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   BPatG, 19.05.2003 - 30 W (pat) 49/02   

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https://dejure.org/2003,12964
BPatG, 19.05.2003 - 30 W (pat) 49/02 (https://dejure.org/2003,12964)
BPatG, Entscheidung vom 19.05.2003 - 30 W (pat) 49/02 (https://dejure.org/2003,12964)
BPatG, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 30 W (pat) 49/02 (https://dejure.org/2003,12964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 1069
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 9/09

    IGEL PLUS/ PLUS - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "IGEL

    Ein Gebührenerlass kann z. B. bei erheblichen Verfahrensfehlern des Patentamts angebracht sein; insbesondere bei schlechterdings unvertretbaren Entscheidungen oder einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (BPatG GRUR 2003, 1069 (1070) - Nettpack; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 71 Rd. 38 ff. m. w. N.; Ströbele/Hacker, MarkenR, 9. Aufl., § 71 Rd. 29 ff.; v. Schultz, MarkenR, 2. Aufl., § 71 Rd. 14; Heidelberger Kommentar/Fuchs-Wissemann, Bd. I, 2. Aufl., § 71 Rd. 13).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 38/09

    Plus 2/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Plus

    Ein Gebührenerlass kann z. B. bei erheblichen Verfahrensfehlern des Patentamts angebracht sein; insbesondere bei schlechterdings unvertretbaren Entscheidungen oder einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (BPatG GRUR 2003, 1069 (1070) - Nettpack; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 71 Rd. 38 ff. m. w. N.; Ströbele/Hacker, MarkenR, 9. Aufl., § 71 Rd. 29 ff.; v. Schultz, MarkenR, 2. Aufl., § 71 Rd. 14; Heidelberger Kommentar/Fuchs-Wissemann, Bd. I, 2. Aufl., § 71 Rd. 13).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 20/09

    Limit Plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Limit

    Ein Gebührenerlass kann z. B. bei erheblichen Verfahrensfehlern des Patentamts angebracht sein; insbesondere bei schlechterdings unvertretbaren Entscheidungen oder einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (BPatG GRUR 2003, 1069 (1070) - Nettpack; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 71 Rd. 38 ff. m. w. N.; Ströbele/Hacker, MarkenR, 9. Aufl., § 71 Rd. 29 ff.; v. Schultz, MarkenR, 2. Aufl., § 71 Rd. 14; Heidelberger Kommentar/Fuchs-Wissemann, Bd. I, 2. Aufl., § 71 Rd. 13).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 43/09

    REISE plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "REISE

    Ein Gebührenerlass kann z. B. bei erheblichen Verfahrensfehlern des Patentamts angebracht sein; insbesondere bei schlechterdings unvertretbaren Entscheidungen oder einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (BPatG GRUR 2003, 1069 (1070) - Nettpack; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 71 Rd. 38 ff. m. w. N.; Ströbele/Hacker, MarkenR, 9. Aufl., § 71 Rd. 29 ff.; v. Schultz, MarkenR, 2. Aufl., § 71 Rd. 14; Heidelberger Kommentar/Fuchs-Wissemann, Bd. I, 2. Aufl., § 71 Rd. 13).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 44/09

    Z.plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde -

    Ein Gebührenerlass kann z. B. bei erheblichen Verfahrensfehlern des Patentamts angebracht sein; insbesondere bei schlechterdings unvertretbaren Entscheidungen oder einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (BPatG GRUR 2003, 1069 (1070) - Nettpack; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 71 Rd. 38 ff. m. w. N.; Ströbele/Hacker, MarkenR, 9. Aufl., § 71 Rd. 29 ff.; v. Schultz, MarkenR, 2. Aufl., § 71 Rd. 14; Heidelberger Kommentar/Fuchs-Wissemann, Bd. I, 2. Aufl., § 71 Rd. 13).
  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 42/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "finaPLUS (Wort-Bild-Marke)/Plus (Wort-Bild-Marke)" -

    Ein Gebührenerlass kann z. B. bei erheblichen Verfahrensfehlern des Patentamts angebracht sein; insbesondere bei schlechterdings unvertretbaren Entscheidungen oder einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (BPatG GRUR 2003, 1069 (1070) - Nettpack; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 2. Aufl., § 71 Rd. 38 ff. m. w. N.; Ströbele/Hacker, MarkenR, 9. Aufl., § 71 Rd. 29 ff.; v. Schultz, MarkenR, 3. Aufl., § 71 Rd. 14; Heidelberger Kommentar/Fuchs-Wissemann, Bd. I, 2. Aufl., § 71 Rd. 13).
  • BPatG, 31.08.2011 - 26 W (pat) 551/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "GEORGIEN TRANSPORT LOGISTIK GMBH (Wort-Bild-Marke) -

    Nach § 71 Abs. 3 MarkenG kann eine solche Rückzahlung in Ausnahmefällen aus Billigkeitsgründen angeordnet werden, sofern der Beschwerdeführer gerade durch einen Verfahrensfehler oder eine andere fehlerhafte Sachbehandlung des Deutschen Patent- und Markenamtes in der Vorinstanz, wie beispielsweise die eklatante Verkennung des Prüfungsumfangs mit schlechterdings unvertretbarem Ergebnis und einer Begründung mit nicht einschlägigen Textbausteinen (vgl. BPatG GRUR 2003, 1069, 1070 - Nettpack), veranlasst worden ist, Beschwerde einzulegen (vgl. näher Knoll, Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl. RdNr. 32 zu § 71; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., RdNr. 38 f. zu § 71).
  • BPatG, 22.05.2013 - 19 W (pat) 14/11

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr -

    Die Rückzahlung kann aber ausnahmsweise in Betracht kommen, wenn in der Entscheidung wesentliche Beurteilungsgrundsätze und ständige Rechtsprechung nicht beachtet wurden und infolgedessen die Begründung und ihr Ergebnis schlechterdings nicht vertretbar sind (BPatGE 7, 1, 7; BPatGE 46, 272).
  • BPatG, 08.11.2005 - 33 W (pat) 265/03
    Andererseits kann nicht festgestellt werden, dass die Markenstelle die zu beachtenden markenrechtlichen Prüfungsmaßstäbe verkannt und sich grob über die Besonderheiten des Einzelfalls hinweggesetzt hat (so hingegen etwa im Fall BPatGE 46, 272 (= Mitt 2004, 90) - Nettpack).
  • BPatG, 10.02.2004 - 33 W (pat) 286/02
    Außerdem enthält der Beschluss bestimmte Passagen über Art und Umfang der für die Annahme von Eintragungshindernissen erforderlichen tatsächlichen Feststellungen, die in der gewählten Formulierung befremdlich wirken und mit teilweise identischem Wortlaut offensichtlich bei einem anderen Senat des Bundespatentgerichts zum Eindruck beigetragen haben, dass die Markenstelle den ihr obliegenden Prüfungsumfang verkennt (vgl. BPatG, 30. Sen., GRUR 2003, 1069 - Nettpack).
  • BPatG, 01.07.2008 - 33 W (pat) 102/06
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