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   BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99   

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https://dejure.org/2002,108
BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99 (https://dejure.org/2002,108)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2002 - I ZB 10/99 (https://dejure.org/2002,108)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - I ZB 10/99 (https://dejure.org/2002,108)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - Markenrecht - Unterscheidungskraft eines Wortes - Deutsche Sprache - Bonus - Weiter Bedeutungsumfang - Komplexe wirtschaftliche Vorgänge - Verwendung eines Wortes

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Unterscheidungskraft eines Wortes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1617 (Ls.)
  • GRUR 2002, 816
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99
    Hierbei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, das heißt, jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.; BGH, Beschl. v. 5.7.2001 - I ZB 8/99, GRUR 2002, 261, 262 = WRP 2002, 91, 93 - AC, m.w.N.; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145 = WRP 2001, 1276 - Baby-dry).

    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist gegeben, wenn einer Marke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; BGH, Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 23.11.2000 - I ZB 34/98, GRUR 2001, 735, 736 = WRP 2001, 692 - Test it.; GRUR 2002, 261, 262 - AC, jeweils m.w.N.; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145 - Baby-dry).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99
    Hierbei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, das heißt, jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr.; BGH, Beschl. v. 5.7.2001 - I ZB 8/99, GRUR 2002, 261, 262 = WRP 2002, 91, 93 - AC, m.w.N.; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145 = WRP 2001, 1276 - Baby-dry).

    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist gegeben, wenn einer Marke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; BGH, Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 23.11.2000 - I ZB 34/98, GRUR 2001, 735, 736 = WRP 2001, 692 - Test it.; GRUR 2002, 261, 262 - AC, jeweils m.w.N.; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145 - Baby-dry).

  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist gegeben, wenn einer Marke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; BGH, Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 23.11.2000 - I ZB 34/98, GRUR 2001, 735, 736 = WRP 2001, 692 - Test it.; GRUR 2002, 261, 262 - AC, jeweils m.w.N.; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145 - Baby-dry).
  • BPatG, 16.06.1995 - 25 W (pat) 75/92
    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatG GRUR 1995, 737).
  • BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99
    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde erneut zurückgewiesen (BPatG GRUR 1999, 740).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist gegeben, wenn einer Marke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; BGH, Beschl. v. 22.9.1999 - I ZB 19/97, GRUR 2000, 231, 232 = WRP 2000, 95 - FÜNFER; Beschl. v. 23.11.2000 - I ZB 34/98, GRUR 2001, 735, 736 = WRP 2001, 692 - Test it.; GRUR 2002, 261, 262 - AC, jeweils m.w.N.; vgl. auch EuGH GRUR 2001, 1145 - Baby-dry).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99
    Der Bundesgerichtshof hat diese Eintragungshindernisse für nicht gegeben erachtet und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung über die Frage der Unterscheidungskraft des angemeldeten Zeichens an das Bundespatentgericht zurückverwiesen (BGH, Beschl. v. 23.10.1997 - I ZB 18/95, GRUR 1998, 465 = WRP 1998, 492 - BONUS I).
  • BGH, 27.05.2021 - I ZB 21/20

    Black Friday

    Der Senat hat beispielsweise entschieden, dass es sich bei einem Bonus nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht um ein Warenmerkmal handelt, sondern um eine Angabe zu Vertriebsmodalitäten, nämlich um eine von der Ware selbst verschiedene Zusatzleistung, so dass damit nicht irgendwie geartete Eigenschaften oder der Wert der Ware selbst angesprochen wird (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2002 - I ZB 10/99, GRUR 2002, 816, 817 [juris Rn. 14] = WRP 2002, 1073 - BONUS II).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Dies liegt bei werbesloganartigen Wortfolgen nahe, wenn sie allgemein verwendet werden oder nur als Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art aufgefasst werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 Tz. 38 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH, Beschl. v. 10.2.2000 - I ZB 37/97, GRUR 2000, 720, 721 = WRP 2000, 739 - Unter Uns; Beschl. v. 23.11.2000 - I ZB 34/98, GRUR 2001, 735, 736 = WRP 2001, 692 - Test it; Beschl. v. 28.2.2000 - I ZB 10/99, GRUR 2002, 816, 817 - Bonus II).
  • BPatG, 28.02.2020 - 30 W (pat) 26/18

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Black Friday" - zur

    Die Bezeichnung "Black Friday" sei, selbst wenn man sie im Sinne eines "Rabattaktionstages" deute, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1998, 464, 467 - BONUS; GRUR 2002, 816, 817 - Bonus II) schon per se nicht geeignet, "Merkmale" der relevanten Waren und Dienstleistungen zu bezeichnen.
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