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   OLG Frankfurt, 09.08.2002 - 6 W 103/02   

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https://dejure.org/2002,4324
OLG Frankfurt, 09.08.2002 - 6 W 103/02 (https://dejure.org/2002,4324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2002 - 6 W 103/02 (https://dejure.org/2002,4324)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2002 - 6 W 103/02 (https://dejure.org/2002,4324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 UWG, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Markenrechtsstreit: Analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsprechende Anwendbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG im Markenrechtsstreit; Planwidrige Regelungslücke; Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes

  • Judicialis

    UWG § 25; ; UWG § 35; ; ZPO § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 25 § 35; ZPO § 49
    Zur analogen Anwendbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG im Markenrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 1096
  • afp 2002, 552
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2002 - 6 W 103/02
    Zum anderen hat sich die Antragsgegnerin strafbewehrt verpflichtet, die angegriffene Bezeichnung ab 01.09.2002 im Geschäftsverkehr nicht mehr zu verwenden (zur Wirksamkeit einer mit aufschiebender Befristung versehenen Unterwerfungserklärung vgl. allgemein BGH WRP 2001, 1179 ­ Weit-Vor-Winter-Schlussverkauf).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    a) Soweit sich die Antragstellerin auf eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG stützt und dazu eine Reihe von älteren Entscheidungen des Senats zitiert (so z. B. GRUR-RR 2002, 309, 310 - Zerowatt), neigt der Senat mittlerweile - in Übereinstimmung mit einer in der Rechtsprechung im Vordringen begriffener Auffassung - dazu, die analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 UWG im Markenrecht abzulehnen (Senat, MMR 2013, 43, 44 - proconcept-werbung.de; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 146, 147 - E-Sky; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 1096; OLG München, GRUR 2007, 174 - Wettenvermittlung; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 12 Rn. 3.14; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, § 54 Rn. 19 ff.; zweifelnd Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl. 2010, vor §§ 14-19d Rn. 194 ff.; a. A. z. B. KG, KGR 2008, 551).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 130/09

    Abwendbarkeit des § 140 III MarkenG auf die Erstattung vorgerichtlicher

    Fraglich ist bereits, ob (noch) von einer "planwidrigen Regelungslücke" gesprochen werden kann, wenn der Gesetzgeber bei der Neugestaltung des Kennzeichenrechts durch das Markengesetz in Kenntnis des Problems die alte Vorschrift des § 32 V WZG im Ergebnis unverändert in das neue Gesetz (§ 140 V MarkenG a.F.) übernommen und keine ausdrückliche Erstreckung auf den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch vorgenommen hat (vgl. zu der gleichen Überlegung bei der Frage einer analogen Anwendung der wettbewerbsrechtlichen Dringlichkeitsvermutung auf das Markenrecht Senat - 6 W 103/02 - GRUR 2002, 1096).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15

    Markenverletzung durch Zeichenbenutzung auf dem Stand einer internationalen

    Da für markenrechtliche Unterlassungsansprüche auch ein Verfügungsgrund in der Regel zu bejahen ist (vgl. Senat GRUR 2002, 1096), war die einstweilige Verfügung im tenorierten Umfang zu erlassen.
  • OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12

    Bekanntheitsschutz einer als Marke eingetragenen Karosserieform; Gericht der

    Vielmehr ist aufgrund der von jeder Markenverletzung ausgehenden Gefährdung für die geschützte Marke ein berechtigtes Interesse des Markeninhabers, weitere Verletzungshandlungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes alsbald zu unterbinden, regelmäßig zu bejahen; insoweit kann jedenfalls der in § 12 UWG zum Ausdruck kommende allgemeine Rechtsgedanke auch auf das Markenrecht angewendet werden (Beschluss des Senats vom 09.08.2002, Az. 6 W 103/02).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2010 - 6 W 4/10

    Sequestration von rechtsverletzenden Gegenständen zur Sicherung des

    9 Dieser ist anders als der Verfügungsgrund für den Unterlassungsanspruch, der - unter Anwendung des Rechtsgedankens des § 12 Abs. 2 UWG - auch im Geschmacksmusterrecht regelmäßig deshalb gegeben sein wird, weil die von jeder Rechtsverletzung ausgehende Gefährdung für das geschützte Geschmacksmuster ein berechtigtes Interesse ihres Inhabers begründet, weitere Verletzungshandlungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes alsbald zu unterbinden (vgl.: Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Aufl. § 12 Rd 3.14, m.w.Nachw. sowie Senat , Beschl. v. 09.08.2002 - 6 W 103/02 - GRUR 2002, 1096 - juris-Tz 1 - zum Markenrecht), nicht ohne Weiters gegeben.

    Andererseits ist - zugunsten des Anspruchsgegners - zu berücksichtigen, dass eine Obliegenheit zur Abmahnung in Fällen des begründeten Sequestrationsanspruchs regelmäßig deshalb nicht besteht, weil dies dem Zweck des Sequestrationsverfahrens zuwider liefe ( Senat , Beschl. v. 09.08.2002 - 6 W 103/02 - GRUR 2002, 1096 - juris-Tz 3) und dem Anspruchsgegner deshalb auch im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses die Kostenfolge des § 93 ZPO nicht zugute kommt.

  • OLG Frankfurt, 31.10.2019 - 6 U 89/19

    Markenverletzungsprozess: Darlegungs- und Beweislast für Plagiatsvorwurf;

    Nach dem zum Verletzungszeitpunkt und dem Zeitpunkt der Antragstellung am 19.09.18 geltenden Recht ist zwar die Dringlichkeitsvermutung gem. § 12 II UWG bei Schutzrechtsverletzungen nicht unmittelbar anwendbar; nach der Rechtsprechung des Senats kommt aber der Rechtsgedanke dieser Vorschrift auch dort zum Tragen (Senat, GRUR 2002, 1096 - Dringlichkeit im Markenrechtsstreit; Senat, GRUR-RR 2016, 235).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 6 U 243/13

    Verfügungsgrund bei Schutzrechtsverletzungen, insbesondere Zurechnung der

    29 Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Dringlichkeitsvermutung gem. § 12 Abs. 2 UWG bei Schutzrechtsverletzungen nicht unmittelbar anwendbar ist, dass aber der Rechtsgedanke dieser Vorschrift auch dort zum Tragen kommt (Senat GRUR 2002, 1096 = WRP 2002, 1457).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2015 - 6 U 96/15

    Markenverletzung: Unterscheidungskraft und Schutzumfang einer Marke mit

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Dringlichkeitsvermutung gem. § 12 Abs. 2 UWG bei Schutzrechtsverletzungen nicht unmittelbar anwendbar ist, dass aber der Rechtsgedanke dieser Vorschrift auch dort zum Tragen kommt (Senat GRUR 2002, 1096 = WRP 2002, 1457).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 6 W 130/12

    Verfügungsgrund in Kennzeichenstreitsachen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (GRUR 2002, 1096) ist diese Regelung jedoch im Kennzeichenrecht gerade nicht - auch nicht analog - anwendbar.
  • OLG Frankfurt, 23.04.2013 - 6 W 41/13

    Markenmäßige Verwendung einer Modellbezeichnung

    Auch der erforderliche Verfügungsgrund, der nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. GRUR 2002, 1096) in Kennzeichenstreitsachen in der Regel bejaht werden kann, ist gegeben.
  • OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14

    Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie

  • OLG Köln, 04.04.2003 - 6 U 192/02

    Vertrieb elektrischer Drei-Scherkopf-Rasierapparate ; Antrag auf Erlass einer

  • OLG Köln, 12.06.2003 - 6 W 35/03

    Anwendbarkeit der Dringlichkeitsvermutung des UWG im Markenrecht

  • OLG Hamm, 25.01.2011 - 4 U 144/10

    Dringlichkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen

  • LG Frankfurt/Main, 19.11.2008 - 6 O 437/08

    Verletzung des Urheberrechts an einem Computerprogramm: Gestattung der

  • LG Frankfurt/Main, 18.04.2019 - 10 O 117/18
  • OLG Frankfurt, 29.10.2008 - 6 W 123/08
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