Weitere Entscheidung unten: LG Düsseldorf, 23.08.2001

Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99   

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https://dejure.org/2001,417
BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99 (https://dejure.org/2001,417)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2001 - I ZR 44/99 (https://dejure.org/2001,417)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - I ZR 44/99 (https://dejure.org/2001,417)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urheber - Vergütungsanpassung - Greifbarer Anhaltspunkt - Nutzungsberechtigter - Auskunftsverlangen - Branchenübliche Vergütung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Musikfragmente

    § 36 Abs. 1 UrhG (a.F.)

  • Judicialis

    UrhG § 36 Abs. 1; ; BGB § 242 Be

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 36 Abs. 1; BGB § 242
    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung an den Urheber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Vergütung für Nutzung des Werkes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2475
  • GRUR 2002, 602
  • ZUM 2002, 549
  • afp 2002, 362
  • afp 2002, 364
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
    (2) In der Rechtsprechung wird für das Vorliegen eines Anspruchs aus § 36 Abs. 1 UrhG darüber hinaus vorausgesetzt, daß die hohen Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes für den Urheber unerwartet sind (BGHZ 115, 63, 66 - Horoskop-Kalender; 137, 387, 397 - Comic-Übersetzungen I).

    Mit Recht hat das Berufungsgericht auch darauf hingewiesen, daß im Falle eines krassen Mißverhältnisses zwischen dem tatsächlich gewährten Pauschalentgelt und einem an der unteren Vergütungsgrenze orientierten Beteiligungshonorar eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß zwischen der vereinbarten Urhebervergütung und den Erträgnissen aus der Nutzung des Werkes unerwartet ein grobes Mißverhältnis besteht (vgl. BGHZ 115, 63, 67 f. - Horoskop-Kalender; BGH, Urt. v. 21.6.2001 - I ZR 245/98, GRUR 2002, 153, 155 = WRP 2002, 96 - Kinderhörspiele).

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
    Allerdings bleibt § 36 UrhG in den Fällen unanwendbar, in denen ein untergeordneter Beitrag durch ein branchenübliches Pauschalhonorar abgegolten worden ist (BGHZ 137, 387, 396 f. - Comic-Übersetzungen I; BGH, Urt. v. 20.3.1986 - I ZR 179/83, GRUR 1986, 885, 886 - METAXA).

    (2) In der Rechtsprechung wird für das Vorliegen eines Anspruchs aus § 36 Abs. 1 UrhG darüber hinaus vorausgesetzt, daß die hohen Erträgnisse aus der Nutzung des Werkes für den Urheber unerwartet sind (BGHZ 115, 63, 66 - Horoskop-Kalender; 137, 387, 397 - Comic-Übersetzungen I).

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 245/98

    Kinderhörspiele; Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Beteiligung

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
    Mit Recht hat das Berufungsgericht auch darauf hingewiesen, daß im Falle eines krassen Mißverhältnisses zwischen dem tatsächlich gewährten Pauschalentgelt und einem an der unteren Vergütungsgrenze orientierten Beteiligungshonorar eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß zwischen der vereinbarten Urhebervergütung und den Erträgnissen aus der Nutzung des Werkes unerwartet ein grobes Mißverhältnis besteht (vgl. BGHZ 115, 63, 67 f. - Horoskop-Kalender; BGH, Urt. v. 21.6.2001 - I ZR 245/98, GRUR 2002, 153, 155 = WRP 2002, 96 - Kinderhörspiele).

    Auch hier ergibt sich aus dem Zweck, für den der Kläger die Auskunft benötigt, daß insofern auf den Herstellerabgabepreis abzustellen ist, zumal für Musikkassetten wegen des Preisbindungsverbots keine verbindlichen Endverbraucherpreise bestehen können (vgl. den insofern vergleichbaren Sachverhalt bei BGH GRUR 2002, 153 - Kinderhörspiele).

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
    Eine solche Auskunftspflicht besteht in jedem Rechtsverhältnis, und zwar immer dann, wenn der Berechtigte entschuldbarerweise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen, der Verpflichtete hingegen in der Lage ist, unschwer solche Auskünfte zu erteilen (RGZ 158, 377, 379; BGHZ 10, 385, 387; BGH, Urt. v. 7.12.1979 - I ZR 157/77, GRUR 1980, 227, 232 - Monumenta Germaniae Historica; BGHZ 95, 274, 278 f. - GEMA-Vermutung I).

    Sie scheidet nicht nur dann aus, wenn auf seiten des Berechtigten die geforderten Angaben zur Erreichung des Vertragszweckes nicht unbedingt erforderlich sind, sondern setzt auch auf seiten des Verpflichteten voraus, daß er dem Auskunftsverlangen ohne unzumutbaren Aufwand und ohne Beeinträchtigung berechtigter Interessen nachkommen kann (vgl. BGHZ 10, 385, 387).

  • OLG Hamm, 19.09.1989 - 4 U 235/88
    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
    Vielmehr kann der Urheber grundsätzlich immer dann, wenn aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen solchen Anspruch bestehen, Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. OLG Nürnberg Schulze RzU OLGZ 130 S. 6 mit Anm. Gerstenberg; OLG Nürnberg ZUM-RD 1999, 126, 128; Schricker/Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl., § 36 UrhG Rdn. 14; v. Gamm, UrhG, § 36 Rdn. 10; Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 36 UrhG Rdn. 10; Hagen, Der Bestsellerparagraph im Urheberrecht, 1990, S. 155 f.; ferner OLG Hamm NJW-RR 1990, 1148 und dazu Spautz in Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Aufl., § 36 Rdn. 22).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 179/83

    "METAXA"; Umfang der Nutzungsrechtseinräumung

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
    Allerdings bleibt § 36 UrhG in den Fällen unanwendbar, in denen ein untergeordneter Beitrag durch ein branchenübliches Pauschalhonorar abgegolten worden ist (BGHZ 137, 387, 396 f. - Comic-Übersetzungen I; BGH, Urt. v. 20.3.1986 - I ZR 179/83, GRUR 1986, 885, 886 - METAXA).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
    Eine solche Auskunftspflicht besteht in jedem Rechtsverhältnis, und zwar immer dann, wenn der Berechtigte entschuldbarerweise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen, der Verpflichtete hingegen in der Lage ist, unschwer solche Auskünfte zu erteilen (RGZ 158, 377, 379; BGHZ 10, 385, 387; BGH, Urt. v. 7.12.1979 - I ZR 157/77, GRUR 1980, 227, 232 - Monumenta Germaniae Historica; BGHZ 95, 274, 278 f. - GEMA-Vermutung I).
  • OLG Nürnberg, 12.05.1998 - 3 U 3225/97

    Reichweite des Auskunftsanspruchs aus Urheberpersönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
    Vielmehr kann der Urheber grundsätzlich immer dann, wenn aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen solchen Anspruch bestehen, Auskunft und gegebenenfalls Rechnungslegung verlangen, um im einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. OLG Nürnberg Schulze RzU OLGZ 130 S. 6 mit Anm. Gerstenberg; OLG Nürnberg ZUM-RD 1999, 126, 128; Schricker/Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl., § 36 UrhG Rdn. 14; v. Gamm, UrhG, § 36 Rdn. 10; Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 36 UrhG Rdn. 10; Hagen, Der Bestsellerparagraph im Urheberrecht, 1990, S. 155 f.; ferner OLG Hamm NJW-RR 1990, 1148 und dazu Spautz in Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Aufl., § 36 Rdn. 22).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
    Eine solche Auskunftspflicht besteht in jedem Rechtsverhältnis, und zwar immer dann, wenn der Berechtigte entschuldbarerweise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen, der Verpflichtete hingegen in der Lage ist, unschwer solche Auskünfte zu erteilen (RGZ 158, 377, 379; BGHZ 10, 385, 387; BGH, Urt. v. 7.12.1979 - I ZR 157/77, GRUR 1980, 227, 232 - Monumenta Germaniae Historica; BGHZ 95, 274, 278 f. - GEMA-Vermutung I).
  • RG, 19.11.1938 - II 69/38

    Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die

    Auszug aus BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
    Eine solche Auskunftspflicht besteht in jedem Rechtsverhältnis, und zwar immer dann, wenn der Berechtigte entschuldbarerweise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen, der Verpflichtete hingegen in der Lage ist, unschwer solche Auskünfte zu erteilen (RGZ 158, 377, 379; BGHZ 10, 385, 387; BGH, Urt. v. 7.12.1979 - I ZR 157/77, GRUR 1980, 227, 232 - Monumenta Germaniae Historica; BGHZ 95, 274, 278 f. - GEMA-Vermutung I).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Bestehen aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 1 UrhG, kann der Urheber Auskunftserteilung (§ 242 BGB) und gegebenenfalls Rechnungslegung (§ 259 Abs. 1 BGB) verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 44/99, GRUR 2002, 602, 603 = WRP 2002, 715 - Musikfragmente; Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 49/06, GRUR 2009, 939 Rn. 35 = WRP 2009, 1008 - Mambo No. 5).

    Sie scheidet aus, wenn auf Seiten des Berechtigten die geforderten Angaben zur Erreichung des Vertragszwecks nicht unbedingt erforderlich sind, und setzt auf Seiten des Verpflichteten voraus, dass er dem Auskunftsverlangen ohne unzumutbaren Aufwand und ohne Beeinträchtigung berechtigter Interessen nachkommen kann (vgl. BGH, GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente, mwN).

  • OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10

    Geburtstagszug und Urheberrechtsschutz

    Der Berechtigte kann dann nach § 242 BGB Auskunftserteilung und gegebenenfalls Rechnungslegung (§ 259 BGB) verlangen, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (BGH GRUR 2012, 1248, 1251 Rn. 35 - Fluch der Karibik; BGH GRUR 2012, 496, 497 Rn. 11 - Das Boot; BGH GRUR 2002, 602, 603 Ziff. 2 a - Musikfragmente).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    a) Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass ein Leistungsschutzberechtigter bereits dann, wenn aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 UrhG bestehen, Auskunftserteilung (§ 242 BGB) und gegebenenfalls Rechnungslegung (§ 259 BGB) verlangen kann, um im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 44/99, GRUR 2002, 602, 603 = WRP 2002, 715 - Musikfragmente; BGH, GRUR 2009, 939 Rn. 35 - Mambo No. 5; GRUR 2012, 496 Rn. 11 - Das Boot).

    Sie scheidet aus, wenn auf Seiten des Berechtigten die geforderten Angaben zur Erreichung des Vertragszwecks nicht unbedingt erforderlich sind, und setzt auf Seiten des Verpflichteten voraus, dass er dem Auskunftsbegehren ohne unzumutbaren Aufwand und ohne Beeinträchtigung berechtigter Interessen nachkommen kann (vgl. BGH, GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente; GRUR 2012, 496 Rn. 75 - Das Boot).

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 23.08.2001 - 4a O 104/01   

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https://dejure.org/2001,19619
LG Düsseldorf, 23.08.2001 - 4a O 104/01 (https://dejure.org/2001,19619)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2001 - 4a O 104/01 (https://dejure.org/2001,19619)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2001 - 4a O 104/01 (https://dejure.org/2001,19619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzlicher Auskunftsanspruch bezüglich des konkreten Patents bei Versehen der Ware mit Hinweisen auf bestehenden Patentschutz; Überprüfung der Schutzrechtslage vor der Bekämpfung einer Patentberühmung; Pflichten bei der Werbung eines Produkts mit dem Zusatz ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 602 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 185
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2001 - 4a O 104/01
    Eine solche Vollstreckungsgegenklage ist nach §§ 794 Nr. 2, 795 ZPO zulässig, wobei ohne Bedeutung ist, ob die Aufrechnung vor oder nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses erklärt worden bzw. ob die geltend gemachte Aufrechnungslage vorher oder nachher entstanden ist (vgl. BGH, NJW 1994, 3292, 3293) [BGH 22.06.1994 - XII ZR 39/93] .

    Die Präklusion des § 767 Abs. 2 ZPO greift im Übrigen nicht - auch nicht analog - ein, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss richtet, weil im Kostenfestsetzungsverfahren (von der hier nicht vorliegenden Festsetzung nach § 19 BRAGO abgesehen) keine Gelegenheit besteht, solche Einwendungen wie den Aufrechnungseinwand geltend zu machen (BGHZ 3, 381 = NJW 1952, 144; NJW 1994, 3292, 3293 [BGH 22.06.1994 - XII ZR 39/93] Rpfleger 1995, 375; Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 767 Rdnr. 31; Thomas-Putzo, ZPO, § 767 Rdnr. 25; Zöller/Herget ZPO, 20. Aufl., § 767 Rdnr. 20).

  • BGH, 04.05.1954 - I ZR 149/52

    Patentberühmung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2001 - 4a O 104/01
    Dieser Auskunftsanspruch ist ein vorbereitender Anspruch für folgende wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche; er dient dazu, die Grundlage für eine Klage aus UWG zu schaffen (vgl. BGH, GRUR 1954, 391, 392 - Prahlmühle; Busse/Keukenschrijver, PatG, 5. Aufl., § 146 Rdnr. 5; Benkard/Ullmann, PatG/GebrMG, 9. Aufl., § 146 Rdnr. 1).

    Die unvollständige bzw. verspätete Auskunftserteilung belastet den Schutzrechtsinhaber allerdings grundsätzlich mit einem Kostenrisiko (vgl. BGH, GRUR 1954, 391, 92 - Prahlmühle; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 146 Rdnr. 17; Benkard/Ullmann, a.a.O., § 146 Rdnr. 6 u. 7).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2001 - 4a O 104/01
    Nachdem die Parteien im Berufungsverfahren (20 U 126/00) das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt hatten, legte das Oberlandesgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 31. Oktober 2000 der Klägerin 3/4 und den Beklagten 1/4 der erstinstanzlichen Kosten und der Klägerin ferner die Kosten der Berufung auf.

    Gemäß diesem Teil-Kostenfestsetzungsbeschluss, der sich nur über die Kosten des Berufungsverfahrens 20 U 126/00 verhält und der Klägerin am 23. März 2001 zugestellt wurde, hat die Klägerin 4.863,- DM nebst 4% Zinsen seit dem 23. November 2000 an die Beklagten zu erstatten.

  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 209/84

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2001 - 4a O 104/01
    Erwirken nämlich - wie hier - Streitgenossen, die in einem Rechtsstreit obsiegen und dabei denselben Anwalt hatten, gemeinsam ohne Angabe eines Beteiligungsverhältnisses einen Kostenfestsetzungsbeschluss über einen einheitlichen Betrag, so sind sie hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruches Gesamtgläubiger (vgl. BGH, Rpfleger 1985, 321; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 428 Rdnr. 1).
  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 72/51

    Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2001 - 4a O 104/01
    Die Präklusion des § 767 Abs. 2 ZPO greift im Übrigen nicht - auch nicht analog - ein, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss richtet, weil im Kostenfestsetzungsverfahren (von der hier nicht vorliegenden Festsetzung nach § 19 BRAGO abgesehen) keine Gelegenheit besteht, solche Einwendungen wie den Aufrechnungseinwand geltend zu machen (BGHZ 3, 381 = NJW 1952, 144; NJW 1994, 3292, 3293 [BGH 22.06.1994 - XII ZR 39/93] Rpfleger 1995, 375; Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 767 Rdnr. 31; Thomas-Putzo, ZPO, § 767 Rdnr. 25; Zöller/Herget ZPO, 20. Aufl., § 767 Rdnr. 20).
  • BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 242/68

    Vollstreckung gegen Vorbehaltsverkäufer - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2001 - 4a O 104/01
    Die Aufrechnung gegen eine Gesamtforderung mit einer Forderung gegen einen Gesamtgläubiger ist zulässig (vgl. BGHZ 55, 20, 33 [BGH 11.11.1970 - VIII ZR 242/68] ; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 387 Rdnr. 6).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 241/93

    Rechtsfolgen des Handelns des Gesamtvollstreckungsverwalters ohne Zustimmung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2001 - 4a O 104/01
    Die Präklusion des § 767 Abs. 2 ZPO greift im Übrigen nicht - auch nicht analog - ein, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss richtet, weil im Kostenfestsetzungsverfahren (von der hier nicht vorliegenden Festsetzung nach § 19 BRAGO abgesehen) keine Gelegenheit besteht, solche Einwendungen wie den Aufrechnungseinwand geltend zu machen (BGHZ 3, 381 = NJW 1952, 144; NJW 1994, 3292, 3293 [BGH 22.06.1994 - XII ZR 39/93] Rpfleger 1995, 375; Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 767 Rdnr. 31; Thomas-Putzo, ZPO, § 767 Rdnr. 25; Zöller/Herget ZPO, 20. Aufl., § 767 Rdnr. 20).
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