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   BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01   

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BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01 (https://dejure.org/2001,1804)
BPatG, Entscheidung vom 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01 (https://dejure.org/2001,1804)
BPatG, Entscheidung vom 08. März 2001 - 25 W (pat) 100/01 (https://dejure.org/2001,1804)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzumfang einer eingetragenen Wortmarke und Bildmarke bzw. Annahme einer glatt beschreibenden Angabe bei der Verwendung des Wortes "COMFORTHOTEL"; Unterscheidungsfähigkeit der Kennzeichen "COMFORTHOTEL" und "COMFORT HOTEL EUROPA"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe - Widerspruch zu der für gleiche Dienstleistungen geschützten älteren Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 68
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01
    Der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die sich außerordentlich eng an die glatt beschreibende und hochgradig freihaltebedürftige Angabe "Komforthotel" anlehnt, ist auf die eintragungsbegründende Eigenprägung zu beschränken (vgl hierzu Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 148 mit zahlreichen weitergehenden Rechtsprechungsnachweisen in Fußnote 318; vgl auch ständige Rechtsprechung ua BGH GRUR 1997, 627, 628 reSp 3. Absatz "à la Carte"; GRUR 1999, 998, 990, liSp unter 2c "HOUSE OF BLUES").
  • BGH, 24.06.1999 - I ZA 1/98

    Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01
    Der Schutzumfang der Widerspruchsmarke, die sich außerordentlich eng an die glatt beschreibende und hochgradig freihaltebedürftige Angabe "Komforthotel" anlehnt, ist auf die eintragungsbegründende Eigenprägung zu beschränken (vgl hierzu Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 148 mit zahlreichen weitergehenden Rechtsprechungsnachweisen in Fußnote 318; vgl auch ständige Rechtsprechung ua BGH GRUR 1997, 627, 628 reSp 3. Absatz "à la Carte"; GRUR 1999, 998, 990, liSp unter 2c "HOUSE OF BLUES").
  • BGH, 13.06.1996 - I ZB 18/94

    "JOY"; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildzeichen

    Auszug aus BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01
    Ausgehend davon gewinnt die angemeldete Bezeichnung ihre schutzbegründende Eigenart nur aus der Kombination der einzelnen Bestandteile (vgl dazu auch die Rechtsprechung, in denen die Prägung einer Marke durch einzelne Markenbestandteile verneint worden ist; vgl etwa BGH GRUR 1996, 775, 776 - Sali Toft; GRUR 1996, 777, 778 - JOY).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01
    Ausgehend davon gewinnt die angemeldete Bezeichnung ihre schutzbegründende Eigenart nur aus der Kombination der einzelnen Bestandteile (vgl dazu auch die Rechtsprechung, in denen die Prägung einer Marke durch einzelne Markenbestandteile verneint worden ist; vgl etwa BGH GRUR 1996, 775, 776 - Sali Toft; GRUR 1996, 777, 778 - JOY).
  • BPatG, 12.12.1996 - 25 W (pat) 45/95

    Zurückweisung der Markenanmeldung "ASTHMA-BRAUSE" wegen fehlender

    Auszug aus BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01
    Hier entstand im August 1984 ein kleines Komforthotel mit 40 Betten." Auch wenn die Bezeichnung "Komforthotel" nicht in Wörterbüchern aufgeführt ist - gleiches gilt übrigens zB für die Bezeichnung "Luxushotel", die in der 20-bändigen Ausgabe des "Brockhaus, Die Enzyklopädie", 20. Auflage, nicht zu finden ist - spricht dies nicht gegen eine glatt beschreibende Verwendung (vgl zu dem Umstand, daß auch glatt beschreibende zusammengesetzte Hauptwörter allein aus Kapazitätsgründen in Wörterbüchern häufig nicht aufgeführt sind, die Senatsentscheidungen GRUR 1997, 639 bzw 640 "FERROBRAUSE" bzw "ASTHMA-BRAUSE").
  • BPatG, 11.08.2009 - 24 W (pat) 82/08

    Pn printnet / PRINECT

    Dagegen ist es keineswegs ausgeschlossen, einem schutzunfähigen oder kennzeichnungsschwachen Element der angegriffenen jüngeren Marke eine dominierende oder prägende Stellung zuzumessen, wenn gerade dieses Element durch die Gestaltung der Gesamtmarke dem Verkehr als das dominierende Element nahegebracht wird (vgl. BGH GRUR 1998, 930, 931 f. -Fläminger; insoweit nicht ganz zutreffend BPatG GRUR 2002, 68, 70 -COMFORT HOTEL).

    Richtig ist lediglich, dass aus Marken, die sich in einer beschreibenden oder sonst schutzunfähigen Angabe erschöpfen, denen also nur ein minimaler Schutzbereich zugestanden werden kann, grundsätzlich nicht gegen eine jüngere Marke vorgegangen werden kann, die dieselbe oder eine ähnliche schutzunfähige Angabe neben anderen Bestandteilen prägend herausstellt (vgl. BPatG GRUR 2002, 68 -COMFORT HOTEL; BPatG, Beschl. v. 31. März 2009, 24 W (pat) 79/07 -THERMARIVM/THERMARIUM -und v. 23. Juni 2009, 24 W (pat) 71/08 -systech/Systec), denn durch eine Übereinstimmung allein in schutzunfähigen Bestandteilen kann eine Verwechslungsgefahr nicht begründet werden (vgl. BGH GRUR 2009, 766, 772 (Nr. 72 a. E.) -Stofffähnchen).

  • BPatG, 09.02.2004 - 25 W (pat) 210/02
    Wenn auch aus der Kennzeichnungsschwäche einzelner Bestandteile nicht ohne weiteres auf die allein maßgebende Kennzeichnungskraft der Gesamtbezeichnung geschlossen werden darf, so ist andererseits zu berücksichtigen, dass jedenfalls eine starke Anlehnung des Zeichens in seiner Gesamtheit an eine Sachangabe negative Auswirkungen auf die Kennzeichnungskraft haben und zu einer deutlichen Reduzierung des Schutzumfanges führen kann (vgl. auch BGH WRP 2003, 1353 [BGH 20.03.2003 - I ZR 60/01] - AntiVir/AntiVirus mwH; BGH Urteil vom 28. August 2003 Az.: 1 ZR 257/00-Kinder; BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL).
  • OLG Hamburg, 13.09.2007 - 3 U 240/05

    Wettbewerbsrecht: Behinderung der FIFA durch Markenanmeldung zur Fußball-WM

    Registrierten Marken, die -wie hier-eng an beschreibende bzw. freihaltebedürftige Angaben angelehnt sind, steht nur ein eng begrenzter Schutzbereich zu, der u. U. auf Identverletzungen beschränkt sein kann (BPatG GRUR 2002, 68 f. -ComfortHotel).
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