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   BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01   

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BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01 (https://dejure.org/2002,1183)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2002 - X ZB 27/01 (https://dejure.org/2002,1183)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - X ZB 27/01 (https://dejure.org/2002,1183)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - Pflichtgemäßes Ermessen - Gerichtlicher Sachverständiger - Sachverständigenablehnung - Grundrechtsverletzung - Rechtliches Gehör - Beweisantrag - Patent

  • Judicialis

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3 Fassung 2. PatGÄndG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3 (Fassung 2. PatGÄndG)
    "Zahnstruktur"; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Hinzuziehung eines Sachverständigen im Verfahren vor den Patentgerichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Sachverständigen verweigert: Rechtsfolgen?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3 Fassung 2. PatGÄndG - Zahnstruktur
    Ablehnung der Zuziehung eines Sachverständigen keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 957
  • DB 2002, 2716 (Ls.)
  • BauR 2003, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
    Dieses verwehrt es den Gerichten nicht, das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt zu lassen (BVerfGE 21, 191, 194; 22, 267, 273; 70, 93, 100); eine Verletzung des Gebots ist erst dann gegeben, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen entweder nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54, 86, 92).

    Danach bedarf es der Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht, wenn das Gericht gegebenenfalls aufgrund der Vorbereitung des Prozeßstoffs durch die Parteien und seiner eigenen langjährigen Erfahrung mit entsprechenden Verfahren selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt (Sen.Urt. v. 28.01.1988 - X ZR 6/87, GRUR 1988, 444, 446 - Betonstahlmattenwender; v. 12.07.1990 - X ZR 121/88, GRUR 1991, 436, 440 - Befestigungsvorrichtung II; s.a. BGH, Urt. v. 18.03.1993 - IX ZR 198/92, MDR 1993, 579 = NJW 1993, 1796; BVerfGE 54, 86, 93); ihre Ablehnung bedeutet in diesem Rahmen daher regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.

  • BGH, 25.01.2000 - X ZB 7/99

    Spiralbohrer; Rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
    Bei der Interpretation der Vorschrift sind daher die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze zu Inhalt und Ausbildung dieses Rechts heranzuziehen (Sen.Beschl. v. 25.01.2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792, 793 - Spiralbohrer).

    Verletzt ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn das entscheidende Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182, 188; Sen.Beschl. v. 25.01.2000 aaO; Beschl. v. 19.05.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation), oder wenn es Erkenntnisse verwertet hat, zu denen die Verfahrensbeteiligten nicht Stellung nehmen konnten (BGH, Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 - TOP-Selection).

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
    Danach bedarf es der Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht, wenn das Gericht gegebenenfalls aufgrund der Vorbereitung des Prozeßstoffs durch die Parteien und seiner eigenen langjährigen Erfahrung mit entsprechenden Verfahren selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt (Sen.Urt. v. 28.01.1988 - X ZR 6/87, GRUR 1988, 444, 446 - Betonstahlmattenwender; v. 12.07.1990 - X ZR 121/88, GRUR 1991, 436, 440 - Befestigungsvorrichtung II; s.a. BGH, Urt. v. 18.03.1993 - IX ZR 198/92, MDR 1993, 579 = NJW 1993, 1796; BVerfGE 54, 86, 93); ihre Ablehnung bedeutet in diesem Rahmen daher regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 198/92

    Unzulässige Ermittlung des voraussichtlichen Versteigerungserlöses eines

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
    Danach bedarf es der Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht, wenn das Gericht gegebenenfalls aufgrund der Vorbereitung des Prozeßstoffs durch die Parteien und seiner eigenen langjährigen Erfahrung mit entsprechenden Verfahren selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt (Sen.Urt. v. 28.01.1988 - X ZR 6/87, GRUR 1988, 444, 446 - Betonstahlmattenwender; v. 12.07.1990 - X ZR 121/88, GRUR 1991, 436, 440 - Befestigungsvorrichtung II; s.a. BGH, Urt. v. 18.03.1993 - IX ZR 198/92, MDR 1993, 579 = NJW 1993, 1796; BVerfGE 54, 86, 93); ihre Ablehnung bedeutet in diesem Rahmen daher regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.
  • BGH, 26.01.1988 - X ZR 6/87

    Erfindung und Stand der Technik; Bindung des Nichtigkeitsurteils

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
    Danach bedarf es der Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht, wenn das Gericht gegebenenfalls aufgrund der Vorbereitung des Prozeßstoffs durch die Parteien und seiner eigenen langjährigen Erfahrung mit entsprechenden Verfahren selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt (Sen.Urt. v. 28.01.1988 - X ZR 6/87, GRUR 1988, 444, 446 - Betonstahlmattenwender; v. 12.07.1990 - X ZR 121/88, GRUR 1991, 436, 440 - Befestigungsvorrichtung II; s.a. BGH, Urt. v. 18.03.1993 - IX ZR 198/92, MDR 1993, 579 = NJW 1993, 1796; BVerfGE 54, 86, 93); ihre Ablehnung bedeutet in diesem Rahmen daher regelmäßig keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
    Es gibt ihnen jedoch keinen Anspruch darauf, daß es Tatsachen erst beschafft (BVerfGE 63, 45, 60).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet danach das mit der Sache befaßte Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; 62, 347, 352; 79, 51, 61; 83, 24, 35; 86, 133, 144).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
    Verletzt ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn das entscheidende Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182, 188; Sen.Beschl. v. 25.01.2000 aaO; Beschl. v. 19.05.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation), oder wenn es Erkenntnisse verwertet hat, zu denen die Verfahrensbeteiligten nicht Stellung nehmen konnten (BGH, Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 - TOP-Selection).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
    Mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs wird nur sichergestellt, daß einerseits das Gericht die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis nimmt und seiner Entscheidung zugrunde legt und andererseits nur solche Tatsachen von ihm verwertet werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 64, 135, 144).
  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - X ZB 27/01
    Verletzt ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn das entscheidende Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182, 188; Sen.Beschl. v. 25.01.2000 aaO; Beschl. v. 19.05.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation), oder wenn es Erkenntnisse verwertet hat, zu denen die Verfahrensbeteiligten nicht Stellung nehmen konnten (BGH, Beschl. v. 30.01.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 - TOP-Selection).
  • BGH, 19.05.1999 - X ZB 13/98

    Zugriffsinformation

  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist jedoch verletzt, wenn das entscheidende Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 47, 182, 188; Sen.Beschl. v. 25.1.2000 - X ZB 7/99, NJW-RR 2000, 1569; v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, BGH-Rep.
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur, m.w.N.).
  • BGH, 27.02.2008 - X ZB 10/07

    Installiereinrichtung

    Die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs dient allein der Wahrung dieses Verfahrensgrundrechts der am Verfahren Beteiligten (Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur; Sen.Beschl v. 27.6.2007 - X ZB 6/05, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II zur Veröffentlichung in BGHZ 173, 47 vorgesehen).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei rügeloser Einlassung bei

    Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur, m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlich-rechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten nicht äußern konnten (Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZB 36/08

    Schwingungsdämpfer

    Dies setzt voraus, dass das Gericht das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und auf seine sachlichrechtliche und verfahrensrechtliche Entscheidungserheblichkeit prüft und ferner keine Erkenntnisse verwertet, zu denen die Verfahrensbeteiligten sich nicht äußern konnten (BGHZ 173, 47 Tz. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Sen. Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur, m.w.N.).
  • BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07

    Anforderungen an die Gründe einer Entscheidung im Patentverfahren

    Dem Erfordernis der Erkennbarkeit der maßgeblichen Erwägungen ist auch dann nicht genügt, wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (BGHZ 39, 333 - Warmpressen; Sen.Beschl. v. 3.12.1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Sen.Beschl. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur).

    Verletzt ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn das entscheidende Gericht entscheidungserhebliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182, 188; Sen.Beschl. v. 25.1.2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792 - Spiralbohrer; Sen.Beschl. v. 19.5.1999 - X ZB 13/98, GRUR 1999, 919 - Zugriffsinformation), oder wenn es tatsächliche Erkenntnisse verwertet hat, zu denen die Verfahrensbeteiligten nicht Stellung nehmen konnten (BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 - TOP-Selection; Sen.Beschl. GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur).

  • BGH, 23.06.2009 - KVR 57/08

    Voraussetzung für eine Freistellung vom Verbot des Art. 81 Abs. 1 Vertrag zur

    Der Verfassungsgrundsatz des rechtlichen Gehörs gibt den Parteien auch in Verfahren, für die der Untersuchungsgrundsatz gilt, keinen Anspruch darauf, dass sich das Gericht Tatsachen erst beschafft (BGH, Urt. v. 11.6.2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957, 958 = WRP 2002, 1184 - Zahnstruktur; für das Strafverfahren vgl. BVerfGE 63, 45, 60) .
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 68/17

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht i.R.d.

    Danach bedarf es eines Sachverständigen nicht, wenn das Gericht aufgrund der Vorbereitung des Prozessstoffs durch die Parteien und seiner eigenen langjährigen Erfahrung mit entsprechenden Verfahren selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - X ZB 27/01, GRUR 2002, 957 [juris Rn. 13] = WRP 2002, 1184 - Zahnstruktur, mwN; Beschluss vom 17. November 2005 - I ZB 12/04, GRUR Int. 2006, 765 Rn. 21 = WRP 2006, 900 - Rasierer mit drei Scherköpfen; BeckOK.Markenrecht/Koch, Stand: 1. Januar 2018, § 83 MarkenG Rn. 46; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, 2015, Kap. 44 Rn. 24, 28).
  • OLG München, 17.06.2010 - 29 U 4083/09

    Europäisches Markenrecht: Bekanntheit der Gemeinschaftswortmarke "VIAGRA";

    Im Übrigen wäre eine derartige Verkehrsbefragung aus den vorstehend genannten Gründen im Streitfall nicht geboten (vgl. Ströbele/Hacker aaO § 14, Rdn. 214 m. w. N.; vgl. auch BGH GRUR 2002, 957 - Zahnstruktur ).
  • BGH, 27.02.2008 - X ZB 16/07

    Durchflusszähler

  • BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05

    Rohrleitungsprüfverfahren

  • BGH, 25.01.2022 - EnVR 20/18

    Energieverteilung: Grundsatz der unentgeltlichen Kundenanlagennutzung und

  • BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der

  • BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

  • BGH, 02.12.2008 - X ZB 33/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

  • BGH, 31.07.2007 - X ZB 23/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

  • BGH, 23.01.2007 - X ZB 3/06

    Gewährung des rechtlichen Gehörs in Verfahren vor den Patentgerichten;

  • BGH, 13.06.2006 - X ZB 19/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Patentverfahren

  • BGH, 26.07.2005 - X ZB 1/04

    Widerruf eines Patents; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BGH, 29.07.2008 - X ZB 12/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen den Widerruf eines Patents betreffend

  • BGH, 24.04.2007 - X ZB 16/06

    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den

  • BGH, 26.07.2005 - X ZB 37/03

    Patentfähigkeit einer Spritzgussvorrichtung

  • BPatG, 13.10.2011 - 19 W (pat) 62/09
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