Rechtsprechung
   EuGH, 20.09.2001 - C-453/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,227
EuGH, 20.09.2001 - C-453/99 (https://dejure.org/2001,227)
EuGH, Entscheidung vom 20.09.2001 - C-453/99 (https://dejure.org/2001,227)
EuGH, Entscheidung vom 20. September 2001 - C-453/99 (https://dejure.org/2001,227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Alleinbezugsvertrag für Bier - Verpachtung von Schankwirtschaften - Kartell - Schadensersatzanspruch einer Vertragspartei

  • Europäischer Gerichtshof

    Courage

  • EU-Kommission PDF

    Courage Ltd gegen Bernard Crehan und Bernard Crehan gegen Courage Ltd und andere.

    EG-Vertrag, Artikel 85 [jetzt Artikel 81 EG]
    1. Wettbewerb - Kartelle - Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann - Recht einer Vertragspartei, sich auf einen Verstoß gegen Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) zu berufen, um Rechtsschutz zu erlangen

  • EU-Kommission

    Courage und Crehan

  • Wolters Kluwer

    Alleinbezugsvertrag für Bier; Verpachtung von Schankwirtschaften; Möglichkeit, sich auf Rechtsschutz zu berufen; Vereinbarkeit von Gemeinschaftsrecht mit Grundsatz des innerstaatlichen rechts bei erheblicher Verantwortung einer Wettbewerbszerrung

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 85
    1. Wettbewerb - Kartelle - Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann - Recht einer Vertragspartei, sich auf einen Verstoß gegen Artikel 85 EG-Vertrag [jetzt Artikel 81 EG] zu berufen, um Rechtsschutz zu erlangen - [EG-Vertrag, Artikel 85 [jetzt Artikel ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kartellblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zum Recht auf Schadensersatz (auch) im Kartellrecht

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Erleichterung von Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Kartellrechts

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Couragiert gegen Kartelle? Die EU-Richtlinie zu Schadensersatz bei Kartellverstößen

  • kartellblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vertrag von Lissabon - Kartellrecht: Zielt die Europäische Union nicht (mehr) auf den Schutz des Wettbewerbs?

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal - Auslegung des Artikels 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Verträge über die Verpachtung von Gaststätten, wonach der Pächter verpflichtet ist, ausschließlich bestimmte dort aufgeführte Biersorten zu kaufen ("tie ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 502 (Ls.)
  • GRUR 2002, 367
  • GRUR Int. 2001, 885
  • GRUR Int. 2002, 54
  • EuZW 2001, 715
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (188)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

    Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
    Mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung ist es jedoch Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten nicht weniger günstig ausgestaltet sind als die entsprechender innerstaatlicher Klagen (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (siehe Urteil vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 27).

    Ebenso wenig verbietet das Gemeinschaftsrecht, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität beachtet werden (siehe Urteil Palmisani, Randnr. 27), dass das innerstaatliche Recht einer Partei, die eine erhebliche Verantwortung für die Wettbewerbsverzerrung trägt, das Recht verwehrt, von ihrem Vertragspartner Schadensersatz zu verlangen.

  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

    Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
    Zweitens stellt Artikel 85 EG-Vertrag, wie sich aus Artikel 3 Buchstabe g EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g EG) ergibt, eine grundlegende Bestimmung dar, die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinschaft und insbesondere für das Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich ist (siehe Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-126/97, Eco Swiss, Slg. 1999, I-3055, Randnr. 36).

    Die Bedeutung dieser Bestimmung hat die Verfasser des EG-Vertrags im Übrigen dazu veranlasst, in Artikel 85 Absatz 2 EG-Vertrag ausdrücklich anzuordnen, dass die nach diesem Artikel verbotenen Vereinbarungen oder Beschlüsse nichtig sind (siehe Urteil Eco Swiss, Randnr. 36).

  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
    Nach einem in den meisten Rechtssystemen der Mitgliedstaaten anerkannten Grundsatz, den der Gerichtshof bereits angewandt hat (siehe Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72, Kommission/Italien, Slg. 1973, 101, Randnr. 10), darf ein Einzelner nämlich nicht aus seinem eigenen rechtswidrigen Verhalten Nutzen ziehen.
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin steht eine differenzierte Beurteilung des Umfangs der Verantwortlichkeiten nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass es für die Anwendung des Artikels 85 EG-Vertrag unerheblich ist, ob die Vertragsparteien nach ihrer wirtschaftlichen Stellung und Funktion auf gleicher Ebene stehen (siehe u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 322, 387).
  • EuGH, 12.12.1967 - 23/67

    Brasserie De Haecht / Wilkin Janssen

    Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
    Unter Bezugnahme auf die Urteile des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie de Haecht, Slg. 1967, 543, 555) und vom 28. Februar1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnrn.
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
    Unter Bezugnahme auf die Urteile des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie de Haecht, Slg. 1967, 543, 555) und vom 28. Februar1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnrn.
  • EuGH, 18.03.1997 - C-282/95

    Guérin automobiles / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
    Drittens hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und unmittelbar in deren Person Rechte entstehen lassen, die die Gerichte der Mitgliedstaaten zu wahren haben (siehe Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 127/73, BRT/SABAM, genannt "BRT I", Slg. 1974, 51, Randnr. 16, und vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503, Randnr. 39).
  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das Gemeinschaftsrecht die innerstaatlichen Gerichte nicht daran hindert, dafür Sorge tragen, dass der Schutz der gemeinschaftrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führt (siehe u. a. Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 14, vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79, Just, Slg. 1980, 501, Randnr. 26, und vom 21. September 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 31).
  • EuGH, 27.02.1980 - 68/79

    Just

    Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
    Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass das Gemeinschaftsrecht die innerstaatlichen Gerichte nicht daran hindert, dafür Sorge tragen, dass der Schutz der gemeinschaftrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führt (siehe u. a. Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 14, vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79, Just, Slg. 1980, 501, Randnr. 26, und vom 21. September 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 31).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
    Was die Befugnis angeht, Ersatz des Schadens zu verlangen, der durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder ein entsprechendes Verhalten verursacht worden ist, so müssen die nationalen Gerichte, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Gemeinschaftsrecht anzuwenden haben, die volle Wirkung von dessen Bestimmungen gewährleisten und die Rechte schützen, die das Gemeinschaftsrecht dem Einzelnen verleiht (vgl. insbesondere die Urteile vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnr. 16, und vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 19).
  • EuGH, 06.02.1973 - 48/72

    Brasserie de Haecht / Wilkin-Janssen

  • EuGH, 30.01.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

  • EuGH, 09.07.1969 - 10/69

    Portelange / Smith Corona Marchant International

  • EuGH, 25.11.1971 - 22/71

    Béguelin Import / G.L. Import Export

  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

  • EuGH, 21.09.2000 - C-441/98

    Michailidis

  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Voraussetzung ist aber (ähnlich wie für Entschädigungsansprüche gegen den Staat, vgl. nur EuGH, Urteil vom 24. März 2009 - C-445/06, NVwZ 2009, 771 Tz. 20), dass das verletzte Gemeinschaftsrecht dem Einzelnen Rechte verleiht (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 2001 - C-453/99, GRUR 2002, 367 Tz. 23, 25 zu Art. 85, 86 EG-Vertrag).
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Sie von der Schadensersatzsanktion auszunehmen, wäre mit der Pflicht der nationalen Gerichte, dem Kartellverbot volle Wirksamkeit zu verleihen (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 23 ff. - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 58 ff. - Manfredi), nicht vereinbar und würde zu einer zweckwidrigen Entlastung gerade solcher Kartelltäter führen, die Schäden mit großer Breitenwirkung verursachen (vgl. Bulst, NJW 2004, 2201, 2202; Berrisch/Burianski, WuW 2005, 878, 881; ebenso zu § 1 GWB vor der 7. GWB-Novelle KG WuW/E DE-R 2773, 2775 f. - Berliner Transportbeton; W.-H. Roth in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, § 33 GWB Rn. 53 (Stand November 2001); Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 33 GWB Rn. 16).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union geht zwar davon aus, dass ein Schadensersatzanspruch des Einzelnen die Durchsetzungskraft der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln erhöht und geeignet ist, Unternehmen von unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen abzuhalten (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 27 - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 91  Manfredi).

    (3) Soweit das innerstaatliche Recht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs einer an einem kartellrechtswidrigen Vertrag beteiligten Partei, die erhebliche Verantwortung für die Wettbewerbsverzerrung trägt, einen Schadensersatzanspruch versagen darf (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 31  Courage), spricht dies nicht dagegen, grundsätzlich auch indirekten Abnehmern Schadensersatz zu gewähren.

    Zwar erhöht der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Effizienz der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Marktteilnehmer davon abzuhalten, Wettbewerbsbeschränkungen zu vereinbaren (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 26 f. - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 90 f. - Manfredi).

    Mit dem unionsrechtlichen Effizienzgebot ist es jedoch vereinbar, den Ersatzanspruch nach nationalem Recht zu versagen, wenn sich sonst eine ungerechtfertigte Bereicherung des Berechtigten ergeben würde (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 30 - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 94, 99 - Manfredi; ebenso im Zusammenhang mit der Erstattung rechtswidrig erhobener Abgaben EuGH, RIW 2004, 313 Rn. 94 - Webers Wine World, vgl. auch Kommission, Weißbuch Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG Wettbewerbsrechts vom 2. April 2008, S. 3, 9).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    39 Die Artikel 81 Absatz 1 EG und 82 EG erzeugen in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen und lassen unmittelbar in deren Person Rechte entstehen, die die Gerichte der Mitgliedstaaten zu wahren haben (vgl. Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 127/73, BRT/SABAM, "BRT I", Slg. 1974, 51, Randnr. 16, vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503, Randnr. 39, und vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-453/99, Courage und Crehan, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 23).

    54 Assitalia schlägt dem Gerichtshof vor, die Frage zu bejahen, verweist allerdings darauf, dass es mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung Aufgabe des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten sei, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Ausgestaltung der Rechtsbehelfsverfahren zu regeln, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollten, wobei bei dieser Ausgestaltung der Äquivalenzgrundsatz und der Effektivitätsgrundsatz zu beachten seien (siehe Urteil Courage und Crehan, Randnr. 29).

    Darüber hinaus erfasst diese Nichtigkeit die betroffenen Vereinbarungen oder Beschlüsse in allen ihren vergangenen oder zukünftigen Wirkungen (siehe Urteile vom 6. Februar 1973 in der Rechtssache 48/72, Brasserie de Haecht II, Slg. 1973, 77, Randnr. 26, und Courage und Crehan, Randnr. 22).

    59 Daraus folgt, dass sich jeder vor Gericht auf einen Verstoß gegen Artikel 81 EG berufen (vgl. Urteil Courage und Crehan, Randnr. 24) und somit die Nichtigkeit eines nach dieser Bestimmung verbotenen Kartells oder Verhaltens geltend machen kann.

    60 Was die Möglichkeit angeht, Ersatz des Schadens zu verlangen, der durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder ein entsprechendes Verhalten verursacht worden ist, so wären die volle Wirksamkeit des Artikels 81 EG und insbesondere die praktische Wirksamkeit des Verbotes des Artikels 81 Absatz 1 EG beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen solchen Vertrag oder durch ein solches Verhalten entstanden ist (vgl. Urteil Courage und Crehan, Randnr. 26).

    62 Die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von Rechtsbehelfsverfahren, die den Schutz der dem Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, ist in Ermangelung einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung Aufgabe des innerstaatlichen Rechts des einzelnen Mitgliedstaats, wobei diese Verfahren nicht weniger günstig ausgestaltet werden dürfen als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. Urteile vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 27, und Courage und Crehan, Randnr. 29).

    89 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die nationalen Gerichte, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Gemeinschaftsrecht anzuwenden haben, die volle Wirkung dieses Rechts gewährleisten und die Rechte schützen, die das Gemeinschaftsrecht dem Einzelnen verleiht (vgl. insbesondere die Urteile vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnr. 16, vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 19, und in der Rechtssache Courage und Crehan, Randnr. 25).

    Aus dieser Sicht können Schadensersatzklagen vor den nationalen Gerichten wesentlich zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Gemeinschaft beitragen (Urteil in der Rechtssache Courage und Crehan, Randnr. 27).

    94 Nach ständiger Rechtsprechung hindert das Gemeinschaftsrecht die innerstaatlichen Gerichte jedoch nicht daran, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Anspruchsberechtigten führt (siehe u. a. Urteile vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 14, vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 31, und in der Rechtssache Courage und Crehan, Randnr. 30).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht