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   BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99 - shell.de   

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BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99 - shell.de (https://dejure.org/2001,3)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2001 - I ZR 138/99 - shell.de (https://dejure.org/2001,3)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2001 - I ZR 138/99 - shell.de (https://dejure.org/2001,3)
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Shell.de

§ 12 BGB, zur Frage der Priorität bei Internet-Adressen im Verhältnis zwischen bekannten Unternehmen und gleichnamigen Privatpersonen, grundsätzlich kein Herausgabeanspruch neben einem Anspruch auf Verzicht auf die Domain

Volltextveröffentlichungen (27)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Shell.de

  • Telemedicus

    Shell.de

  • webshoprecht.de

    Kommen mehrere berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, dann gilt das Prioritätsprinzip (shell.de)

  • JurPC

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 15 Abs. 3; BGB § 12
    Shell.de

  • aufrecht.de

    Shell.de

  • Deutsches Notarinstitut

    MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2; BRAO § 43a Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kennzeichenrechtlicher Schutz - Namensschutz - Registrierung - Benutzung - Fremdes Unternehmenskennzeichen - Domain-Name - Nichtgeschäftlicher Verkehr - Unbefugter Namensgebrauch - Priorität der Registrierung - Shell.de

  • Kanzlei Flick

    Shell.de

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Shell.de - Identische Internet-Adressen untersagt

  • czarnetzki.eu PDF

    Vorrang einer Marke vor einem Namen beim Domainrecht shell.de

  • online-und-recht.de

    Shell.de

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Registrierung und Benutzung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Domain-Name; zum Verhältnis mehrerer berechtigter Namensträger für einen Domain-Namen

  • info-it-recht.de

    Benutzung berühmte Marke als Domain durch einen Gleichnamigen (shell.de)

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; BGB § 12

  • ra.de
  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Durchbrechung des Prioritätsgrundsatzes bei Anmeldung von Internet-Domains durch Gleichnamige

  • Prof. Dr. Lorenz

    Namens- und Markenrechtlicher Schutz des Domainnamens, Ausnahmen vom Prioritätsprinzip bei gleichen Namensträgern bei überragender Bekanntheit ("shell.de"); Haftungsvoraussetzung bei "Namensanmaßung" in Abgrenzung zur "Namensleugnung"

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kennzeichenschutz und Namensrecht im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3 § 15 Abs. 3; BGB § 12
    "shell.de"; Benutzung einer fremden, markenrechtlich geschützten Bezeichnung im Internet

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3 § 15 Abs. 3 ; BGB § 12
    "shell.de"; Benutzung einer fremden, markenrechtlich geschützten Bezeichnung im Internet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Anspruch auf Domänen-Namen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de" - Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu Domain-Namen -

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell. de" - Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu Domain-Namen -

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kommen mehrere berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, dann gilt das Prioritätsprinzip

  • internetrecht-infos.de (Leitsatz)

    In Fällen der Gleichnamigkeit führt die gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat

  • internetrecht-infos.de (Leitsatz)

    In Fällen der Gleichnamigkeit führt die gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Shell gewinnt Rechtsstreit um "shell.de"

  • ius-it.de (Kurzinformation)

    Shell.de - Ist eine von einem Unberechtigten erworbene Domain-Registrierung mit einem Makel behaftet?

  • beck.de (Kurzinformation)

    Shell.de - Grundsatzentscheidung zu Domain-Namen

  • beck.de (Leitsatz)

    Shell.de

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Shell.de // Deutsche Shell AG beansprucht Namen für sich

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Shell gewinnt im Rechtsstreit um Domain 'shell.de'

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schuhbeck.com - TV-Koch streitet um Domain

Besprechungen u.ä. (5)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 15 Abs. 3; BGB § 12
    Beifügung eines unterscheidenden Zusatzes zu Internet-Adresse bei mehreren berechtigten Namensträgern und überragender Bekanntheit des einen Namensträgers ("Shell.de")

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Namens- und Kennzeichenrecht; Domainkonflikt; berühmte Marke; Recht der Gleichnamigen; "shell.de"

  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Durchbrechung des Prioritätsgrundsatzes bei Anmeldung von Internet-Domains durch Gleichnamige

  • ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)

    Domain schon vergeben - Welche Möglichkeiten bestehen für das Unternehmen?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kochduell - Zur Rechtslage bei Domainstreitigkeiten um schuhbeck.com & co.

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 191
  • NJW 2002, 2031
  • ZIP 1999, 895
  • MDR 2002, 835
  • GRUR 2002, 622
  • NJ 2002, 21
  • WM 2002, 1142
  • MMR 2002, 382
  • BB 2002, 1167 (Ls.)
  • DB 2002, 2158
  • K&R 2002, 309
  • ZUM 2002, 545
  • afp 2002, 364
 
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Wird zitiert von ... (208)

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Das Verhalten ist dann ausschließlich dem privaten Bereich außerhalb von Erwerb und Berufsausübung zuzurechnen (BGHZ 149, 191, 197 - shell.de).

    Denn der berechtigte Namensträger wird bereits dadurch, dass ein Dritter den Namen als Domainnamen unter einer bestimmten Top-Level-Domain registriert und registriert hält, von der eigenen Nutzung des Namens als Domainname unter dieser Top-Level-Domain ausgeschlossen (vgl. BGHZ 149, 191, 199 - shell.de; 155, 273, 276 f. - maxem.de).

    Der Eintrag eines Domainnamens ist nicht wie ein absolutes Recht einer bestimmten Person zugewiesen (BGHZ 149, 191, 205 - shell.de).

    Wird der eigene Name durch einen Nichtberechtigten als Domain-Name unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ".de" registriert, wird dadurch über die Zuordnungsverwirrung hinaus ein besonders schutzwürdiges Interesse des Namensträgers beeinträchtigt, da die mit dieser Bezeichnung gebildete Internet-Adresse nur einmal vergeben werden kann (BGHZ 149, 191, 199 - shell.de; 155, 273, 276 f. - maxem.de; 171, 104 Tz. 11 - grundke.de).

    Der Verkehr erwartet, dass Unternehmen, die - wie die Klägerin - auf dem deutschen Markt tätig und im Internet präsent sind, unter der mit ihrem eigenen Namen als Second-Level-Domain und der Top-Level-Domain ".de" gebildeten Internet-Adresse auf einfache Weise aufgefunden werden können (vgl. BGHZ 149, 191, 201 - shell.de).

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    § 12 BGB bleibt neben den Ansprüchen aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, soweit der Funktionsbereich des Unternehmens ausnahmsweise durch eine Verwendung der Unternehmensbezeichnung außerhalb der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr berührt wird, weil die Unternehmensbezeichnung nicht im geschäftlichen Verkehr oder - wie es das Landgericht im Streitfall angenommen hat - außerhalb der erforderlichen Branchennähe benutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2001 - I ZR 138/99, BGHZ 149, 191, 198 - shell.de; Urteil vom 9. September 2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430, 431 = WRP 2005, 488 - mho.de; Urteil vom 24. April 2008 - I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 Rn. 10 = WRP 2008, 1520 - afilias.de).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats liegt die Beeinträchtigung des Namensrechts durch die Registrierung eines Domainnamens in der dadurch eintretenden Sperrwirkung, die es ausschließt, dass der Berechtigte unter seinem Namen als Teil der Internetadresse aufgefunden wird (vgl. BGHZ 149, 191, 198 - shell.de).

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

    An der bisherigen Rechtsprechung, nach der die durch eine bestimmte Kennzeichnung hervorgerufene Irreführung über die betriebliche Herkunft allein nach den Grundsätzen des Markenrechts zu beurteilen war (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2001 - I ZR 138/99, BGHZ 149, 191, 195 f. - shell.de), kann aufgrund der ins deutsche Recht umgesetzten Bestimmung des Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG nicht mehr festgehalten werden.
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