Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.02.2001 - 3 U 126/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16925
OLG Hamburg, 15.02.2001 - 3 U 126/99 (https://dejure.org/2001,16925)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.02.2001 - 3 U 126/99 (https://dejure.org/2001,16925)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 3 U 126/99 (https://dejure.org/2001,16925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,16925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrige Behinderung eines Arzneimittelherstellers durch ein Computerprogramm zur Rezepterstellung für Arztpraxen; Lenkung der Wahlentscheidung des Arztes zu Gunsten eines Produktes aus der "Kohl-Pharma-Liste" durch Programmgrundeinstellungen einer ...

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1808
  • GRUR 2002, 278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06

    Konkurrentenbehinderung durch Telefontarif - Rufumleitung zur Verbindung zwischen

    Dies hat die Rechtsprechung zum Beispiel beim Verteilen eigener Handzettel unmittelbar vor dem Geschäftslokal eines Konkurrenten sowie in anderen Fällen angenommen, in denen der Handelnde sich in der Phase der Vertragsanbahnung gleichsam zwischen den Mitbewerber und seine potentiellen Kunden schiebt, um diese - etwa durch das Abfangen und Umleiten fremder Geschäftskorrespondenz oder durch das Unterschieben eigener Waren - von dem beabsichtigten Geschäftsabschluss abzuhalten und ihnen eine Änderung ihres Entschlusses aufzudrängen (BGH, GRUR 1986, 547 [548] - Handzettelwerbung; GRUR 1987, 532 [533] - Zollabfertigung; BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; OLG Hamburg, GRUR 2002, 278 [279] - AKUmed).
  • OLG Hamburg, 11.09.2003 - 3 U 217/02

    Zur Frage des Wettbewerbsverstosses durch Anbieten von EDV-Programmen für

    Das Anbieten eines Computerprogramms für Arztpraxen in Zusammenarbeit mit einem Generikahersteller (G.), das dazu führt, dass bei der Rezepterstellung nach der Eingabe eines Generikums oder Original-Arzneimittels das preisgünstigere G.-Arzneimittel auf dem Bildschirm erscheint und das G. Arzneimittel für das auszudruckende Rezept durch Bestätigen mit der Eingabetaste ausgetauscht werden kann, ist wettbewerbswidrig nicht zu beanstanden, wenn bei der Programminstallation das Ersetzungsprogramm erst auf entsprechende Nachfrage vom Verwender aktiviert werden muss (Abgrenzung zur Vorentscheidung des Senats vom 15. Februar 2001 - 3 U 126/99).

    Der Senat hat nach diesen Grundsätzen in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2001 das Anbieten eines Arzneimittel-Austausch-EDV-Programm wegen dessen Besonderheiten als unlautere Behinderung im Sinne des § 1 UWG untersagt (OLG Hamburg MagazinDienst 2001, 713, GRUR 2002, 278, NJW 2002, 1808 - 3 U 126/99).

  • OLG Köln, 06.06.2007 - 6 U 237/06

    Unlauterkeit des Angebots einer Rufumleitung; Gezielte Behinderung von

    Dies hat die Rechtsprechung zum Beispiel beim Verteilen eigener Handzettel unmittelbar vor dem Geschäftslokal eines Konkurrenten sowie in anderen Fällen angenommen, in denen der Handelnde sich in der Phase der Vertragsanbahnung gleichsam zwischen den Mitbewerber und seine potentiellen Kunden schiebt, um diese - etwa durch das Abfangen und Umleiten fremder Geschäftskorrespondenz oder durch das Unterschieben eigener Waren - von dem beabsichtigten Geschäftsabschluss abzuhalten und ihnen eine Änderung ihres Entschlusses aufzudrängen (BGH, GRUR 1986, 547 [548] - Handzettelwerbung; GRUR 1987, 532 [533] - Zollabfertigung; BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; OLG Hamburg, GRUR 2002, 278 [279] - AKUmed).
  • LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07

    Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen

    Dies hat die Rechtsprechung zum Beispiel beim Verteilen eigener Handzettel unmittelbar vor dem Geschäftslokal eines Konkurrenten sowie in anderen Fällen angenommen, in denen der Handelnde sich in der Phase der Vertragsanbahnung gleichsam zwischen den Mitbewerber und seine potentiellen Kunden schiebt, um diese - etwa durch das Abfangen und Umleiten fremder Geschäftskorrespondenz oder durch das Unterschieben eigener Waren - von dem beabsichtigten Geschäftsabschluss abzuhalten und ihnen eine Änderung ihres Entschlusses aufzudrängen (BGH, GRUR 1986, 547 [548] - Handzettelwerbung; GRUR 1987, 532 [533] - Zollabfertigung; BGHZ 148, 1 = GRUR 2001, 1061 [1062] - Mitwohnzentrale; OLG Hamburg, GRUR 2002, 278 [279] - AKUmed).
  • LG Hamburg, 19.07.2005 - 312 O 495/05

    Wettbewerbsverstoß: Voreinstellung zur Bevorzugung eines Arzneimittelherstellers

    Maßgeblich ist insoweit, ob sich der Werbende gewissermaßen zwischen den Kaufinteressenten und den Mitbewerber schiebt, um ihm eine Änderung seines Kaufentschlusses aufzudrängen (vgl. BGH GRUR 1963, 197, 201 - Zahnprothesen-Pflegemittel ; Hans. OLG GRUR 2002, 278, 279 - AKUmed ; Köhler in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., 2004, § 4 UWG Rz. 10.25).
  • OLG Hamm, 12.01.2000 - 3 U 205/99

    Verfahrensmangel wegen Nichteinholung eines Sachversändigengutachtens bzgl. eines

    Allein das begründet einen Verstoß gegen ein Grundprinzip des Zivilverfahrens und stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einen wesentlichen Verfahrensfehler dar (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 13.12.1999 - 3 U 154/99; vom 08.11.1999 - 3 U 187/99 - vom 13.09.1999 - 3 U 126/99 - vom 03.03.1999 - 3 U 196/98 - vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 539 Rdnrn. 4 f. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht