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   OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 6 U 12/00   

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https://dejure.org/2002,8053
OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 6 U 12/00 (https://dejure.org/2002,8053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.2002 - 6 U 12/00 (https://dejure.org/2002,8053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 2002 - 6 U 12/00 (https://dejure.org/2002,8053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG
    Spitzenstellungswerbung eines Onlinedienstes im Inland: "Weltweit die Nr. 1"

  • JurPC

    UWG § 1
    "Weltweit die Nr. 1"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Spitzenstellungswerbung eines Onlinedienstes im Inland: "Weltweit die Nr. 1"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    AOL-Werbung rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AOL-Werbung rechtmäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1
    Alleinstellungswerbung eines Onlinedienstes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 1059
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 6 U 12/00
    Die Zulässigkeit einer Alleinstellungs- oder Spitzenstellungsbehauptung setzt nach der st. Rspr. des BGH wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums (§ 3 UWG) voraus, dass die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH v. 15.2.1996 - I ZR 9/94, MDR 1996, 1030 = WRP 1996, 729 [730] - Der meistverkaufte Europas; WRP 1998, 861 [862] - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung - WRP 2002, 74 [77] - Das Beste jeden Morgen).

    Abzustellen ist hierbei auf das Verständnis des durchschnittlich informierten, verständigen und situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers (BGH, WRP 2002, 74 [77] - Das Beste jeden Morgen).

    Denn dies bedeutet nicht, dass eine nach dem Wortsinn mögliche aber nicht zwingende Auslegung auch dann als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen ist, wenn diese Auslegung aufgrund weiterer Umstände für einen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher völlig fern liegt (vgl. auch BGH, WRP 2002, 74 [77 f.] - Das Beste jeden Morgen).

  • OLG Hamburg, 04.10.2001 - 3 U 29/00

    Irreführung; Online; Unlauterer Wettbewerb; Spitzenstellung; Provider; Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 6 U 12/00
    Immerhin mag bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise der Eindruck hervorgerufen werden, dass ein mit einer weltweiten Spitzenstellung beworbenes Unternehmen auch über eine internationale Bedeutung verfügen und auf den wichtigsten Märkten der Welt vertreten sein müsse (vgl. hierzu OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 73; OLG Hamburg v. 23.11.2000 - 3 U 13/00, OLGReport Hamburg 2001, 211).

    Dies mag die weitere Erwartung begründen, dass der beworbene Onlinedienst nicht nur weltweit die meisten Kunden habe, sondern auch den größten Nutzungsumfang, da die Zufriedenheit der Kunden hierin ihren Ausdruck findet (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 73 [74]).

    Ferner ergibt sich aus der bereits erwähnten Entscheidung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2002, 73 [74]), dass nach einem Zeitungsartikel in der FAZ vom 4.1.2001 im November 2000 der einzelne Nutzer in Deutschland im Schnitt bei AOL siebenmal so lange im Internet war wie bei der hiesigen Klägerin.

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 9/94

    Der meistverkaufte Europas - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 6 U 12/00
    Die Zulässigkeit einer Alleinstellungs- oder Spitzenstellungsbehauptung setzt nach der st. Rspr. des BGH wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums (§ 3 UWG) voraus, dass die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH v. 15.2.1996 - I ZR 9/94, MDR 1996, 1030 = WRP 1996, 729 [730] - Der meistverkaufte Europas; WRP 1998, 861 [862] - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung - WRP 2002, 74 [77] - Das Beste jeden Morgen).

    Schon die in den letzten Jahren weiter fortgeschrittene europäische Integration, die inzwischen auch die Einführung einer gemeinsamen Währung mit sich gebracht hat, hat eine Wandlung des Verkehrsverständnisses bewirkt und dazu geführt, dass der Verkehr eine internationale Alleinstellung nicht mehr ohne weiteres auf den deutschen Markt bezieht, weil nur dieser ihn interessiert (vgl. BGH v. 15.2.1996 - I ZR 9/94, MDR 1996, 1030 = WRP 1996, 729 [730] - Der meistverkaufte Europas).

  • OLG Hamburg, 23.11.2000 - 3 U 13/00

    Irreführung durch Werbung mit der Größe eines Onlinedienstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 6 U 12/00
    Immerhin mag bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise der Eindruck hervorgerufen werden, dass ein mit einer weltweiten Spitzenstellung beworbenes Unternehmen auch über eine internationale Bedeutung verfügen und auf den wichtigsten Märkten der Welt vertreten sein müsse (vgl. hierzu OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 73; OLG Hamburg v. 23.11.2000 - 3 U 13/00, OLGReport Hamburg 2001, 211).

    Die Klägerin, die sich im Jahr 2000 als zweitgrößten Internet-Service-Provider weltweit und im Jahr 1999 als zweitgrößten Onlinedienst der Welt (vgl. OLG Hamburg v. 23.11.2000 - 3 U 13/00, OLGReport Hamburg 2001, 211) bezeichnet hatte, liegt mit derzeit ca. 11 Mio. Kunden weit hinter AOL.

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 110/96

    Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 6 U 12/00
    Die Zulässigkeit einer Alleinstellungs- oder Spitzenstellungsbehauptung setzt nach der st. Rspr. des BGH wegen der andernfalls bestehenden Gefahr einer Irreführung des Publikums (§ 3 UWG) voraus, dass die Werbebehauptung wahr ist, der Werbende einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und der Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH v. 15.2.1996 - I ZR 9/94, MDR 1996, 1030 = WRP 1996, 729 [730] - Der meistverkaufte Europas; WRP 1998, 861 [862] - Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung - WRP 2002, 74 [77] - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 01.10.1971 - I ZR 51/70

    Rechtmäßigkeit der Wendung "meistgekaufte Rasierer der Welt" - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 6 U 12/00
    Eine solche Folgerung kann für den Verbraucher dann nahe liegend sein, wenn er die Erwartung hat, dass ihn eine umsatzbezogene Spitzenstellungswerbung auf die Marktverhältnisse hinweist, die für seine Kaufüberlegungen maßgebend sind und wenn es sich bei diesen Marktverhältnissen um die inländischen Verhältnisse handelt (vgl. BGH, WRP 1971, 519 - Der meistgekaufte der Welt, ferner OLG Karlsruhe, WRP 1984, 635 f.).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 6 U 12/00
    Für die somit notwendige irrtumsausschließende Aufklärung bedurfte es eines klaren und unmissverständlichen Sternchenhinweises, der am Blickfang teilhaben musste (vgl. BGH, WRP 2000, 1248 [1251 f.] - Computerwerbung I).
  • OLG Naumburg, 09.06.2006 - 10 U 13/06

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Rabattsystems einer Apotheke -

    Auch die Gewährung eines Gutscheins über einen bestimmten Geldbetrag, der beim Kauf auf den Kaufpreis angerechnet wird, stellt einen Preisnachlass im Sinne der genannten Bestimmung dar (BGH, GRUR 2003, 1059; 2004, 349).
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