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   BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00   

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https://dejure.org/2002,58
BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00 (https://dejure.org/2002,58)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2002 - I ZR 255/00 (https://dejure.org/2002,58)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - I ZR 255/00 (https://dejure.org/2002,58)
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Volltextveröffentlichungen (22)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Pressespiegel dürfen elektronisch übermittelt werden - Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu elektronischen Pressespiegeln -

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Pressespiegel dürfen elektronisch übermittelt werden - Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu elektronischen Pressespiegeln

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Pressespiegelprivileg gilt grundsätzlich auch für elektronische Pressedienste

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Elektronische Pressespiegel

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Pressespiegel dürfen elektronisch übermittelt werden

  • beck.de (Leitsatz)

    Elektronische Pressespiegel

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Fallstricke bei der Erstellung eines elektronischen Pressespiegels im Unternehmen

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    UrhG § 49 Abs. 1, § 97; RL 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 lit. c
    Erstreckung des Pressespiegelprivilegs auch auf elektronisch übermittelte Pressespiegel bei fehlender Eignung zur Volltextrecherche

Sonstiges (3)

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Unterschiedliche Reaktionen auf Pressespiegel-Entscheidung des BGH

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Wie geht es weiter beim "Pressemonitor"?

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    "Pressemonitor" fühlt sich durch BGH-Urteil zu Pressespiegeln gestärkt

Papierfundstellen

  • BGHZ 151, 300
  • NJW 2002, 3393
  • MDR 2003, 283 (Ls.)
  • GRUR 2002, 963
  • WM 2002, 2118
  • MMR 2002, 739
  • K&R 2002, 599
  • ZUM 2002, 740
  • afp 2002, 437
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Dies gilt umso mehr, als die auf der Sozialbindung des geistigen Eigentums beruhenden Schrankenbestimmungen der §§ 45 ff. UrhG generell eng auszulegen sind, um den Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen und daher die ihm hinsichtlich der Werkverwertung zustehenden Ausschließlichkeitsrechte nicht übermäßig zu beschränken (BGHZ 150, 6, 8 - Verhüllter Reichstag; 151, 300, 310 - Elektronischer Pressespiegel).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 247/15

    AIDA-Kussmund - Die Panoramafreiheit erstreckt sich auch auf nicht ortsfeste

    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine enge, am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, dem Gewicht der durch die Schrankenbestimmung geschützten Interessen genügenden Interpretation weichen muss (BGHZ 150, 6, 8 f. - Verhüllter Reichstag; BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 255/00, BGHZ 151, 300, 310 - Elektronischer Pressespiegel; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 265 - Gies-Adler).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00

    Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers

    Daher sind neben den Interessen des Urhebers die durch die Schrankenbestimmung geschützten Interessen zu berücksichtigen und ihrem Gewicht entsprechend für die Auslegung der gesetzlichen Regelung heranzuziehen (BGHZ 144, 232, 235 f. - Parfumflakon; 150, 6, 8 f. - Verhüllter Reichstag; 151, 300, 311 - Elektronischer Pressespiegel; BGH, Urt. v. 20.3.2003 - I ZR 117/00, Umdr. S. 8 - Gies-Adler).
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