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   BPatG, 26.02.2002 - 24 W (pat) 98/01   

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https://dejure.org/2002,8153
BPatG, 26.02.2002 - 24 W (pat) 98/01 (https://dejure.org/2002,8153)
BPatG, Entscheidung vom 26.02.2002 - 24 W (pat) 98/01 (https://dejure.org/2002,8153)
BPatG, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 24 W (pat) 98/01 (https://dejure.org/2002,8153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 82 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 114
    Verfahrenskostenhilfe in markenrechtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 735
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 26.02.2002 - 24 W (pat) 98/01
    Der Erwerb einer Marke ist auch im neuen Markenrecht darauf ausgerichtet, daß der Rechtsinhaber die Marke im geschäftlichen Verkehr als Kennzeichnung selbst benutzt oder sie der Benutzung durch einen Dritten zuführt (vgl. BGH GRUR 2001, 242, 244f "Classe E").
  • BPatG, 04.12.2000 - 10 W (pat) 67/00

    Geltendmachung der Rückumschreibung durch einstweilige Verfügung

    Auszug aus BPatG, 26.02.2002 - 24 W (pat) 98/01
    Sie gestattet es daher nicht, gesamte Rechtsinstitute der Zivilprozeßordnung, die vom Gesetzgeber in das Markengesetz nicht aufgenommen worden sind, in das patentgerichtliche Verfahren einzuführen (vgl. BPatG GRUR 2001, 339, 340 "Markenregister").
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 26.02.2002 - 24 W (pat) 98/01
    So ist davon auszugehen, daß die Funktion der Marke gemäß § 3 Abs. 1 MarkenG unverändert darin besteht, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, wobei der Herkunftsfunktion weiterhin die entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. hierzu z.B. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 "Bravo").
  • BGH, 24.06.1999 - I ZA 1/98

    Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus BPatG, 26.02.2002 - 24 W (pat) 98/01
    Schließlich steht auch der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1999 (GRUR 1999, 998 "Verfahrenskostenhilfe") der vorliegenden Entscheidung nicht zwingend entgegen.
  • BGH, 14.08.2008 - I ZA 2/08

    ATOZ

    1. Der Senat hat vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001 entschieden, dass im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof Verfahrenskostenhilfe in entsprechender Anwendung des § 82 Abs. 1 MarkenG i.V. mit §§ 114 ff. ZPO gewährt werden kann (BGH, Beschl. v. 24.6.1999 - I ZA 1/98, GRUR 1999, 998 = WRP 1999, 939 - Verfahrenskostenhilfe; Beschl. v. 3.11.1999 - I ZA 1/99, BlPMZ 2000, 113; ebenso für das Beschwerdeverfahren BPatG, 32. Senat, GRUR 2003, 728; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 82 Rdn. 4; Engel, Festschrift Piper, 1996, 513, 517; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 82 Rdn. 2; v. Schultz/Donle, Markenrecht, 2. Aufl., § 82 Rdn. 3; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, § 82 MarkenG Rdn. 5; a.A. BPatG, 24. Senat, GRUR 2002, 735; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 82 Rdn. 3; Winkler, Festschrift v. Mühlendahl, 2005, 279, 294 f.).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZB 25/08

    Tegeler Floristik

    Die Entscheidungspraxis des Bundespatentgerichts ist nicht einheitlich (Verfahrenskostenhilfe versagt: BPatG, 24. Senat, GRUR 2002, 735; Verfahrenskostenhilfe bewilligt: BPatG, 32. Senat, GRUR 2003, 728).
  • BPatG, 18.04.2010 - 27 W (pat) 258/09

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Verfahrenkostenhilfe im markenrechtlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (vgl. z. B. 32 W (pat) 2/08, 33 W (pat) 93/07, 24 W (pat) 98/01) und der in der Literatur vertretenen Auffassung (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 82 RdNr. 12 ff.) war eine Verfahrenskostenhilfe im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren bisher ausgeschlossen.
  • BPatG, 18.12.2002 - 19 W (pat) 20/02
    Diese Rangfolge hat der 24. Senat des Bundespatentgerichts in einer neueren Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben (Beschluß vom 26. Februar 2002, 24 W (pat) 98/01, mwN).
  • BPatG, 13.02.2003 - 19 W (pat) 23/02
    Diese Rangfolge hat der 24. Senat des Bundespatentgerichts in einer neueren Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben (Beschluss vom 26. Februar 2002, 24 W (pat) 98/01, mwN).
  • BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02

    Feststellung der Erledigung des Löschungsverfahrens in der Hauptsache i.R.d.

    Hinsichtlich der fehlenden Rechtsgrundlage für Verfahrenskostenhilfe im patentgerichtlichen Beschwerdeverfahren (die Verweisung des § 82 MarkenG auf die ZPO hilft angesichts der Besonderheit der markenrechtlichen Kostenregelung nicht weiter) kann auf die Entscheidung BPatG GRUR 2002, 735, 736 verwiesen werden; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht wegen Aussichtslosigkeit nicht angenommen (BVerfG v. 11. Oktober 2004 - I BvR 657/02).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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