Rechtsprechung
BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
ZuSEntschG § 3 Abs. 1, 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sachverständiger - Erstellung eines Gutachtens - In Aussicht genommen - Entschädigung - Bisheriger Aufwand
- Judicialis
ZuSEntschG § 3 Abs. 1; ; ZuSEntschG § 3 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZuSEG § 3 Abs. 1, 2
"Massedurchfluß"; Entschädigungspflicht für Leistungen eines Sachverständigen; Prüfung eines Gutachtenauftrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prozessrecht - Sachverständigenentschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2253
- GRUR 2002, 732
- DB 2002, 1713 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 10 W 12/93
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01
Die Rechtsprechung hat das verneint, wenn die Beantwortung ohne Schwierigkeiten und ohne nähere Untersuchungen bereits aus den ihm überlassenen Unterlagen möglich ist (Sen.Beschl. v. 20.03.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 368 - Tragvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.1994 - 10 W 7/94, OLGR Düsseldorf 1994, 252; Beschl. v. 11.03.1993 - 10 W 12/93, OLGR Düsseldorf 1994, 104). - BGH, 20.03.1979 - X ZR 21/76
Entschädigungsanspruch eines gerichtlichen Sachverständigen - Erstellung eines …
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01
Die Rechtsprechung hat das verneint, wenn die Beantwortung ohne Schwierigkeiten und ohne nähere Untersuchungen bereits aus den ihm überlassenen Unterlagen möglich ist (Sen.Beschl. v. 20.03.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 368 - Tragvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.1994 - 10 W 7/94, OLGR Düsseldorf 1994, 252; Beschl. v. 11.03.1993 - 10 W 12/93, OLGR Düsseldorf 1994, 104). - OLG Düsseldorf, 17.03.1994 - 10 W 7/94
Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 83/01
Die Rechtsprechung hat das verneint, wenn die Beantwortung ohne Schwierigkeiten und ohne nähere Untersuchungen bereits aus den ihm überlassenen Unterlagen möglich ist (Sen.Beschl. v. 20.03.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 368 - Tragvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.1994 - 10 W 7/94, OLGR Düsseldorf 1994, 252; Beschl. v. 11.03.1993 - 10 W 12/93, OLGR Düsseldorf 1994, 104).
- BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04
Sachverständigenentschädigung IV
a) Für die Zeit, die der Sachverständige zur Prüfung aufwendet, ob er zur Gutachtenerstellung in der Lage ist, steht ihm i.d.R. ein Entschädigungsanspruch nicht zu (Sen.Beschl. v. 20.3.1979 - X ZR 21/76, MDR 1979, 754 = Rpfleger 1979, 259 - Tragvorrichtung; v. 23.4.2002 - X ZR 83/01, GRUR 2002, 732 = … - OLG Koblenz, 24.06.2002 - 14 W 363/02
Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des gerichtlichen Sachverständigen
In Ausnahmefällen kann eine Entschädigung dann gewährt werden, wenn die Vorprüfung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht eine der Begutachtung vergleichbare Leistung darstellt, beispielsweise wenn der Sachverständige eine fundierte Kostenschätzung mit erheblichem Zeitaufwand vornehmen soll (OLG Köln Rpfleger 1993, 375; BGH, Beschluss vom 23.4.2002 - X ZR 83/01 - Bundespatentgericht; Stein-Jonas-Leipold, § 413, Rn 2). - OLG Stuttgart, 05.04.2018 - 8 W 97/18
Sachverständigenvergütung: Kürzung bei Verstoß gegen die Prüfungs- und …
Denn er hätte sich insoweit auf eine äußerst kurze Mitteilung unmittelbar nach Kenntnisnahme des Beweisbeschlusses beschränken können und müssen, wodurch keine, auch keine geringen, vergütungsfähigen Kosten entstanden wären (vgl. BGH Beschluss vom 23.04.2002 - X ZR 83/01).
Rechtsprechung
BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- rechtsportal.de
BRAGO § 19
Kostenfestsetzung gegen den Mandanten des Patentanwalts im Patentnichtigkeitsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2002, 732
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BPatG, 13.02.2001 - 1 Ni 3/98
Auszug aus BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01
1 ZA (pat) 6/01 zu 1 Ni 3/98 _______________ (Aktenzeichen).Gründe I. Der Antragsteller war patentanwaltlicher Vertreter des Antragsgegners als Beklagten in dem Patentnichtigkeitsverfahren 1 Ni 3/98.
Dem Verfahren waren auf Seiten des Beklagten zwei Nebenintervenienten beigetreten (vgl BPatG GRUR 2001, 774 "Künstliche Atmosphäre").
Des weiteren habe der Antragsteller auch die dem Nichtigkeitsverfahren 1 Ni 3/98 auf seiner, des Antragsgegners (Beklagten) Seite beigetretenen Nebenintervenienten vertreten und von diesen seine volle Vergütung erhalten.
- OLG München, 20.11.2000 - 11 W 2882/00
Festsetzung der Vergütung des Patentanwalts gegen den Mandanten
Auszug aus BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01
b) Die Anwendung des § 19 BRAGO auf die Vergütungsforderung des Patentanwalts gegenüber seinem Auftraggeber wird ganz überwiegend mit der Begründung abgelehnt, daß der Patentanwalt kein Rechtsanwalt sei und seine Vergütung auch nicht auf einer gesetzlichen Regelung beruhe, sondern sich in erster Linie aus den vertraglichen Abreden mit dem Auftraggeber ergebe (OLG München MDR 2001, 353 m. zahlr. Nachw.; OLG München GRUR 1978, 450; BPatG MDR 1976, 963 = BPatGE 18, 164; BPatGE 9, 272;… Gerold/Schmidt, aaO Rn 9;… Hartmann, KostG, 31. Aufl 2002, BRAGO § 19 Rn 25).Auch eine gesetzliche Bestimmung über die entsprechende Anwendbarkeit (vgl § 45 StBGebV; OLG München MDR 2001, 353) fehlt.
- OLG München, 20.12.1977 - 11 W 2309/77
Auszug aus BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01
b) Die Anwendung des § 19 BRAGO auf die Vergütungsforderung des Patentanwalts gegenüber seinem Auftraggeber wird ganz überwiegend mit der Begründung abgelehnt, daß der Patentanwalt kein Rechtsanwalt sei und seine Vergütung auch nicht auf einer gesetzlichen Regelung beruhe, sondern sich in erster Linie aus den vertraglichen Abreden mit dem Auftraggeber ergebe (OLG München MDR 2001, 353 m. zahlr. Nachw.; OLG München GRUR 1978, 450; BPatG MDR 1976, 963 = BPatGE 18, 164; BPatGE 9, 272;… Gerold/Schmidt, aaO Rn 9;… Hartmann, KostG, 31. Aufl 2002, BRAGO § 19 Rn 25).bb) Die ratio legis des § 19 BRAGO mit seiner Beschränkung auf die gesetzliche Vergütung wird zutreffend darin gesehen, daß diese Vergütung gewöhnlich ohne nennenswerte Schwierigkeiten anhand gesetzlicher Bestimmungen ermittelt werden kann (OLG München GRUR 1978, 450).
- FG Baden-Württemberg, 23.06.1976 - V 254/75
Auszug aus BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01
b) Die Anwendung des § 19 BRAGO auf die Vergütungsforderung des Patentanwalts gegenüber seinem Auftraggeber wird ganz überwiegend mit der Begründung abgelehnt, daß der Patentanwalt kein Rechtsanwalt sei und seine Vergütung auch nicht auf einer gesetzlichen Regelung beruhe, sondern sich in erster Linie aus den vertraglichen Abreden mit dem Auftraggeber ergebe (OLG München MDR 2001, 353 m. zahlr. Nachw.; OLG München GRUR 1978, 450; BPatG MDR 1976, 963 = BPatGE 18, 164; BPatGE 9, 272;… Gerold/Schmidt, aaO Rn 9;… Hartmann, KostG, 31. Aufl 2002, BRAGO § 19 Rn 25).Die Feststellung der geschuldeten Vergütung nach dem System der Festbeträge mit Teuerungszuschlägen gestalte sich umständlicher als dies bei der gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts der Fall ist (BPatG MDR 1976, 963).
- BPatG, 24.08.1983 - 2 ZA (pat) 1/83
Auszug aus BPatG, 25.03.2002 - 1 ZA (pat) 6/01
cc) Diesen früher berechtigten Erwägungen ist jedoch dadurch die Grundlage entzogen worden, daß nach der einhelligen Rechtsprechung der Nichtigkeitssenate des BPatG seit 1983 die Gebührensätze der BRAGO als Billigkeitsmaßstab für die Berechnung der Vergütung der patentanwaltlichen Tätigkeit im Nichtigkeitsverfahren herangezogen werden und in entsprechender Anwendung von § 10 BRAGO eine Gegenstandswertfestsetzung auch dann stattfindet, wenn nur eine Vertretung durch Patentanwälte, nicht auch durch Rechtsanwälte gegeben ist (BPatG GRUR 1983, 648 "Patentanwaltsgebühren" = BPatGE 25, 222; BPatGE 26, 68; 28, 193).
- BGH, 25.08.2015 - X ZB 5/14
Patentanwaltskosten: Festsetzung gegen den Auftraggeber - Festsetzung der …
(1) Nach einer Auffassung ist das in § 11 RVG vorgesehene Festsetzungsverfahren auch für den Patentanwalt eröffnet (BPatG [1. Senat], GRUR 2002, 732, zu § 19 BRAGO;… Benkard/Rogge/Grabinski, 10. Aufl., § 143 PatG Rn. 19;… Ingerl/Rohnke, 3. Aufl., § 140 MarkenG Rn. 55;… Ströbele/Hacker, 11. Aufl., § 140 MarkenG Rn. 58;… Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 11 RVG Rn. 22, sofern der Patentanwalt nach dem RVG abrechnet; Kurtz, Mitt.Im Hinblick auf die gebührenrechtliche Gleichberechtigung von Rechts- und Patentanwälten, die in § 140 Abs. 3 MarkenG und § 143 Abs. 3 PatG zum Ausdruck komme, spreche § 11 RVG, anders als noch § 19 Abs. 1 BRAGO, zudem nicht mehr von der dem Rechtsanwalt zustehenden gesetzlichen Vergütung, sondern von der gesetzlichen Vergütung, die zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehöre (BPatG, GRUR 2002, 732, 733).
- BGH, 25.08.2015 - X ZB 6/14
Patentanwaltskosten: Festsetzung gegen den Auftraggeber
(1) Nach einer Auffassung ist das in § 11 RVG vorgesehene Festsetzungsverfahren auch für den Patentanwalt eröffnet (BPatG [1. Senat], GRUR 2002, 732, zu § 19 BRAGO;… Benkard/Rogge/Grabinski, 10. Aufl., § 143 PatG Rn. 19;… Ingerl/Rohnke, 3. Aufl., § 140 MarkenG Rn. 55;… Ströbele/Hacker, 11. Aufl., § 140 MarkenG Rn. 58;… Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 11 RVG Rn. 22, sofern der Patentanwalt nach dem RVG abrechnet; Kurtz, Mitt.Im Hinblick auf die gebührenrechtliche Gleichberechtigung von Rechts- und Patentanwälten, die in § 140 Abs. 3 MarkenG und § 143 Abs. 3 PatG zum Ausdruck komme, spreche § 11 RVG, anders als noch § 19 Abs. 1 BRAGO, zudem nicht mehr von der dem Rechtsanwalt zustehenden gesetzlichen Vergütung, sondern von der gesetzlichen Vergütung, die zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehöre (BPatG, GRUR 2002, 732, 733).
- OLG Düsseldorf, 23.07.2008 - 2 W 30/08
Festsetzung der Vergütung des Patentanwalts
Ob die Vergütung eines Patentanwaltes im Verfahren nach § 11 RVG festgesetzt werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (ablehnend: OLG München, Mitt 2001, 91, 92 - Vergütungsfestsetzung für Patentanwälte;… Gerold/ Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 11 Rz 29;… Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., § 11 Rz 24, 25; bejahend: BPatG, GRUR 2002, 732, 733 - Künstliche Atmosphäre II;… Benkard/Rogge/Grabinski, Patentgesetz, 10. Aufl., § 143 Rz 19;… wohl auch Mes, Patentgesetz, 2. Aufl. § 143 Rz 26). - BPatG, 24.06.2002 - 10 W (pat) 2/01 Die Erwägungen, die in den erstinstanzlichen Patentnichtigkeitsverfahren zu der Anwendung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (im folgenden: BRAGO) als Berechnungsgrundlage für die Gebühren eines Patentanwalts geführt haben (BPatGE 25, 222; 26, 68; 28, 193; BPatG BlPMZ 2002, 286 - Künstliche Atmosphäre II) und die beispielsweise nach Ansicht des 29. Senats (BPatGE 41, 6) auch für das Widerspruchs-Beschwerdeverfahren in Markensachen - ausdrücklich offen gelassen für das patentamtliche Widerspruchsverfahren - gelten sollen, lassen sich in Ermangelung eines der BRAGO vergleichbaren Streitwertsystems auf das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem Patentamt nicht übertragen.