Weitere Entscheidung unten: BPatG, 25.03.2002

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01   

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https://dejure.org/2002,2441
BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01 (https://dejure.org/2002,2441)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2002 - X ZR 83/01 (https://dejure.org/2002,2441)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2002 - X ZR 83/01 (https://dejure.org/2002,2441)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachverständiger - Erstellung eines Gutachtens - In Aussicht genommen - Entschädigung - Bisheriger Aufwand

  • Judicialis

    ZuSEntschG § 3 Abs. 1; ; ZuSEntschG § 3 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZuSEG § 3 Abs. 1, 2
    "Massedurchfluß"; Entschädigungspflicht für Leistungen eines Sachverständigen; Prüfung eines Gutachtenauftrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozessrecht - Sachverständigenentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2253
  • GRUR 2002, 732
  • DB 2002, 1713 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 10 W 12/93
    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01
    Die Rechtsprechung hat das verneint, wenn die Beantwortung ohne Schwierigkeiten und ohne nähere Untersuchungen bereits aus den ihm überlassenen Unterlagen möglich ist (Sen.Beschl. v. 20.03.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 368 - Tragvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.1994 - 10 W 7/94, OLGR Düsseldorf 1994, 252; Beschl. v. 11.03.1993 - 10 W 12/93, OLGR Düsseldorf 1994, 104).
  • BGH, 20.03.1979 - X ZR 21/76

    Entschädigungsanspruch eines gerichtlichen Sachverständigen - Erstellung eines

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01
    Die Rechtsprechung hat das verneint, wenn die Beantwortung ohne Schwierigkeiten und ohne nähere Untersuchungen bereits aus den ihm überlassenen Unterlagen möglich ist (Sen.Beschl. v. 20.03.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 368 - Tragvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.1994 - 10 W 7/94, OLGR Düsseldorf 1994, 252; Beschl. v. 11.03.1993 - 10 W 12/93, OLGR Düsseldorf 1994, 104).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1994 - 10 W 7/94
    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01
    Die Rechtsprechung hat das verneint, wenn die Beantwortung ohne Schwierigkeiten und ohne nähere Untersuchungen bereits aus den ihm überlassenen Unterlagen möglich ist (Sen.Beschl. v. 20.03.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 368 - Tragvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.1994 - 10 W 7/94, OLGR Düsseldorf 1994, 252; Beschl. v. 11.03.1993 - 10 W 12/93, OLGR Düsseldorf 1994, 104).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04

    Sachverständigenentschädigung IV

    a) Für die Zeit, die der Sachverständige zur Prüfung aufwendet, ob er zur Gutachtenerstellung in der Lage ist, steht ihm i.d.R. ein Entschädigungsanspruch nicht zu (Sen.Beschl. v. 20.3.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 754 = Rpfleger 1979, 259 - Tragvorrichtung; v. 23.4.2002 - X ZR 83/01, GRUR 2002, 732 = …
  • OLG Koblenz, 24.06.2002 - 14 W 363/02

    Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des gerichtlichen Sachverständigen

    In Ausnahmefällen kann eine Entschädigung dann gewährt werden, wenn die Vorprüfung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht eine der Begutachtung vergleichbare Leistung darstellt, beispielsweise wenn der Sachverständige eine fundierte Kostenschätzung mit erheblichem Zeitaufwand vornehmen soll (OLG Köln Rpfleger 1993, 375; BGH, Beschluss vom 23.4.2002 - X ZR 83/01 - Bundespatentgericht; Stein-Jonas-Leipold, § 413, Rn 2).
  • OLG Stuttgart, 05.04.2018 - 8 W 97/18

    Sachverständigenvergütung: Kürzung bei Verstoß gegen die Prüfungs- und

    Denn er hätte sich insoweit auf eine äußerst kurze Mitteilung unmittelbar nach Kenntnisnahme des Beweisbeschlusses beschränken können und müssen, wodurch keine, auch keine geringen, vergütungsfähigen Kosten entstanden wären (vgl. BGH Beschluss vom 23.04.2002 - X ZR 83/01).
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Rechtsprechung
   BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01   

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https://dejure.org/2002,12352
BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01 (https://dejure.org/2002,12352)
BPatG, Entscheidung vom 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01 (https://dejure.org/2002,12352)
BPatG, Entscheidung vom 25. März 2002 - 1 ZA (pat) 6/01 (https://dejure.org/2002,12352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 732
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 13.02.2001 - 1 Ni 3/98
    Auszug aus BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01
    1 ZA (pat) 6/01 zu 1 Ni 3/98 _______________ (Aktenzeichen).

    Gründe I. Der Antragsteller war patentanwaltlicher Vertreter des Antragsgegners als Beklagten in dem Patentnichtigkeitsverfahren 1 Ni 3/98.

    Dem Verfahren waren auf Seiten des Beklagten zwei Nebenintervenienten beigetreten (vgl BPatG GRUR 2001, 774 "Künstliche Atmosphäre").

    Des weiteren habe der Antragsteller auch die dem Nichtigkeitsverfahren 1 Ni 3/98 auf seiner, des Antragsgegners (Beklagten) Seite beigetretenen Nebenintervenienten vertreten und von diesen seine volle Vergütung erhalten.

  • OLG München, 20.11.2000 - 11 W 2882/00

    Festsetzung der Vergütung des Patentanwalts gegen den Mandanten

    Auszug aus BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01
    b) Die Anwendung des § 19 BRAGO auf die Vergütungsforderung des Patentanwalts gegenüber seinem Auftraggeber wird ganz überwiegend mit der Begründung abgelehnt, daß der Patentanwalt kein Rechtsanwalt sei und seine Vergütung auch nicht auf einer gesetzlichen Regelung beruhe, sondern sich in erster Linie aus den vertraglichen Abreden mit dem Auftraggeber ergebe (OLG München MDR 2001, 353 m. zahlr. Nachw.; OLG München GRUR 1978, 450; BPatG MDR 1976, 963 = BPatGE 18, 164; BPatGE 9, 272; Gerold/Schmidt, aaO Rn 9; Hartmann, KostG, 31. Aufl 2002, BRAGO § 19 Rn 25).

    Auch eine gesetzliche Bestimmung über die entsprechende Anwendbarkeit (vgl § 45 StBGebV; OLG München MDR 2001, 353) fehlt.

  • OLG München, 20.12.1977 - 11 W 2309/77
    Auszug aus BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01
    b) Die Anwendung des § 19 BRAGO auf die Vergütungsforderung des Patentanwalts gegenüber seinem Auftraggeber wird ganz überwiegend mit der Begründung abgelehnt, daß der Patentanwalt kein Rechtsanwalt sei und seine Vergütung auch nicht auf einer gesetzlichen Regelung beruhe, sondern sich in erster Linie aus den vertraglichen Abreden mit dem Auftraggeber ergebe (OLG München MDR 2001, 353 m. zahlr. Nachw.; OLG München GRUR 1978, 450; BPatG MDR 1976, 963 = BPatGE 18, 164; BPatGE 9, 272; Gerold/Schmidt, aaO Rn 9; Hartmann, KostG, 31. Aufl 2002, BRAGO § 19 Rn 25).

    bb) Die ratio legis des § 19 BRAGO mit seiner Beschränkung auf die gesetzliche Vergütung wird ­ zutreffend ­ darin gesehen, daß diese Vergütung gewöhnlich ohne nennenswerte Schwierigkeiten anhand gesetzlicher Bestimmungen ermittelt werden kann (OLG München GRUR 1978, 450).

  • FG Baden-Württemberg, 23.06.1976 - V 254/75
    Auszug aus BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01
    b) Die Anwendung des § 19 BRAGO auf die Vergütungsforderung des Patentanwalts gegenüber seinem Auftraggeber wird ganz überwiegend mit der Begründung abgelehnt, daß der Patentanwalt kein Rechtsanwalt sei und seine Vergütung auch nicht auf einer gesetzlichen Regelung beruhe, sondern sich in erster Linie aus den vertraglichen Abreden mit dem Auftraggeber ergebe (OLG München MDR 2001, 353 m. zahlr. Nachw.; OLG München GRUR 1978, 450; BPatG MDR 1976, 963 = BPatGE 18, 164; BPatGE 9, 272; Gerold/Schmidt, aaO Rn 9; Hartmann, KostG, 31. Aufl 2002, BRAGO § 19 Rn 25).

    Die Feststellung der geschuldeten Vergütung nach dem System der Festbeträge mit Teuerungszuschlägen gestalte sich umständlicher als dies bei der gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts der Fall ist (BPatG MDR 1976, 963).

  • BPatG, 24.08.1983 - 2 ZA (pat) 1/83
    Auszug aus BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01
    cc) Diesen früher berechtigten Erwägungen ist jedoch dadurch die Grundlage entzogen worden, daß nach der einhelligen Rechtsprechung der Nichtigkeitssenate des BPatG seit 1983 die Gebührensätze der BRAGO als Billigkeitsmaßstab für die Berechnung der Vergütung der patentanwaltlichen Tätigkeit im Nichtigkeitsverfahren herangezogen werden und in entsprechender Anwendung von § 10 BRAGO eine Gegenstandswertfestsetzung auch dann stattfindet, wenn nur eine Vertretung durch Patentanwälte, nicht auch durch Rechtsanwälte gegeben ist (BPatG GRUR 1983, 648 "Patentanwaltsgebühren" = BPatGE 25, 222; BPatGE 26, 68; 28, 193).
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