwidrigkeit des Ansprechens von Passanten zu Werbezwecken

    Hier von einem einheitlichen Angebot im Sinne der angeführten Rechtsprechung des BGH zu sprechen, liegt nach Auffassung des Senates entgegen den von der Klägerin vorgelegten Entscheidungen des OLG Celle (13 U 235/00 = Bl.148, 151 d.A.) und des LG Berlin (102 O 91/00 = Bl.138,144 d.A.) fern.
  • KG, 08.05.2001 - 5 U 6904/00

    Übertriebenes Anlocken - Koppelungsgeschäft - Fernsehgerät und

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle - Urteil vom 28. Dezember 2000 13 U 235/00 das ausgeführt hat, dass der Verkehr unschwer in der Lage ist, im Kern (mit der Handywerbung) vergleichbare Werbungen zu verstehen und bei seiner Kaufentscheidung zu berücksichtigen.
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