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   BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00   

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https://dejure.org/2002,535
BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00 (https://dejure.org/2002,535)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2002 - I ZR 38/00 (https://dejure.org/2002,535)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - I ZR 38/00 (https://dejure.org/2002,535)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit - Unterlassungsantrag - Unlauterer Wettbewerb - Zugabeverordnung - Werbebeigaben - Warenproben - Geringwertige Kleinigkeit - Zugabe - Wettbewerbswidrigkeit

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Unbedenklichkeit von Zugaben, die nach der (aufgehobenen) Zugabeverordnung ausdrücklich erlaubt waren

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 1; ; ZugabeVO § 1 Abs. 2 Buchst. a (aufgehoben durch Gesetz vom 23.7.2001)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Zugabenbündel"; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbswidrigkeit nach der ZugabeVO erlaubter Zugaben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 1088
  • WM 2002, 1986
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen; BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 38/00, GRUR 2002, 1088, 1089 = WRP 2002, 1269 - Zugabenbündel; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, Umdruck S. 7 - Erbenermittler, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann jedoch dann hinzunehmen sein, wenn dies zur Gewährleistung des Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Werbemethode erforderlich erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 38/00, GRUR 2002, 1088, 1089 = WRP 2002, 1269 - Zugabenbündel; BGHZ 158, 174, 186 - Direktansprache am Arbeitsplatz; BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 93/02, GRUR 2005, 443, 445 = WRP 2005, 485 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; BGH GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung; einschränkend Teplitzky aaO Kap. 51 Rdn. 8 a.E.).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Die Anforderungen an die Konkretisierung des Streitgegenstands in einem Unterlassungsantrag sind demgemäß auch abhängig von den Besonderheiten des jeweiligen Sachgebiets (vgl. BGH, Urt. v. 4.7.2002 - I ZR 38/00, GRUR 2002, 1088, 1089 = WRP 2002, 1269 - Zugabenbündel).

    Es ist deshalb bei der Fassung des Klageantrags und des entsprechenden Urteilsausspruchs hinzunehmen, daß das Vollstreckungsgericht bei der Beurteilung behaupteter Verstöße gegen ein in der dargelegten Weise gefaßtes Unterlassungsgebot auch Wertungen vornehmen muß (vgl. BGH GRUR 2002, 1088, 1089 - Zugabenbündel, m.w.N.).

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