Rechtsprechung
OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 186/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JurPC
- aufrecht.de
Mitwohnzentrale II
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme irreführender Werbung wegen unzutreffender Alleinstellungsbehauptung durch Verwendung des generischen Domainnamens "www.Mitwohnzentrale.de"; Behinderungswettbewerb durch unlauteres Abfangen bzw. Umleiten von Kunden
- online-und-recht.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; UWG § 3; BGB § 12
Auslegung Verwendung einer Domain-Bezeichnung im Internet - "Mitwohnzentrale II" - rechtsportal.de
UWG § 1 § 3 ; BGB § 12
Irreführung des Internet-Domain-Namens "Mitwohnzentrale.de" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Verwendung eines generischen Domain-Namens; Notwendigkeit der Entgegenwirkung irrtumsbedingter Fehlvorstellungen
- 123recht.net (Kurzinformation)
§ 3 UWG
Mitwohnzentrale II - Irrtum ausgeschlossen // Keine Irreführung durch Domain
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.01.1998 - 315 O 531/97
- OLG Hamburg, 13.07.1999 - 3 U 58/98
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99
- OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 186/01
Papierfundstellen
- GRUR 2003, 1058
- NZM 2003, 733
- MMR 2003, 537
- K&R 2003, 405
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 13.07.1999 - 3 U 58/98
Verwendung nicht unterscheidungskräftiger Internet-Domain-Bezeichnungen
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 186/01
Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat die Berufung mit Urteil vom 13.07.1999 (3 U 58/98) unter Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung abgewiesen. - LG Hamburg, 21.01.1998 - 315 O 531/97
"mitwohnzentrale.de"
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 186/01
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 21. Januar 1998 (315 O 531/97) der Klage stattgegeben. - BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99
Mitwohnzentrale.de
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 186/01
Auf die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 2001 (I ZR 216/99) das klagabweisende Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH GRUR 01, 1061 - Mitwohnzentrale.de), bei welchem der Rechtsstreit in die Zuständigkeit des - neu gegründeten - 5. Zivilsenats gelangt ist.
- OLG Hamburg, 05.07.2006 - 5 U 87/05
Ahd.de
Soweit die Beklagten für die Bestimmung der kennzeichnenden Funktion darauf abstellen, wie sich der Inhalt der angewählten Internetseite darstellt, ist dies jedenfalls in zeichenrechtlicher Hinsicht (für wettbewerbsrechtliche Ansprüche gelten abweichende Grundsätze, vgl. Senat GRUR 03, 1058 - Mitwohnzentrale II) weitgehend ohne Bedeutung. - OLG Hamburg, 16.06.2004 - 5 U 162/03
Tipp.ag
Soweit im Hinblick auf derartige Bezeichnungen - auch durch den Senat (GRUR 03, 1058 - Mitwohnzentrale II) - ein Rückgriff auf den Inhalt der Homepage als zulässig und notwendig erachtet worden war, betraf dies abweichende, mit dem vorliegenden Rechtsstreit nicht vergleichbare Sachverhaltsgestaltungen. - OLG Hamburg, 15.11.2006 - 5 U 185/05
Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Klarstellung der irreführenden Verwendung der …
Daraus folgt weiter , dass es in diesen Fällen für die Beurteilung einer Irreführung nicht nur auf die Domain, sondern auf die konkrete Homepage ankommt ( Senat GRUR 03, 1058 "Mitwohnzentrale II" ).