Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 UWG, § 7 Abs 1 UWG
Wettbewerbsverstoß: Zeitlich nicht beschränkte Ankündigung eines Barzahlungsrabatts von 10% - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbeankündigung eines Barzahlungsrabattes von 10 Prozent; Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung; Übertriebenes Anlocken
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sonderveranstaltung - Verstoß gegen UWG wegen Rabatten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1 § 7
Wettbewerbsrechtliche Zulassung der Werbeankündigung eines Barzahlungsrabattes von 10 % - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 16.11.2001 - 5 O 182/01
- OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1506
- MDR 2002, 773
- GRUR 2002, 460
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 19.04.2001 - 6 U 184/00
Stromlieferungsvertrag - Angebot und Verkauf von Radiorekorder und Telephon - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02
Es ist nicht ersichtlich, dass mit der Gewährung eines Barzahlungsrabatts von 10 %, für den aus den bereits genannten Gründen zudem nachvollziehbare sachliche Erwägungen auf Seiten des Verkäufers sprechen, derart übermäßig auf die Entschließungsfreiheit des Kunden eingewirkt wird, dass dieser seine Kaufentscheidung nicht mehr nach der Güte und Preiswürdigkeit der Leistungen, sondern nur noch danach trifft, wie er in den Genuss des versprochenen Vorteils gelangt (vgl. allgemein hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats OLG Report Frankfurt 2001, 211 Kopplungsangebot bei Stromliefervertrag mit weiteren Nachweisen). - BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99
Mitwohnzentrale.de
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02
Die beanstandete Werbung stellt sich aus der Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers auf die es im Wettbewerbsrecht allgemein ankommt (vgl. BGH WRP 2001, 1286, 1289; Mitwohnzentrale) nicht als Ankündigung einer Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar.
- OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen …
Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (…vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874;… a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391). - OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02 Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
- OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02 Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
- OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02 Der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2002 (GRUR 2002, 460 = WRP 2002, 468) zugrunde liegende Fall unterscheidet sich von dem hier zu beurteilenden dadurch, dass dort ein zeitlich nicht begrenzter Barzahlungsrabatt angekündigt worden war, und zwar auch nur in Höhe von 10%.
- OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03
Zur Wettbewerbsrechtlichkeit bei Werbeanzeigen …
Auch wenn 10 % Rabatt noch im Rahmen des üblichen liegen mögen (vgl. OLG Frankfurt NJW 2002, 1506), so sprengt die mit den Gutscheinen verheißene Rabatthöhe doch den Rahmen üblicher Rabattgewährung und macht den beworbenen Sonntagsverkauf zu einer Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG.
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 06.11.2001 - 3 U 2393/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JurPC
UWG § 3
Steuererklaerung.de - stroemer.de
Steuererklaerung.de
- Wolters Kluwer
Unlauterer Wettbewerb; Lohnsteuerhilfeverein; Domainname; Irreführende Angabe; Steuererklärung
- online-und-recht.de
- Judicialis
- rechtsportal.de
UWG § 3; StBerG § 4 Nr. 11
Domainname "www.steuererklaerung.de" als Wettbewerbsverstoß eines Lohnsteuerhilfvereins - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
UWG § 3; StBerG § 4 Nr. 11
Irreführung durch domain-Namen - www.steuererklaerung.de - beck.de (Leitsatz)
Steuererklaerung.de
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 30.05.2001 - 3 O 2983/00
- OLG Nürnberg, 06.11.2001 - 3 U 2393/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 406
- GRUR 2002, 460
- MMR 2002, 635 (Ls.)
- K&R 2002, 155
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99
Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten …
Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2001 - 3 U 2393/01
Sie dient zudem der Abgrenzung der unter dieser "Adresse" registrierten Person bzw. Einrichtung von anderen Internet-Teilnehmern und hat deshalb Kennzeichnungsfunktion (OLG München, GRUR 2000, 518;… Köhler/Piper UWG, 2. Auflage, § 1, Rd. 326; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 5, Rd. 19). - BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99
Mitwohnzentrale.de
Auszug aus OLG Nürnberg, 06.11.2001 - 3 U 2393/01
Dieser Gesichtspunkt spielt keine Rolle, weil der Verkehr von vornherein erkennt, daß die gefundene Homepage eines Anbieters nicht das gesamte Angebot repräsentiert (BGH, WRP 2001, 1286, 1238 etwa zu "www.autovermietung.com"; "www.rechtsanwaelte.de"; "www.sauna.de.").
- OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 303/01
Irreführung im Sinne von § 3 UWG bei Verwendung der Domain-Adresse …
Daher geht der Senat jedenfalls hinsichtlich dieser besonders geschützten Berufsbezeichnungen davon aus, daß der durchschnittliche Internetnutzer erwartet, die entsprechende Internetseite werde maßgeblich von Angehörigen des jeweiligen Berufs oder entsprechenden Berufsgruppenverbänden erstellt und verantwortet (OLG Nürnberg, MDR 2002, 406 -www.steuerer klaerung.de). - OLG Dresden, 15.06.2004 - 14 U 2285/03 Der in der Anzeige genannte Begriff der "Steuererklärung" ist umfassend zu verstehen und umfasst alle Einkunftsarten (vgl. OLG Nürnberg, WRP 2002, 343 f. [OLG Nürnberg 06.11.2001 - 3 U 2393/01]).
- OLG Karlsruhe, 08.11.2007 - 4 U 178/06
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins
(vgl. zur Irreführung der Werbung von Lohnsteuerhilfevereinen in ähnlichen Fällen insbesondere BGH, WM 1981, 845, OLG Dresden, Urteil vom 15.06.2004 - 14 U 2285/03 - OLG Dresden, Urteil vom 22.03.2005 - 14 U 10/05 - die beiden Entscheidungen des OLG Dresden sind - soweit vorliegend von Bedeutung - rechtskräftig, vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2006 - I ZR 141/05 und BGH, Urteil vom 19.04.2007 - I ZR 92/04; vgl. zur irreführenden Werbung von Lohnsteuerhilfevereinen im Übrigen auch OLG Nürnberg, GRUR 2002, 460 und OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1576).